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   OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12   

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OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12 (https://dejure.org/2013,46267)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 (https://dejure.org/2013,46267)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 (https://dejure.org/2013,46267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreit wegen Beförderung eines Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123 Abs. 1 S. 1
    Entscheidung über die Besetzung eines Dienstpostens im Wege einer Besetzung, einer Versetzung oder durch Dienstpostenwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest offen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, S. 695; Beschlüsse vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3.03 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 23 und vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370).

    Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).

    Im Übrigen muss der Dienstherr mit der Ernennung des Ausgewählten nicht bis zur Bestandskraft der Auswahlentscheidung zuwarten; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007- 2 BvR 206/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, S. 695).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hergeleitet (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178) und die das Bundesverwaltungsgericht auch für Auswahlentscheidungen, die eine höherwertige Verwendung betreffen, anerkannt hat.

    Im Übrigen muss der Dienstherr mit der Ernennung des Ausgewählten nicht bis zur Bestandskraft der Auswahlentscheidung zuwarten; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007- 2 BvR 206/07 - Juris; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, S. 695).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Welches Modell er seiner Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrundelegt, hat der Dienstherr spätestens vor der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Juris, Rn. 29; Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 - Juris, Rn. 26).

    werden können, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 - Juris, Rn. 31 ff., zum Protokoll einer Auswahlkonferenz, aus dessen beigefügter tabellarischer Übersicht inzident hervorging, dass der Bewerberkreis zuvor festgelegt worden war).

  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Diese Spruchpraxis hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 - Juris;.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2009 - 1 B 1518/08

    Ernennung und Beförderung eines mitkonkurrierenden Beamten; Besetzung einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Die Voraussage, dass das mit einem Eilantrag letztlich verfolgte Ziel unerreichbar sei, weil für den Dienstherrn keinerlei Raum mehr bestehe, das Auswahlermessen zugunsten des Antragstellers auszuüben, ist nur in zweifelsfreien Ausnahmefällen denkbar (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2011 - 2 EO 94/09 - n. v.; OVG NW, Beschluss vom 10. März 2009 - 1 B 1518/08 - Juris).
  • OVG Thüringen, 10.01.2012 - 2 EO 293/11

    Konkurrentenstreitigkeit - vorläufige Untersagung der Besetzung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Das gilt selbst dann, wenn im Auswahlverfahren letztlich ein Bewerber erfolgreich ist, den der Dienstherr bereits zu Beginn des Stellenbesetzungsverfahrens im Blick hatte, weil er über ein Persönlichkeits- und Befähigungsprofil verfügt, welches - nach der hierfür grundsätzlich maßgeblichen Einschätzung des Dienstherrn - eine optimale Aufgabenerfüllung auf dem betreffenden Dienstposten erwarten lässt (vgl. dazu näher Beschluss des Senats vom 10. Januar 2012 - 2 EO 293/11 - Juris, Rn. 43).
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Hierfür ist allein der Dienstherr zuständig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Die Ausübung dieses Rechts steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 2004 - 2 C 17/03 - Juris, Rn. 15).
  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entschieden hat (Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 2 EO 228/08 -, Juris, Rn. 49 f. m. zahlr. Nw.), gewährt Art. 33 Abs. 2 GG zwar jedem Deutschen ein grundrechtsgleiches Recht auf gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.11.2013 - 2 EO 838/12
    Welches Modell er seiner Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrundelegt, hat der Dienstherr spätestens vor der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 WB 18/10 - Juris, Rn. 29; Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 - Juris, Rn. 26).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    OVG, Beschuss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 -, juris Rn. 26f.; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016 - 1 M 204/15 -, juris Rn. 11).

    Die (verwaltungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare) Organisationsgrundentscheidung stellt also keinen Eingriff in den Schutzbereich des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 33 Abs. 2 GG dar, sondern ist Voraussetzung dafür, dass der Schutzbereich dies Grundrechts überhaupt eröffnet ist, d. h. ein Leistungsvergleich anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG stattfinden kann (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 -, juris Rn. 21, 22).

    Wenn ein Dienstherr einen Beförderungsbewerber allerdings ohne zureichenden sachlichen Grund im Vorfeld der Auswahlentscheidung vom Stellenbesetzungsverfahren ausgeschlossen hat (zu einer solchen Fallkonstellation der rechtswidrigen Organisationsgrundentscheidung vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn. 29ff.), hat dieser zu Unrecht ausgeschlossene Bewerber einen Anspruch darauf, dass sein Bewerbungsverfahrensanspruch in dem laufenden Bewerbungsverfahren beachtet, dass also auch er in den anhand der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG stattfindenden Leistungsvergleich miteinbezogen wird (vgl. Thür. OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn. 36).

    OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn. 26f.; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016, a. a. O., Rn. 19; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.3.2016 - 5 B 613/15 -, juris Rn. 11).

    OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016, a. a. O., Rn. Rn. 19; VG Magdeburg, Beschluss vom 17.3.2016, a. a. O., Rn. 11).

    Ist nach dieser Rechtsprechung der Nachweis im Grundsatz an keine besondere Form gebunden, so wird es vom Einzelfall abhängig gemacht werden müssen, ob die Begrenzung des Bewerberkreises über die Festlegung hinaus eine mehr oder weniger ausführliche Erläuterung erfordert (Thür. OVG, Beschluss vom 14.11.2013, a. a. O., Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 28.06.2016 - 2 KO 31/16

    (Konkurrentenklage ; Verwirkung der Widerspruchs- und Klagebefugnis; Festlegung

    Wäre ein unterlegener Bewerber bei derart schwerwiegenden Mängeln rechtsschutzlos, würde ihm effektiver Rechtsschutz vorenthalten (vgl. auch Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2015 - 2 EO 633/14 - und Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.02.2016 - 1 M 204/15

    Sachlich gerechtfertigte Beschränkung einer Ausschreibung

    Ob der Dienstherr die Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 -, juris ).

    Es unterfällt - wie ausgeführt - dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Stellenbesetzungen, insbesondere Beförderungen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken ( vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 6 B 1663/06 - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 5 ME 31/06 - OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 -, jeweils juris; siehe zudem: OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 - und Beschluss vom 24. Oktober 2014 - 2 EO 457/14 -, jeweils juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. August 2012 - 6 B 408/12 - und Beschluss vom 21. Februar 2013 - 6 B 1392/12 -, jeweils juris [m. w. N.]; BayVGH, Beschluss vom 25. Oktober 2013 - 3 CE 13.1839 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2015 - OVG 4 S 43.14 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19. September 2013 - 5 ME 153/13 -, juris; BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, und Beschluss vom 25. November 2011 - 2 BvR 2305/11 -, jeweils juris; BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - und Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 -, jeweils juris ).

    Ein Nachweis muss deshalb schriftlich jedenfalls in Form eines entsprechenden Vermerkes in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden können, um dergestalt die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllen zu können ( siehe: BVerwG, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 und 25. März 2010, jeweils a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12- juris ).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 4 S 1978/23
    Darüber hinausgehende Dokumentationspflichten bestanden für den Antragsgegner vorliegend nicht: Jedenfalls sofern der sachliche Grund offensichtlich (evident) ist, bedarf es über den Vermerk über die Einengung des Bewerberfeldes hinaus keiner weiteren Dokumentation der Begründung hierfür (zu diesem Gesichtspunkt in Bezug auf das Vorliegen eines sachlichen Grundes zum Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11 -, Juris Rn. 23 w. n. N.; BVerwG, Beschluss vom 27.10.2015 - BVerwG 1 WB 56.14 -, Juris Rn. 32; wie hier Thüringer OVG, Beschluss vom 14.11.2013 - 2 EO 838/12 -, Juris Rn. 27f.; NdsOVG, Beschluss vom 03.12.2018 - 5 ME 141/18 -, Juris Rn. 33; weitergehend womöglich OVG LSA, Beschluss vom 29.04.2021 - 1 M 17/21 -, Juris Rn. 13 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

    Die Erläuterung personalwirtschaftlicher Erwägungen ist umso mehr geboten, je weniger die Organisationsgrundentscheidung aus sich selbst heraus nachvollziehbar und auf sachliche Gesichtspunkte zurückzuführen ist, d. h.: Je weniger sachliche Gründe für die Organisationsgrundentscheidung offenkundig sind, desto mehr bedarf es einer Erläuterung, inwiefern die Ausübung des personalwirtschaftlichen Ermessens auf sachbezogenen Gründen beruht ( OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 -, juris Rn. 28; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 3. Dezember 2018, a. a. O., Rn. 31 ).

    Maßgeblich ist dabei auf diejenige Sachlage abzustellen, die der Dienstherr der Organisationsgrundentscheidung und vor der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt und schriftlich festgehalten hat ( OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013, a. a. O., Rn. 25 ).

  • VGH Bayern, 12.01.2022 - 6 CE 21.2833

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs durch die Entscheidung eine

    Um aber einen Bewerber für den Fall nicht rechtsschutzlos zu stellen, dass ihm aufgrund einer - nicht an den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden - Organisationsentscheidung des Dienstherrn die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, möglicherweise zu Unrecht verschlossen bleibt, unterliegt die Frage, ob der Dienstherr die im Rahmen seines grundsätzlich sehr weiten personalwirtschaftlichen Ermessens erfolgte Begrenzung des Bewerberkreises etwa aus unsachlichen, unvernünftigen oder willkürlichen Beweggründen getroffen hat, in diesen großzügig gesteckten Grenzen dennoch der gerichtlichen Nachprüfung (vgl. OVG LSA, B.v. 14.11.2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 8; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 24; OVGSaarl, B.v. 18.10.2017 - 1 B 563/17 - juris Rn. 11).

    Die Anforderungen an die diesbezügliche Dokumentation dürfen allerdings nicht überspannt werden; sie ist im Grundsatz an keine besondere Form gebunden (BVerwG, B.v. 25.3.2010 - 1 WB 37.09 - juris Rn. 31; ThürOVG, B.v. 14.11.2013 - 2 EO 838/12 - juris Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2017 - 1 M 106/17

    Zum Organisationsermessen des Dienstherrn bei der Zuordnung von Ämter/Planstellen

    Ob der Dienstherr die Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 -2 EO 838/12 -, juris ).
  • OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten

    Der Dienstherr muss mit der Ernennung eines ausgewählten Bewerbers nicht warten, bis über die Besetzung des Dienstpostens bestandskräftig entschieden ist; es genügt, dass er die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Mitteilungs- und Wartepflichten erfüllt und kein einstweiliger Rechtschutz beantragt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - Juris, Rn. 33 ff.; BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - Juris, Rn. 18; Beschluss des Senats vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 - Juris, Rn. 36).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

    OVG, Beschluss vom 14. November 2013 - 2 EO 838/12 -, juris, Rn. 28, und - sich dem anschließend - auch Nds. OVG, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 5 ME 141/18 -, juris, Rn. 31; allerdings lässt zuletzt Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 ME 93/22 -, juris, Rn. 29 f. bereits die im Ausschreibungstext angegebene Absicht als Begründung genügen, eine Förderungsentscheidung für Beamte "unter personalwirtschaftlichen Gesichtspunkten" zu treffen; weitergehend sprechen die Ausführungen bei BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 -, BVerwGE 136, 204, juris, Rn. 31 f., sogar dafür, schon inzidente Anhaltspunkte für die zugrundeliegenden Gründe genügen zu lassen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung bzw. ein

    (1) Ob der Dienstherr eine Organisationsgrundentscheidung im Rahmen seines grundsätzlich weiten, aber pflichtgemäßen personalwirtschaftlichen Ermessens auf Grund sachlicher Erwägungen getroffen hat, unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung, da anderenfalls ein nicht berücksichtigter Bewerber rechtsschutzlos wäre, wenn ihm die Berücksichtigung in einer Auswahlentscheidung, die den Maßstäben des Art. 33 Abs. 2 GG verpflichtet ist, zu Unrecht verschlossen bliebe ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Februar 2016, a. a. O.; OVG Thüringen, Beschluss vom 14. November 2013 -2 EO 838/12 -, juris ).
  • OVG Thüringen, 30.04.2014 - 2 EO 366/13

    Vorläufige Untersagung der Besetzung eines Dienstpostens - Auswahlentscheidung

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 72 K 7.21
  • VG Gera, 25.01.2022 - 1 E 1293/21

    Stellenzuweisung zu einem bestimmten Beförderungskreis; Zulässigkeit eines

  • VG Köln, 08.09.2022 - 19 L 1250/22
  • VG Gera, 13.09.2018 - 1 E 1430/18

    Einstweilige Anordnung gegen eine Stellenbesetzung mit einem Mitbewerber;

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