Rechtsprechung
ArbG Trier, 15.03.2007 - 2 Ca 2023/06 |
Verfahrensgang
- ArbG Trier, 15.03.2007 - 2 Ca 2023/06
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 245/07
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.08.2007 - 2 Sa 245/07
Vertragsauslegung - Befristungsabrede - Zweck des Schriftformerfordernisses
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2007 - 2 Ca 2023/06 - abgeändert:.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2007 - 2 Ca 2023/06 - Bezug genommen.
das beklagte Land unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2007 - Az.: 2 Ca 2023/06 - zu verurteilen, an die Klägerin für die Zeit vom 01.08.2006 bis 30.04.2007 Annahmeverzugslohn in Höhe von 22.641,48 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
das beklagte Land unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2007 - Az.: 2 Ca 2023/06 - zu verurteilen, die Klägerin zu unveränderten Bedingungen als nicht vollbeschäftigte Lehrkraft im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz an der Grundschule A-Stadt weiterzubeschäftigen.