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   RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35   

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https://dejure.org/1936,279
RG, 14.05.1936 - 2 D 695/35 (https://dejure.org/1936,279)
RG, Entscheidung vom 14.05.1936 - 2 D 695/35 (https://dejure.org/1936,279)
RG, Entscheidung vom 14. Mai 1936 - 2 D 695/35 (https://dejure.org/1936,279)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann Betrug dadurch begangen werden, daß es der Versicherungsnehmer unterläßt, dem Versicherer die nachträgliche Auffindung von Sachen mitzuteilen, die er gutgläubig als verbrannt angegeben hatte und die ihm infolgedessen nach Maßgabe einer Einzelaufstellung ersetzt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 225
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Derjenige, der die Vermögensverfügung vornimmt, braucht sich dabei nicht bewußt zu sein, daß er auf sein Vermögen oder dasjenige eines Dritten einwirkt (vgl. RGSt 70, 225, 227).
  • BGH, 06.04.2018 - 1 StR 13/18

    Betrug (Vermögensschaden im Falle eines Eingehungsbetrugs; Vermögensschaden durch

    Insoweit ist anerkannt, dass ein Vermögensschaden auch darin liegen kann, dass der Gläubiger durch Täuschung dazu veranlasst wird, eine ihm zustehende Forderung nicht oder nicht alsbald geltend zu machen (Perron in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 263 Rn. 144; Lackner in Leipziger Kommentar, StGB, 10. Aufl., § 263 Rn. 245; RG, Urteile vom 26. Januar 1931 - III 730/30, RGSt 65, 99, 100 und vom 14. Mai 1936 - 2 D 695/35, RGSt 70, 225, 227; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. April 1969 - 1 Ss 166/69, NJW 1969, 1975).
  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 304/71

    Voraussetzungen des Autostraßenraubes - Räuberische Erpressung durch Nötigung zum

    Eine solche Nichtausübung eines Rechts ist Vermögensverfügung auch im Sinne des § 263 StGB (BGH NJW 1955, 508 Nr. 12; Urteile vom 11. Februar 1959 - 2 StR 597/58 - und vom 3. März 1967 - 4 StR 497/66; vgl. auch RGSt 63, 186, 190; 70, 225, 227; sie ist jedenfalls eine Handlung mit vermögensrechtlichem Einschlag und genügt damit den Erfordernissen der §§ 253, 255 StGB.
  • BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53

    Rechtsmittel

    Zu der dafür erheblichen Frage, wann die Straftat "begangen" ist, wird auf RGSt 42, 171 und für den Fall, daß die Untreuehandlung des Angeklagten in einem pflichtwidrigen Unterlassen gesehen wird, auf RGSt 70, 225, 228 hingewiesen.
  • BGH, 29.01.1952 - 2 StR 158/51

    Rechtsmittel

    Hierzu wäre er als Geschäftsführer der Ba. nach Treu und Glauben und auch deshalb verpflichtet gewesen, weil sie durch eine für sie handelnde Person den Irrtum bei dem Beamten herbeigeführt hatte (RGSt 45, 151; 70, 225 ff, 351).
  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 497/66

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten als Gewohnheitsverbrecher - Geltendmachung

    Mit Recht sieht die Strafkammer hier in einer Unterlassung die schädigende Vermögensverfügung (RGSt 63, 186, 191 f; 65, 99, 100; 70, 225, 227).
  • BGH, 27.01.1953 - 1 StR 529/52

    Rechtsmittel

    Diese seine Unkenntnis ist sein Irrtum (vgl. RGSt 63, 186, 191; 70, 225, 227).
  • BGH, 30.10.1952 - 3 StR 354/52

    Rechtsmittel

    Dass der Angeklagte nach den Feststellungen der Strafkammer zunächst gutgläubig war, ist unerheblich (vgl RGSt 70, 225).
  • BGH, 27.09.1951 - 4 StR 386/51

    Anschein der Liquidität als Vermögensvorteil i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch (StGB)

    Selbst die spätere Erfüllung des Anspruchs steht einer Vermögensbeschädigung und damit der Verurteilung wegen vollendeten Betruges nicht entgegen, weil hierdurch nur ein schon eingetretener Vermögensschaden wieder ausgeglichen wird (RG GA 57, 403, RGSt 63, 186, 191; 65, 99, 100; 70, 225, 227; 76, 170, 175).
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