Rechtsprechung
   VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19540
VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05 (https://dejure.org/2006,19540)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17.07.2006 - 2 K 1380/05 (https://dejure.org/2006,19540)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 2 K 1380/05 (https://dejure.org/2006,19540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • fahrerlaubnisrecht.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Die Anerkennung einer EU/EWR-Fahrerlaubnis in der aktuellen deutschen Rechtsprechung (Volker Kalus)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Anders als im Fall Halbritter (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006, Rs C-227/05) hat der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht seine Umschreibung oder den Umtausch seiner tschechischen Fahrerlaubnis in eine deutsche beantragt, sich also nicht mit einem Begehren an den Beklagten gewandt.

    Zugleich erlegt Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG den Mitgliedstaaten damit eine klare und unbedingte Verpflichtung zur Anerkennung auf, die keinen Ermessensspielraum in Bezug auf die Maßnahmen einräumt, die zu erlassen sind, um dieser Verpflichtung nachzukommen (vgl. EuGH, Beschl. v. 6.4.2006 Rs C-227/05 - Halbritter, Juris).

    Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Beschl. v. 6.4.2006 Rs C-227/05 - Halbritter) zu den EU-Führerscheinen lässt nach Auffassung der Kammer aber Fragen offen, von deren Beantwortung es abhängt, inwieweit die in § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV angeordnete Einschränkung der Wirksamkeit ausländischer Fahrerlaubnisse im Inland mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist.

    Zwar wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung ohne jede Formalität auch im Beschluss vom 6.4.2006 (aaO) erneut betont.

  • VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05

    Tätigwerden der Fahrerlaubnisbehörde trotz EU-Fahrerlaubnis zulässig

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Bescheid des Beklagten vom 9.8.2005 Klage erhoben und erfolglos die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (vgl. Beschluss der Kammer vom 7.6.2006 im Verfahren 2 K 1377/05).

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren, im Verfahren 2 K 1377/05 und der vorgelegten Behördenakte des Beklagten verwiesen.

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 54.04

    Ausländische Fahrerlaubnis; Recht zum Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Wenn allerdings § 28 Abs. 5 FeV wegen eines Widerspruchs zu Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG insgesamt unanwendbar wäre (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 oder www.juris,de; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.), entfiele die Rechtsgrundlage für jegliches Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde des Beklagten gegen den Kläger.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere in der Sache Kapper (EuGH, Urt. v. 24.4.2004, Rs C-476/01, NZV 2004, 372 ff. m.w.N., st. Rspr. seit Urt. v. 29.2.1996, Rs C-193/94 Skavani u. Chryssanthakopoulos, NZV 1996, 242 f.), wonach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABl. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABl. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) ab dem 1.7.1996 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsieht, steht § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV , der für bestimmte Fallgruppen eine nur auf Antrag von den deutschen Behörden zu erlassende Zuerkennungsentscheidung bei EU-Führerscheinen vorschreibt, im Widerspruch zu jener Richtlinie.
  • EuGH, 29.02.1996 - C-193/94

    Skanavi und Chryssanthakopoulos

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs insbesondere in der Sache Kapper (EuGH, Urt. v. 24.4.2004, Rs C-476/01, NZV 2004, 372 ff. m.w.N., st. Rspr. seit Urt. v. 29.2.1996, Rs C-193/94 Skavani u. Chryssanthakopoulos, NZV 1996, 242 f.), wonach Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29.7.1991 über den Führerschein (ABl. L 237, S. 1) in der Fassung der Richtlinie 97/26/EG des Rates vom 2.6.1997 (ABl. L 150, S. 41) und der Richtlinie 2000/56/EG der Kommission vom 14.9.2000 (ABl. L 237 S. 45 ff; im Folgenden: Richtlinie 91/439/EWG) ab dem 1.7.1996 die gegenseitige Anerkennung der von den Mitgliedsstaaten ausgestellten Führerscheine ohne jede Formalität vorsieht, steht § 28 Abs. 5 Satz 1 FeV , der für bestimmte Fallgruppen eine nur auf Antrag von den deutschen Behörden zu erlassende Zuerkennungsentscheidung bei EU-Führerscheinen vorschreibt, im Widerspruch zu jener Richtlinie.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Chemnitz, 17.07.2006 - 2 K 1380/05
    Wenn allerdings § 28 Abs. 5 FeV wegen eines Widerspruchs zu Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/439/EWG insgesamt unanwendbar wäre (so wohl: OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 15.8.2005, NJW 2005, 3228 oder www.juris,de; offen gelassen: BVerwG, Urt. v. 17.11.2005, NJW 2006, 1151 ff.), entfiele die Rechtsgrundlage für jegliches Vorgehen der Fahrerlaubnisbehörde des Beklagten gegen den Kläger.
  • BGH, 11.09.2008 - III ZR 212/07

    Schadensersatzansprüche bei Führerscheintourismus

    Im Zuge solcher Verfahren ist es zu Vorlagebeschlüssen der Verwaltungsgerichte Chemnitz und Sigmaringen (DAR 2006, 637 bis 640) an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gekommen, die im Kern wissen wollten, ob die Richtlinie 91/439/EWG erlaube, die Anerkennung einer in einem anderen Mitgliedstaat unter Verletzung des Wohnsitzerfordernisses ausgestellten Führerscheins zu versagen, wenn die Fahrerlaubnis ohne Nachweis der Wiedererlangung der Fahreignung erschlichen sei oder solange der Nachweis der Fahreignung nicht auf der Grundlage einer nach innerstaatlichen Normen näher reglementierten medizinisch-psychologischen Begutachtung erbracht sei.
  • VG Chemnitz, 07.06.2006 - 2 K 1377/05
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger am 21.10.2005 gegen den Be scheid des Antragsgegners vom 9.8.2005 Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird in entsprechender Anwendung von § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden Verfahren und im Verfahren 2 K 1380/05 und der vorgelegten Behördenakte des Antragsgegners (1 Heftung Bl. 1 - 87) verwiesen.

    I Der zulässige Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung der gegen die OrdnungsverfÜgung des Antragsgegners vom 9.8.2005 erhobenen Klage (2 K 1380/05) wiederherzustellen hat keinen Erfolg.

    Gegenwärtig lässt sich nicht sicher beurteilen, wie über die unter dem Az. 2 K 1380/05 anhängige Klage zu befinden sein wird.

    Im vorliegenden Eilverfahren bedeutet dies, dass der Ausgang des Klageverfahrens 2 K 1380/05 weiterhin offen ist, so dass über den Fortbestand der sofortigen Vollziehbarkeit der Aberkennungsentscheidung auf der Grundlage einer Interessenabwägung zu befinden ist.

  • OVG Saarland, 30.01.2007 - 1 R 39/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

    Damit hat der Gerichtshof ungeachtet der Frage, ob diese Entscheidung insbesondere auch auf die Missbrauchsfälle des sog. Führerscheintourismus übertragbar ist (vgl. hierzu z. B. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.09.2006 - 16 B 989/06-; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2006 - 10 S 1337/06-; OVG Thüringen, Beschluss vom 29.06.2006 -2 EO 240/06-; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.08.2006 - 1 M 46/06-, jeweils zitiert nach Juris; siehe auch die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17.07.2008 -2 K 1380/05-, DAR 2006, 637 , sowie des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 -4 K 1058/05-, DAR 2006, 640 ), jedenfalls für den "normal" gelagerten, d.h. nicht von Rechtsmissbrauch gekennzeichneten Fall das in Art. 8 Abs. 4 Unterabsatz 1 Richtlinie 91/439 normierte Ablehnungsrecht dann für unzulässig erachtet, wenn die ausländische Fahrerlaubnis nach dem Entzug der Fahrerlaubnis und nach Ablauf der verhängten Sperrfrist in einem anderen Mitgliedstaat erworben wurde.
  • VGH Hessen, 19.02.2007 - 2 TG 13/07

    Entziehung eines EU-Führerscheins wegen Unterlaufens des Entzugs einer deutschen

    Die von dem Senat insbesondere im Hinblick auf die Vorlage des Verwaltungsgerichts Chemnitz (B. v. 11.07.2000 - 2 K 1380/05 -) erwartete Klärung der oben genannten Fragen liegt damit noch nicht vor.
  • LG Potsdam, 24.08.2007 - 21 Qs 95/07

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Gebrauch einer rechtsmissbräuchlich erlangten

    Aus diesem Grunde haben das Verwaltungsgericht Chemnitz (DAR 2006, 637) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (DAR 2006, 640) dem EuGH entsprechende Fragen zur Entscheidung gemäß Artikel 234 EGV vorgelegt, über die der EuGH, soweit ersichtlich, bislang noch nicht entschieden hat.
  • OVG Sachsen, 13.02.2007 - 3 BS 86/06

    EU-Führerscheinrichtlinie, Anerkennungsgrundsatz, EU-Fahrerlaubnis, Entziehung,

    Die Auslegungsfrage ist inzwischen Gegenstand eines Vorabentscheidungsersuchens des Verwaltungsgerichts Chemnitz (Beschl. v. 17.7.2006, DAR 2006, 637) und muss bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs als offen angesehen werden.
  • VG Chemnitz, 27.08.2008 - 2 K 763/08
    Am 21.10.2005 hat der Kläger Klage erhoben (Az.: 2 K 1380/05) und zugleich die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt (Az.: 2 K 1377/05), die mit Beschluss des Verwaltungsgerichtes Chemnitz vom 7.6.2006 abgelehnt wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge, den Inhalt der beigezogenen Gerichtsakten 2 K 1377/05 und 2 K 1380/05 sowie die Sitzungsniederschrift vom 27.8.2008 Bezug genommen.

  • VG Sigmaringen, 25.07.2006 - 6 K 924/06

    Aberkennung einer EU-Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet

    Auch das VG Chemnitz hat angekündigt, im Verfahren 2 K 1380/05 einen Vorlagebeschluss zu fassen.
  • VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07

    Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'

    Erst der Ausgang bereits anhängiger Vorlagen zur Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs dürfte insofern mehr Klarheit schaffen (vgl. hierzu die Vorlagebeschlüsse des VG Chemnitz vom 17. Juli 2006 - 2 K 1380/05, des VG Stade vom 16. August 2006 - 1 A 2642/05 und des VG Sigmaringen vom 27. Juni 2006 - 4 K 1058/05 [jeweils juris]).
  • VG Stuttgart, 11.04.2007 - 10 K 1553/06

    Zur Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis - hier: Tschechische

    Entsprechendes gilt für die in den Vorlagebeschlüssen des VG Sigmaringen vom 27.06.2006 - 4 K 1058/05 - und des VG Chemnitz vom 11.07.2006 - 2 K 1380/05 - und vom 31.07.2006 - 2 K 183706 -, jeweils zitiert nach juris, aufgeworfenen Fragen.
  • VG Chemnitz, 31.07.2006 - 2 K 183/06

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • OVG Sachsen, 05.02.2008 - 3 BS 88/06
  • VG Chemnitz, 05.07.2006 - 2 K 1025/05

    Straßenverkehrsrecht: Aberkennung des Rechts zum Gebrauch einer EU-Fahrerlaubnis

  • VG Berlin, 23.08.2006 - 20 A 183.06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht