Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 2 K 1062/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellungen der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen; Steuerpflicht auf Zinsen aus einer Lebensversicherung; Abzug von Beiträgen zu Lebensversicherungen als Sonderausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Rheinland-Pfalz, 18.06.2009 - 4 K 1646/07
Steuerpflicht von Zinsen aus einer Lebensversicherung
Bei richtiger Gestaltung und zweckmäßiger Handhabung (Bündelung mehrerer kleinerer Investitionen, Abschluss mehrerer Darlehen für größere Investitionen, Finanzierung mittels eines Vorschaltkontos) wäre es möglich gewesen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung für den Praxiskauf einzuhalten (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2003, 2 K 1062/01, juris).Die Verwendung eines Darlehens für steuerschädliche Zwecke "infizieref" das Gesamtdarlehen und führe zur Steuerpflicht der Zinsen (…Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Juli 2004, VIII R 61/03 BFH/NV 2005, 184; Finanzgericht Baden-Württemberg, Az. 5 K 21/06, EFG 2006, 1751 , sowie Finanzgericht Rheinland-Pfalz vom 18. März 2003, Az. 2 K 1062/01).
Bei richtiger Gestaltung und zweckmäßiger Handhabung, worauf auch der Beklagte in der Einspruchsentscheidung unter Bezugnahme auf das BMF-Schreiben vom 15. Juni 2000 IV C 4-S 2221-86/00, a.a.O., Rdnr. 39 bis 42, hinweist, wäre es nämlich möglich gewesen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG für den wesentlichen Teil der Investitionen einzuhalten (ebenso Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. März 2003, Az. 2 K 1062/01, bezüglich der Finanzierung einer Praxisübernahme durch einen Steuerberater und damit zusammenhängender Investitionen; Finanzgericht Berlin…, Urteil vom 16. August 2004, 8 K 6100/02, a.a.O. bezüglich des Kaufs einer Apotheke).