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   ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10   

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ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10 (https://dejure.org/2011,34001)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10 (https://dejure.org/2011,34001)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - 2 Ca 1818/10 (https://dejure.org/2011,34001)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Die Drohung muss jedoch bewusst darauf gerichtet sein, dem Bedrohten zu der Einschätzung zu verleiten, nur zwischen zwei Übeln wählen zu können, von denen die Abgabe der empfohlenen Erklärung nach der Einsicht des Drohenden als das geringere Übel gegenüber den sonst zu erwartenden Maßnahmen erscheinen soll (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

    Vielmehr kann eine Drohung auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen, wobei auf die Gesamtumstände abzustellen ist (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung des Zwecks anzusehen, so ist die Drohung widerrechtlich (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    Das ist schon dann anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

    In Fällen, denen dem Arbeitnehmer eine angemessene Bedenkzeit oder eine Widerrufsfrist eingeräumt bzw. ihm die Möglichkeit eröffnet wird, sich über die Aussichten einer angedrohten Kündigung vor Unterzeichnung oder vor dem Eintritt der Unwiderruflichkeit des Aufhebungsvertrages etwa durch Einholung juristischen Rates oder Rücksprache mit dem Personalrat zu informieren, ist zweifelhaft, ob von einer rechtswidrigen Beeinflussung der Willensbildung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ausgegangen werden kann (vgl. BAG vom 15. Dezember 2005, a. a. O.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10

    Verdachtskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Anderenfalls führe dies zur Unwirksamkeit der Anhörung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - juris; BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Diese kann auch von einer Hilfsperson des Arbeitgebers oder von einem Dritten ausgehen (vgl. BAG, a. a. O.; BAG vom 12. Mai 2010 - 2 AZR 544/08 - NZA 2010, 1250).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09

    Arbeitnehmeranhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Anderenfalls führe dies zur Unwirksamkeit der Anhörung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - juris; BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Der Antrag konnte jedoch dahingehend ausgelegt werden, dass nach § 256 ZPO die zulässige Feststellung begehrt wird, das Arbeitsverhältnis habe über den im Aufhebungsvertrag genannten Zeitpunkt, nämlich den 31. Januar 2011 hinweg fortbestanden (vgl. BAG vom 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - juris).
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Anderenfalls führe dies zur Unwirksamkeit der Anhörung (vgl. LAG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 06.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - juris; BAG vom 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809; Eylert/Friedrichs, DB 2007, 2203).
  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Zwar führt es grundsätzlich nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit, noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht einräumt und ihm das Thema des beabsichtigten Personalgesprächs vorher nicht mitgeteilt hatte (vgl. BAG vom 30. September 1993 - 2 AZR 268/93 - NJW 1994, 1021).
  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 135/03

    Anfechtung und Widerruf einer Beendigungsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10
    Jedoch kann der Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers, z. B. bei Vertragsverhandlungen zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten, allein über Informationspflichten sowie mit dem Gebot fairen Verhandelns begegnet werden (vgl. BAG vom 27. November 2003 - 2 AZR 135/03 - NZA 2004, 597; Vgl. Kittner u.a., KSchR, Einleitung, Rdnr. 314; Lorenz, JZ 1977, 277 ff).
  • LAG Hamm, 09.06.2011 - 15 Sa 410/11

    Unbegründete Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung;

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 16.02.2011 - 2 Ca 1818/10 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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