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   ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14   

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https://dejure.org/2015,5782
ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14 (https://dejure.org/2015,5782)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 05.02.2015 - 2 Ca 367/14 (https://dejure.org/2015,5782)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 05. Februar 2015 - 2 Ca 367/14 (https://dejure.org/2015,5782)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Reichweite einer tariflichen Ausschlussklausel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tarifliche oder vertragliche Ausschlussklauseln erfassen auch deliktische Ansprüche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Geltend gemacht werden können die Schadenersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderungen wenigstens annähernd zu beziffern (BAG, Urteil vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78).

    Voraussetzung ist jedoch, dass er sich durch das Strafverfahren weitere Aufklärung über Umfang und Grenzen seines Schadenersatzanspruches versprechen kann (BAG, Urteil vom 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78).

  • BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 556/07

    Arbeitgeberdarlehen - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage kommt es nicht an (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19).
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Unter die Verfallklausel fallen demnach alle Ansprüche, die sich aus den Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben oder die in eng mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihren Entstehungsgrund haben (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 45, 46 zu dem gesetzlichen Schadensersatzanspruch des § 717 Abs. 2 ZPO).
  • BAG, 10.01.1974 - 5 AZR 573/72

    Ausschlußfristen - Tarifliche Verfallklausel - Frist - Schriftform -

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Dagegen wird bei geringfügigen und leicht überschaubaren strafbaren Handlungen eine Schadenersatzforderung schon dann fällig, wenn der Gläubiger die Straftat und den daraus erwachsenden Schaden kennt; der Geschädigte darf das Strafverfahren nicht dazu ausnutzen, die schriftliche Geltendmachung zu verzögern (BAG, Urteil vom 10.01.1974 - 5 AZR 573/72).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Zu den Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis zählen wegen des einheitlichen Lebensvorgangs nicht nur vertragliche Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - Rn. 41, BAGE 122, 304).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Auf die materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage kommt es nicht an (BAG 13. März 2013 - 5 AZR 954/11 - Rn. 39; 21. Januar 2010 - 6 AZR 556/07 - Rn. 19).
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 467/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Auszug aus ArbG Aachen, 05.02.2015 - 2 Ca 367/14
    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24. Oktober 2013 - 6 AZR 467/12) führte hierzu ausdrücklich aus:.
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