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   VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05   

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VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05 (https://dejure.org/2005,4843)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 (https://dejure.org/2005,4843)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 06. Oktober 2005 - 2 K 1276/05 (https://dejure.org/2005,4843)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer tschechischen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge zu führen - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • archive.org
  • streifler.de

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischen Führerscheines

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zur Führung von Kraftfahrzeugen aufgrund einer EU-Fahrerlaubnis nach Fahren unter Drogeneinfluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    "Führerscheintourismus": Eine entzogene deutsche Fahrerlaubnis kann nicht durch eine rechtsmissbräuchlich erworbene tschechische Fahrerlaubnis ersetzt werden

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Dies wäre mit Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang zu bringen (vgl. EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C-476/01 -, Slg I, 5205 = EuZW 2004, 337 ff. - Kapper Rn. 75).

    Ist beispielsweise eine zu der fraglichen Maßnahme angeordnete Sperrfrist für die Neuerteilung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats bereits abgelaufen, so verbietet es Art. 1 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 8 Abs. 4 RL 91/439/EWG diesem Mitgliedstaat, weiterhin die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins, der dem Betroffenen später von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden ist, abzulehnen (EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C-476/01 -, a.a.O.).

    Für die Rechtsauffassung des Antragstellers, wonach das Verhalten des Antragsgegnervertreters gemeinschaftsrechtswidrig sei, spricht das Verständnis des Generalanwalts beim EuGH Léger in seinen Schlussanträgen im Fall Kapper von dem Regelungsgehalt des Art. 8 RL 91/439/EWG (Schlussanträge vom 16.10.2003 - Rs- C-476/01 -, Slg I 5205, Rn. 73).

    "Zu Gunsten der Regelungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten hat der EuGH in seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01 - Kapper, EuZW 2004, 337, Rn. 73) festgestellt, dass die Anwendung des Art. 8 II und 4 der Richtlinie 91/439/EWG nicht auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Behörden eines Mitgliedstaates vom Inhaber eines von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins mit einem Antrag auf Umtausch dieses Führerscheins befasst werden.

    In seinem Urteil vom 29.04.2004 (a.a.O. Rn. 73) hat der EuGH auch den Zweck des Art. 8 II und 4 der Richtlinie 91/439/EWG betont.

    Durch die Regelung des § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV bzw. § 4 IV IntKfzV ist auch entsprechend der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004, a.a.O., Rn. 74-77) sichergestellt, dass einer im EU- oder EWR-Ausland erteilten Fahrerlaubnis die Anerkennung nicht auf unbestimmte Zeit versagt wird.

    Unionsbürger könnten sich - die Möglichkeiten des Gemeinschaftsrecht missbrauchend - der Anwendung des nationalen Rechts dadurch entziehen, dass sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niederließen, um eine Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat zu erhalten, nachdem ihnen in einem anderen Mitgliedstaat zuvor wegen eines schweren Verstoßes die Fahrerlaubnis entzogen worden sei (vgl. z.B. Vorbringen der Kommission in der Rechtssache C-476/01 - Kapper -, EuGH , Urt. v. 29.04.2004, Rn. 67; Begründung des Entwurfs der Kommission zur Neufassung einer Richtlinie EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein vom 21.10.2003, KOM (2003) 621).

    Insoweit hat die Kommission selbst im Verfahren Kapper ausgeführt, dass die Zustimmung zu § 28 FeV implizit ergangen sei (EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C- 476/01 -, a.a.O - Rn. 69).

    Sieht man die Ausführungen des Gerichtshofs in den Rn. 74 und 75 seiner Entscheidung (Urt. v. 29.04.2004 - Rs. C-476/01 - a.a.O.), so stellt er die Anforderungen, die sich aus § 28 Abs. 4 FeV für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ergeben (Rn. 74) dem Umstand gegenüber, dass in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis keine Sperre mehr für die Beantragung einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis mehr bestanden hätte (Rn. 75).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2004 - 10 S 1346/04

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Klage vor dem

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Letzteres könnte deswegen der Fall sein, weil in einem generellen Antragsverfahren der Vorbehalt eines Mitgliedstaates, die Anerkennung des von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins unbegrenzt zu verweigern, erblickt werden könnte (wohl aA: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141 ff.).

    Der VGH Baden-Württemberg hat zu der Anwendung von § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV im Lichte der Kapper-Rechtsprechung ausgeführt (Urt. v. 12.10.2004 - 10 S 1346/04 -, VRS 108, 141 ff.):.

  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 11 C 05.940

    Problem der Nutzungsuntersagung wegen fehlender MPU ist offen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Als Maßstab einer Interessenabwägung im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschl v 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat, da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen in der Lage sind (wie BayVGH, Beschl v 01.07.2005 - 11 C 05.940 -).

    Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay.VGH, Beschl. v. 01.07.2005 - 11 C 05.940 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen in der Lage sind.

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Als Maßstab einer Interessenabwägung im Rahmen einer Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO sind die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschl v 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat, da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen in der Lage sind (wie BayVGH, Beschl v 01.07.2005 - 11 C 05.940 -).

    Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschl. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay.VGH, Beschl. v. 01.07.2005 - 11 C 05.940 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen in der Lage sind.

  • VG Sigmaringen, 05.01.2005 - 4 K 2198/04

    Aberkennung des Rechts, in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge zu

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Damit ist die Richtlinie und ihre wesentliche Bedeutung im vorliegenden Fall nur in einem Randbereich ihres Regelungsgehalts betroffen, so dass es hier nicht einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers bedarf, um die praktische Wirksamkeit der Gemeinschaftsrechtsordnung sicherzustellen (VG Sigmaringen, Beschl. v. 05.01.2005 - 4 K 2198/04 -, vensa).
  • VG München, 04.05.2005 - M 6a K 04.1

    Vorlagebeschluss an den EuGH zur Vereinbarung der MPU-Anforderung mit der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Die hier im Wesentlichen als entscheidungserheblich markierten Fragen des Gemeinschaftsrechts sind dem EuGH bereits vorgelegt worden (VG München, Beschl. v. 04.05.2005 - M 6a K 04.1 -, NJOZ 2005, 2824 ff.).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Grundsätzlich ist es möglich, dass ein Unionsbürger das Recht auf Ausnutzung der ihm durch primäres oder sekundäres Gemeinschaftsrecht eingeräumten subjektiven Rechte verliert, weil er sie missbräuchlich für sich verwendet (vgl. EuGH, Urt. v. 09.03.1999 - Rs. C-212/97 -, NJW 1999, 2017 ff. - Centros).
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Dieser Grundsatz ist insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung der Individualverkehrsmittel für die Ausnutzung der aus dem Gemeinschaftsrecht fließenden Freizügigkeitsrechte von besonderer Wichtigkeit (EuGH, Urt. v. 29.02.1996 - Rs. C-193/94 -, NZV 1996, 242 ff. - Skanavi u. Chryssanthakopoulos).
  • VG Sigmaringen, 09.09.2005 - 7 K 985/05

    Erlöschen des Rechts zum Führen von KFZ im Inland; tschechische Fahrerlaubnis;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Einer anders lautenden Auffassung, die in der Rechtsprechung vertreten wird (VG Sigmaringen, Beschl. v. 09.09.2005 - 7 K 985/05 -, vensa), vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05
    Im Gegensatz zur Rechtsauffassung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, BeckRS 2005, 28842) vermag die Kammer aus den oben angeführten Gründen keinen offenkundigen Widerspruch der nationalen Regeln der FeV zum Gemeinschaftsrecht erkennen.
  • EuGH, 10.07.2003 - C-246/00

    NACH AUFFASSUNG DES GERICHTSHOFES VERSTÖSST DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT, DAS EIN

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2004 - 10 S 2796/03

    Medizinisch-psychologisches Gutachten ohne Hinweis auf Wiederholung lange

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.1978 - X 535/77
  • VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 4 K 708/05

    Pflicht zur Anerkennung von EU-Führerscheinen steht der Überprüfung der

  • VG Aachen, 24.06.2005 - 3 L 270/05

    Gebrauch einer tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet; Berechtigung aus

  • OVG Hamburg, 29.06.2016 - 5 Bs 40/16

    Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst

    So kann etwa die sofort vollziehbare Fahrerlaubnisentziehung gegenüber Inhabern von EU-Fahrerlaubnissen trotz fraglicher Ermächtigungsgrundlage im gerichtlichen Eilverfahren Bestand haben, wenn durch die Teilnahme des betreffenden Personenkreises am Straßenverkehr Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 21.7.2006, NJW 2007, 99, 101, und juris Rn. 10; VG Sigmaringen, Beschl. v. 6.10.2005, 2 K 1276/05, juris 53 ff.).
  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ergänzend zu den nachstehenden Ausführungen ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).

    Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 01.07.2005 - 11 C 05.940 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich bringt.

  • VG Sigmaringen, 16.05.2006 - 6 K 489/06

    Überwiegendes Suspensivinteresse bei Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Es ist fraglich, ob die Anwendung der nationalen Bestimmungen mit den Regelungen in Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 und 4 der RL 91/439/EWG vereinbar sind (vgl. hierzu ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2005 - 10 S 1194/05 -, VBlBW 2006, 27; Beschluss vom 07.11.2005 - 10 S 1057/05 -, VBlBW 2006, 110; VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Stuttgart, Beschluss vom 19.01.2006 - 10 K 3261/05 -).

    Als Maßstab sind dabei die Erwägungen sinngemäß heranzuziehen, welche das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 20.06.2002 zur Frage von Gutachtensanforderungen bei einmaligem Haschischkonsum (BVerfG, Beschluss vom 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff.) angestellt hat (Bay. VGH, Beschluss vom 01.07.2005 - 11 C 05.940 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 -), da dieser Maßstab die Sicherheitsinteressen einerseits und die Interessen an der Ausnutzung der noch nicht bestandskräftig entzogenen Fahrerlaubnis andererseits zu einem angemessenen Ausgleich bringt.

  • VG Magdeburg, 22.03.2006 - 1 B 58/06
    Nach der Mitteilung des Kraftfahrtbundesamtes an den Antragsgegner wird die Kraftfahreignung in der Tschechischen Republik nicht geprüft, so dass ein Mitgliedsstaat die Fahreignung eines Betroffenen, der Inhaber einer Fahrerlaubnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates ist, jedenfalls solange uneingeschränkt überprüfen darf, wie der erteilende Mitgliedsstaat die sicherheitsrelevanten Eignungsvoraussetzungen für Fahrerlaubnisse offenkundig nicht oder nicht in den Mindeststandards aus der RL 91/439/EWG angemessen prüft und der Betroffene sich ggf. gerade diesen Umstand bei dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis zu Nutze machen will (so VG Siegmaringen, B. v. 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - zitiert nach: Juris).
  • VG Braunschweig, 30.01.2006 - 6 B 11/06

    Ausländische Fahrerlaubnis und Eignungsüberprüfung wegen vorangegangener

    Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie enthält insoweit keine zeitliche Zäsur für die Berücksichtigung von Tatsachen zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. hierzu auch: Nds. OVG, Beschl. vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Gießen, Beschl. vom 10.10.2005 - 6 G 1453/05 - VG Sigmaringen, Beschl. vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Dresden, Beschl. vom 03.01.2006 - 14 K 2073/05 - VG Karlsruhe, Beschl. vom 29.12.2005 - 5 K 2115/05 - VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 19.09.2005 - InfAuslR 2006, 6).
  • VG Gelsenkirchen, 08.10.2008 - 9 K 52/07

    EU-Fahrerlaubnis, Wohnort, Entziehung

    In diesem Sinne etwa auch VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 K 1276/05 - Zwar wird in der Rechtsprechung die Ermächtigung für eine deklaratorische Feststellung des gesetzlichen Erlöschens eines Verwaltungsakts im Zweifel aus den Vorschriften über dessen Erlass entnommen.
  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2008 - 9 K 632/07

    EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung

    In diesem Sinne etwa auch VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW - VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 K 1276/05 - Zwar wird in der Rechtsprechung die Ermächtigung für eine deklaratorische Feststellung des gesetzlichen Erlöschens eines Verwaltungsakts im Zweifel aus den Vorschriften über dessen Erlass entnommen.
  • VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05

    "Entziehung" einer EU-Fahrerlaubnis aus der Tschechischen Republik

    In diesen Fällen ist auch eine Prüfungskompetenz nicht von der Hand zu weisen, die sich auf zeitlich vor der Erteilung der Fahrerlaubnis liegende Tatsachen bezieht (VG Sigm. Beschl. v. 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - BeckRS 2005 Nr. 30338).
  • VG Gelsenkirchen, 27.08.2008 - 9 K 2495/07

    EU-Fahrerlaubnis, Entziehung, Feststellungsverfügung

    In diesem Sinne etwa auch VG Neustadt, Beschluss vom 11. März 2005 - 4 L 389/05.NW-; VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 K 1276/05 - Zwar wird in der Rechtsprechung die Ermächtigung für eine deklaratorische Feststellung des gesetzlichen Erlöschens eines Verwaltungsakts im Zweifel aus den Vorschriften über dessen Erlass entnommen.
  • VG Düsseldorf, 01.12.2005 - 6 L 2130/05
    Die Kammer neigt auch zu der Ansicht des VG Sigmaringen, wonach einiges dafür spricht, dass ein Mitgliedstaat die Fahreignung eines Betroffenen, der Inhaber einer Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedstaates ist, solange uneingeschränkt prüfen darf, wie der erteilende Mitgliedstaat die sicherheitsrelevanten Erteilungsvoraussetzungen offenkundig nicht oder nicht nach den Mindeststandards aus der Führerscheinrichtlinie angemessen prüft und der Betroffene sich gerade diesen Umstand zu Nutze machen will, VG Sigmaringen, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 2 K 1276/05 -, JURIS.
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