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   OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18   

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OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18 (https://dejure.org/2018,38572)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 2 EO 378/18 (https://dejure.org/2018,38572)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 2 EO 378/18 (https://dejure.org/2018,38572)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Fahrtenbuchauflage bei Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers - Mitwirkungspflicht

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtenbuchauflage - Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2004 - 12 ME 413/04

    Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuches; Beschwerde gegen die Anordnung der

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 5; OVG NW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 - Juris, Rn. 25; OVG MV, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 M 200/11 - Juris, Rn. 10).

    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.; OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Durch die Benennung dieses Personenkreises kann der Fahrzeughalter die behördlichen Ermittlungen wesentlich fördern und auf diese Weise seiner Mitwirkungspflicht nachkommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 4).

    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.; OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Gibt der Fahrzeughalter etwa im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen, dass er jede Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, so erübrigen sich in aller Regel weitere Ermittlungen, es sei denn, es liegen Verdachtsmomente vor, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Halters aussichtsreich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 - Juris, Rn. 7; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 - Juris, Rn. 4; Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84/96 - Juris, Rn. 3; dem folgend u. a. Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Januar 2011 - 2 ZKO 1017/10 - n. v., Abdruck S. 5; Beschluss vom 2. März 2012 - 2 EO 654/11 - n. v., Abdruck S. 4).
  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Gibt der Fahrzeughalter etwa im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen, dass er jede Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, so erübrigen sich in aller Regel weitere Ermittlungen, es sei denn, es liegen Verdachtsmomente vor, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Halters aussichtsreich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 - Juris, Rn. 7; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 - Juris, Rn. 4; Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84/96 - Juris, Rn. 3; dem folgend u. a. Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Januar 2011 - 2 ZKO 1017/10 - n. v., Abdruck S. 5; Beschluss vom 2. März 2012 - 2 EO 654/11 - n. v., Abdruck S. 4).
  • VGH Bayern, 08.11.2010 - 11 ZB 10.950

    Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.; OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Die Zweiwochenfrist gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorbehaltlich besonderer Umstände nur für den Regelfall (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1978 - 7 C 77.74 - DÖV 1979, 408 [410]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2012 - 1 M 200/11

    Umfang der Mitwirkungspflicht eines Fahrzeugshalters bei Übersendung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 5; OVG NW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 - Juris, Rn. 25; OVG MV, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 M 200/11 - Juris, Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Dazu gehört es insbesondere, dass er den bekannten oder auf einem vorgelegten Radarfoto erkannten Fahrer benennt oder zumindest den möglichen Täterkreis eingrenzt und die Täterfeststellung durch Nachfragen im Kreis der Nutzungsberechtigten fördert (vgl. OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 5; OVG NW, Urteil vom 30. November 2005 - 8 A 280/05 - Juris, Rn. 25; OVG MV, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 M 200/11 - Juris, Rn. 10).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Die Nichteinhaltung der Frist ist allerdings unschädlich, wenn sie für die unterbliebene Feststellung des verantwortlichen Fahrers nicht ursächlich war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1997 - 3 B 28/97 - Juris, Rn. 5; Beschluss vom 25. Juni 1987 - 7 B 139/87 - Juris, Rn. 2; Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 2011 - 2 EO 427/11 - n. v., Abdruck S. 4 f.; OVG Nds., Beschluss vom 2. November 2004 - 12 ME 413/04 - Juris, Rn. 9; BayVGH, Beschluss vom 8. November 2010 - 11 ZB 10.950 - Juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus OVG Thüringen, 20.09.2018 - 2 EO 378/18
    Gibt der Fahrzeughalter etwa im Hinblick auf sein Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter oder auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Zeuge zu erkennen, dass er jede Erklärung darüber ablehnt, wer das Fahrzeug zum maßgeblichen Zeitpunkt geführt hat, so erübrigen sich in aller Regel weitere Ermittlungen, es sei denn, es liegen Verdachtsmomente vor, die in eine bestimmte Richtung deuten und eine Aufklärung auch ohne Mitwirkung des Halters aussichtsreich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3/80 - Juris, Rn. 7; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 7 B 162/87 - Juris, Rn. 4; Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 84/96 - Juris, Rn. 3; dem folgend u. a. Beschluss des erkennenden Senats vom 28. Januar 2011 - 2 ZKO 1017/10 - n. v., Abdruck S. 5; Beschluss vom 2. März 2012 - 2 EO 654/11 - n. v., Abdruck S. 4).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 11 ZB 19.991

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag - Fahrtenbuchauflage

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung begründet die Benachrichtigung über einen mit einem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstoß für dessen Halter die Obliegenheit, im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren an der Feststellung des verantwortlichen Fahrzeugführers mitzuwirken (BayVGH, B.v. 3.5.2019 - 11 ZB 19.213 - juris Rn. 16; SächsOVG, B.v. 10.1.2020 - 6 B 297/19 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 10.9.2019 - 8 B 774/19 - juris Rn. 5; B.v. 15.5.2018 - 8 A 740/18 - DVBl 2018, 961 = juris Rn. 33; ThürOVG, B.v. 20.9.2018 - 2 EO 378/18 - VRS 134, 317 = juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2022 - 8 E 561/22

    Festsetzung des Streitwerts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bzgl.

    OVG, Beschluss vom 20. September 2018 - 2 EO 378/18 -, juris Rn. 12.
  • VG Hannover, 05.09.2022 - 5 B 2953/22

    Abstandsverstoß; Amtsermittlung; Fahrtenbuch; Messprotokoll; öffentliche Urkunde;

    Eine Reduzierung des Streitwerts im Eilverfahren ist hinsichtlich der Fahrtenbuchanordnung nicht angezeigt, weil durch die begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage die Hauptsache im Wesentlichen vorweggenommen würde ( VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 25.2.2021 - 13 S 3272/20 -, juris Rn. 18; vom 9.2.2009 - 10 S 3350/08 -, juris Rn. 6; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.9.2018 - 2 EO 378/18 -, Rn. 12, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 16.7.2014 - 3 L 568/14.NW -, Rn. 27, juris).
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