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   OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99 (https://dejure.org/2002,10429)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.03.2002 - 2 K 10/99 (https://dejure.org/2002,10429)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. März 2002 - 2 K 10/99 (https://dejure.org/2002,10429)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmungen der Fremdenverkehrsabgabensatzung; Abdrängende Sonderzuweisung des Ordnungswidrigkeitenrechts; Betrieb einer Zimmervermittlung; Mitwirkung von Gemeindevertretern; Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit; Bevorzugung und Benachteiligung; Abstrakter ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; OwiG § 68; ; GO § 22; ; KAG § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.02.1981 - 14 C 1/80

    Befangenheit von Kreistagsmitgliedern bei Entscheidung über

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der "Unmittelbarkeit" des Vor- oder Nachteils werden zu den im Wesentlichen gleichlautenden Vorschriften der landesrechtlichen Kommunalverfassungsgesetze unterschiedliche Auffassungen vertreten: Zum einen soll eine solche Unmittelbarkeit dann anzunehmen sein, "wenn die Entscheidung ohne Hinzutreten eines weiteren Umstandes eine natürliche Person direkt berührt" (HessVGH, Urt. v. 10.03.1981 -11 OE 12/80 -, NVwZ 1982, 44).

    Nach anderer Auffassung soll maßgeblich sein, ob der Gemeindevertreter auf Grund besonderer persönlicher Beziehungen zum Gegenstand der Beschlussfassung ein individuelles Sonderinteresse an der Entscheidung hat, das zu einer Interessenkollision führen kann und die Besorgnis einer beeinflussten Stimmabgabe rechtfertigt (OVG Lbg, Beschl. v. 19.02.1981 -14 C 1/80 -, NVwZ 1982, 44; ähnlich v. Mutius, VerwArch 65, 429, 435).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.1989 - 10 C 18/89

    Erschließung; Bebauungsplan; Grundstück; Nutzung; Ausweisung; Gehrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Die angefochtene Satzung ist insoweit keinem Bebauungsplan vergleichbar, der einem überschaubaren Kreis von Grundstückeigentümern Rechte und Pflichten zuweist (vgl. hierzu OVG RP, Urt. v. 29.11.1989 - 10 C 18/89 -, NVwZ-RR 1990, 271).

    Diese Beschränkung entspricht dem angesprochenen Regelungszweck der Vorschrift, der auf die Gewährleistung einer "sauberen" Kommunalpolitik zielt (OVG RP, Urt. v. 29.11.1989 - 10 C 18/89 -, NVwZ-RR 1990, 271).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Von § 68 OWiG ist dabei auch die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Ordnungswidrigkeitenbestimmung selbst umfasst (VGH BW, Beschl. v. 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507; ders. Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, NVwZ 1992, 1105).

    Da § 8 a der Satzung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeitenbestimmung ist und über die Festlegung hinaus, dass die Nichterfüllung der nach § 8 Abs. 1 der Satzung auferlegten Mitwirkungspflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, keinen weiteren Regelungsinhalt hat, ist für seine Überprüfung der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1995 - 7 NB 1.95 -, E 99, 88, 96 f.; VGH BW, Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, a.a.O.; Redeker/von Oertzen, 13. Aufl., Rn. 4 zu § 47 VwGO m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.1995 - 2 L 222/95

    Vorteilsbegriff; Vorteilsbemessung; Fremdenverkehrsabgabe; Rechtsanwalt;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Bei der Festlegung der Bemessungsmerkmale ist eine Pauschalierung nicht nur zulässig, sondern praktisch unumgänglich (OVG Schleswig, Urt. v. 04.10.1995 - 2 L 222/95 -, SchlHA 1996, 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2000 - 2 M 53/99

    Zulässigkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss des Senats vom 25. Januar 2000 abgelehnt Az.: 2 M 53/99.
  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 NB 1.95

    Rechtmäßigkeit einer Pflicht zur Verbringung bestimmter zu verwertender Abfälle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Da § 8 a der Satzung eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeitenbestimmung ist und über die Festlegung hinaus, dass die Nichterfüllung der nach § 8 Abs. 1 der Satzung auferlegten Mitwirkungspflichten eine Ordnungswidrigkeit darstellt, keinen weiteren Regelungsinhalt hat, ist für seine Überprüfung der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 27.07.1995 - 7 NB 1.95 -, E 99, 88, 96 f.; VGH BW, Urt. v. 18.08.1992 - 1 S 2550/91 -, a.a.O.; Redeker/von Oertzen, 13. Aufl., Rn. 4 zu § 47 VwGO m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.11.1991 - 14 N 89.1153
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Mit der Ausfertigung wird ferner beurkundet, dass der ausgefertigte Text mit der vom zuständigen Organ beschlossenen Fassung der Satzung (einschließlich etwaiger zeichnerischer Inhalte wie etwa bei beigefügten Karten und Plänen) wörtlich übereinstimmt (Identitäts- oder Authentizitätsnachweis) und dass die Satzung nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts zustande gekommen ist (Legalitätsnachweis, vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153 -, EzKommR Nr. 2442.10 sowie Senatsurteil v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NordÖR 2000, 103 = NVwZ-RR 2000, 587 = SchlHA 2000, 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.1999 - 2 K 10/98
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Mit der Ausfertigung wird ferner beurkundet, dass der ausgefertigte Text mit der vom zuständigen Organ beschlossenen Fassung der Satzung (einschließlich etwaiger zeichnerischer Inhalte wie etwa bei beigefügten Karten und Plänen) wörtlich übereinstimmt (Identitäts- oder Authentizitätsnachweis) und dass die Satzung nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts und des Verwaltungsverfahrensrechts zustande gekommen ist (Legalitätsnachweis, vgl. hierzu BayVGH, Urt. v. 18.11.1991 - 14 N 89.1153 -, EzKommR Nr. 2442.10 sowie Senatsurteil v. 13.10.1999 - 2 K 10/98 -, NordÖR 2000, 103 = NVwZ-RR 2000, 587 = SchlHA 2000, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1979 - XV A 809/78

    Bauleitplanung: Mitwirkung befangener Ratsmitglieder im Planaufstellungsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    Danach kommt es auf eine materielle Betrachtungsweise an: Es ist für die Auslegung des Begriffs der Unmittelbarkeit das gesetzgeberische Ziel zu beachten, die Entscheidungen der Gemeindevertretung von individuellen Sonderinteressen freizuhalten und auf diese Weise das Vertrauen in eine unvoreingenommene öffentliche Verwaltung zu stärken (OVG NW, Urt. v. 20.02.1979 - XV A 809/78 -, OVGE 34, 60 = NJW 1979, 470 = DVBI 1980, 68).
  • OLG Hamm, 23.09.1997 - 4 U 99/97

    Erwerbswirtschaftliche Betätigung eines kommunalen Gartenbaubetriebs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
    § 1 UWG gilt zwar grundsätzlich auch im Verhältnis der öffentlichen Hand zu ihren privaten Mitbewerbern (OLG Hamm, Urt. v. 23.09.1997 - 4 U 99/97 -, GewArch 1998, 197 = JZ 1998, 576 = ZKF 1998, 137 = DVBl. 1998, 792 = NJW 1998, 3504 = NWVBl. 1998, 456 = BB 1999, 493).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1983 - 1 S 1/83

    "Herumtreiben nach Art eines Land- oder Stadtstreichers" kann nicht verboten

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.1999 - 2 L 134/98

    Gewinnorientierter Maßstab bei der Beitragsveranlagung zur Fremdenverkehrsabgabe;

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

  • OLG Karlsruhe, 16.11.2000 - 4 U 171/99

    Wettbewerbsrecht - landschaftsgärtnerischer Arbeiten für private Auftraggeber

  • OLG Karlsruhe, 08.09.1993 - 6 U 127/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 20. März 2002 zum Verfahren 2 K 10/99 (Die Gemeinde 2002, 159 = NordÖR 2003, 37 = SchlHA 2002, 217) weiter folgendes ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 20.3.2002 - 2 K 10/99 -, zitiert nach juris, m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 A 10605/13

    Begünstigtes Ratsmitglied von Mitwirkung an Verschonungsregelung in Satzung über

    Dies ist regelmäßig beim Erlass von Abgabensatzungen anzunehmen, die einen generell-abstrakten Charakter haben und typischerweise alle diejenigen gleichmäßig belasten, die einen abgabenrechtlichen Tatbestand der Satzung erfüllen, so dass der dadurch ausgelöste Vor- oder Nachteil allein auf der Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe beruht, deren gemeinsame Interessen durch den Satzungsbeschluss berührt werden (OVG RP, 6 B 11768/98.OVG; SächsOVG, 5 B 65/06, juris; OVG SH, 2 K 10/99, NordÖR 2003, 37, juris).
  • OVG Sachsen, 15.09.2016 - 3 C 14/15

    Straßenreinigung, Satzung, Befangenheit, Gemeinderat, Allgemeininteresse,

    Der Vor- oder Nachteil beruht allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 20.3.2002 - 2 K 10/99 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 21.03.2014 - 5 C 27/12

    Straßenreinigungssatzung; Straßenreinigungspflicht; Anlieger; Straßen mit

    Der Vor- oder Nachteil beruht allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris; vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 20.3.2002 - 2 K 10/99 -, juris m. w. N.)41 Diese Grundsätze sind auf den Fall zu übertragen, dass Einwohner des Gemeindegebietes durch Satzung nicht mit einer allgemeinen Zahlungspflicht, sondern mit einer allgemeinen Handlungspflicht belastet werden.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

    Bei Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts ist das nicht der Fall, weil gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (§ 68 OWiG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1995 - 7 NB 1.95 - juris Rn. 21; OVG SH, Urteile vom 4.12.2014 - 4 KN 3/13 - juris Rn. 30 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Beherbergungsabgabensatzung und vom 20.3.2002 - 2 K 10/99 - juris Rn. 28 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Fremdenverkehrsabgabensatzung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 2/07

    Bestimmtheit; Gleichheitssatz; Kurabgabe; Kurzone

    Zu dieser Problematik hat der Senat im Urteil vom 20. März 2002 zum Verfahren 2 K 10/99 (Die Gemeinde 2002, 159 = NordÖR 2003, 37 = SchlHA 2002, 217) folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

    Bei Vorschriften rein ordnungswidrigkeitsrechtlichen Inhalts ist das nicht der Fall, weil gegen darauf gestützte Bußgeldbescheide der Verwaltungsbehörden allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (§ 68 OWiG; vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.7.1995 - 7 NB 1.95 - juris Rn. 21; Senatsurteil vom 26.5.2020 - 9 KN 128/18 - juris Rn. 86; OVG LSA, Urteil vom 21.8.2018 - 4 K 221/15 - juris Rn. 24 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Schmutzwasserbeitragssatzung; OVG SH, Urteile vom 4.12.2014 - 4 KN 3/13 - juris Rn. 30 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Beherbergungsabgabensatzung und vom 20.3.2002 - 2 K 10/99 - juris Rn. 28 zur Ordnungswidrigkeitenregelung in einer Fremdenverkehrsabgabensatzung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

    In seiner Entscheidung vom 6. November 2006 hat sich der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts aufgrund der Historie von § 22 GO und dessen Sinn und Zweck, das Vertrauen der Bürger in die Objektivität der Verwaltungsführung zu erhalten bzw. zu festigen, der normativen Theorie angeschlossen und ausgeführt, der Ausschluss eines Gemeindevertreters wegen Befangenheit erstrecke sich auf das gesamte Planverfahren und nicht nur auf den abschließenden Satzungsbeschluss sowie auf solche Tätigkeiten und Handlungen, die einer Entscheidung im Verfahren notwendigerweise vorausgingen und deswegen Einfluss auf das Ergebnis haben könnten (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 6. November 2006- 2 LB 23/06 -, Rn. 46 ff., juris zu einem Bebauungsplan; vgl. auch Urteil vom 20. März 2002 - 2 K 10/99 -, Rn. 33 f., juris zu einer Abgabensatzung).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.05.2019 - 3 MB 11/19

    Ausschluss eines Gemeindevertreters von der Beschlussfassung zu einem

    Daher soll es von vornherein ausgeschlossen sein, dass potentiell betroffene Gemeindevertreter - sei es durch argumentative Beteiligung, sei es durch ein bestimmtes Abstimmungsverhalten - an gemeindlichen Entscheidungsprozessen mitwirken (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 20.03.2002 - 2 K 10/99 -, juris Rn. 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13

    Gültigkeit einer Beherbergungssatzung - Steuerschuldner; kalkulatorische

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2000 - 2 M 53/99
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2005 - 3 K 10/02

    Befangenes Ratsmitglied: Bebauungsplan nichtig

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2004 - 2 LB 76/03

    Fremdenverkehrsabgabe, Telekom; Kommunalabgabenrecht, Fremdenverkehrsabgabe,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09

    Zur Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse im Rahmen des

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 KN 3/07
  • VG Arnsberg, 15.12.2006 - 13 K 2577/05
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