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   VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04   

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VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04 (https://dejure.org/2007,31542)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 (https://dejure.org/2007,31542)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 (https://dejure.org/2007,31542)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Die Angemessenheit der Aufklärung bemisst sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in einem gleichliegenden Fall erfahrungsgemäß Erfolg haben (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 48/96 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Urteil vom 29. April 1999 -, 8 A 699/97, NJW 1999, 3279 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Regelfall ist zu fordern, dass der Kraftfahrzeughalter innerhalb von 2 Wochen nach der Verkehrszuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit dieser die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 29. April 1999, a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kann insoweit unterstellt werden, dass ein kaufmännischer Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten anhand schriftlicher Unterlagen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29. April 1999 -8 A 699/97-, NJW 1999, 3279).

    Dies gilt auch, wenn es um einen erstmaligen Verstoß wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von 43 km/h ginge, der nach der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) mit drei Punkten in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, ohne das es des Hinzutretens weiterer Umstände wie z.B. einer konkreten Gefährdung bedürfte (vgl. OVG Münster, Urteil vom 29. April 1999, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Sind vorliegend mehrere Verkehrsverstöße mit Fahrzeugen der Klägerin unaufgeklärt geblieben und ist nach dem bisherigen Verhalten der Klägerin, die sogar trotz positiver Kenntnis über den Tatzeitfahrer an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes nicht mitwirkt, zu befürchten, dass bei künftigen Verstößen mit den übrigen Fahrzeugen der Klägerin die Täter wahrscheinlich nicht zu ermitteln sind, rechtfertigt dies die Erstreckung der Fahrtenbuchauflage auf mehrere Fahrzeuge des Fahrzeughalters (vgl. OVG Münster, Urteil vom 10. September 1997 -25 A 4812/96-, NZV 1998, 176).

    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. September 1997 -25 A 4812/96-, NZV 1998, 176; VGH München, Beschluss vom 21. April 1994 -11 C 94.1062-, zitiert nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. November 2005 -12 ME 315/05-, zitiert nach Juris).

    In diesem Zusammenhang hat der Beklagte auch ausreichend ermittelt, welche Fahrzeuge der Klägerin von der Fahrtenbuchauflage betroffen sein werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 02. November 2005, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Die Angemessenheit der Aufklärung bemisst sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in einem gleichliegenden Fall erfahrungsgemäß Erfolg haben (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 48/96 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Urteil vom 29. April 1999 -, 8 A 699/97, NJW 1999, 3279 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Regelfall ist zu fordern, dass der Kraftfahrzeughalter innerhalb von 2 Wochen nach der Verkehrszuwiderhandlung in Kenntnis gesetzt wird, damit dieser die Frage, wer zur Tatzeit sein Fahrzeug geführt hat, noch zuverlässig beantworten und der Täter Entlastungsgründe vorbringen kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995, a.a.O.; Urteil vom 29. April 1999, a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Saarland, 17.01.2000 - 9 V 16/99

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Zur

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Diese Rechtsprechung wird aber schon nicht von allen Gerichten bei der Festsetzung des Streitwerts angewandt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. Januar 2000 -9 V 16/99-; VG Stuttgart, Beschluss vom 08. Januar 2004 -3 K 5347/03-, jeweils zitiert nach Juris).
  • VG Stuttgart, 08.01.2004 - 3 K 5347/03

    Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Fahrzeughalters

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Diese Rechtsprechung wird aber schon nicht von allen Gerichten bei der Festsetzung des Streitwerts angewandt (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 17. Januar 2000 -9 V 16/99-; VG Stuttgart, Beschluss vom 08. Januar 2004 -3 K 5347/03-, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 21.04.1994 - 11 C 94.1062
    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    In der Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 10. September 1997 -25 A 4812/96-, NZV 1998, 176; VGH München, Beschluss vom 21. April 1994 -11 C 94.1062-, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Sind mit verschiedenen Fahrzeugen des Halters Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden, so ist die Behörde nicht daran gehindert, die Fahrtenbuchauflage auf sämtliche Fahrzeuge zu erstrecken, auch wenn mit anderen Fahrzeugen bislang noch keine nicht aufklärbare Verkehrsübertretung begangen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 -VII B 19.70-, Buchholz 442.15 § 7 StVO Nr. 6).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Die Angemessenheit der Aufklärung bemisst sich danach, ob die Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen getroffen hat, die in einem gleichliegenden Fall erfahrungsgemäß Erfolg haben (BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 11 B 48/96 -, zitiert nach Juris; Beschluss vom 09. Dezember 1993 - 11 B 113/93 -, zitiert nach Juris; OVG Münster, Urteil vom 31. März 1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335; Urteil vom 29. April 1999 -, 8 A 699/97, NJW 1999, 3279 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2007 - 2 K 1526/04
    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Auflage auf mehrere Fahrzeuge des Halters erstreckt worden ist, obwohl die Zuwiderhandlung nur mit einem Fahrzeug begangen wurde und die Behörde nicht geprüft hat, ob bei künftigen Verkehrsverstößen mit den übrigen Fahrzeugen deren Fahrer wahrscheinlich ebenfalls nicht festgestellt werden können (vgl. OVG Münster, Urteil vom 07. April 1977 -XIII A 603/76-, NJW 1977, 2181).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

  • VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde;

    Grundlage einer ordnungsgemäßen Ermessensausübung ist es dabei, dass Art und Umfang des Fahrzeugsparks geklärt werden, um abschätzen zu können, ob Verkehrsverfehlungen mit anderen Fahrzeugen des Halters zu befürchten sind (vgl. OVG Lüneburg, B.v. 02.11.2005, Az.: 12 ME 315/05, DAR 2006, 167; VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04).

    Wollte man alle Fahrzeuge einzeln betrachten, käme bei 100 Fahrzeugen ein Streitwert von 240.000,00 EUR zum Ansatz, der nach Teilen der Rechtsprechung gestaffelt nach 10er-Gruppen reduziert werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 28.04.1994, Az.. 11 C 94.1062; DAR 1994, 335; a. A. VG Cottbus, U.v. 11.09.2007, Az.: 2 K 1526/04) bzw. mit Blick auf 76 konkret betroffene Fahrzeuge zu verringern wäre.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrags zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - BayVBl 2002, 349; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.09.1997 - 25 A 4812/96 - juris - unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschluss vom 21.04.1994 - 11 C 94.1062 - DAR 1994, 335; anderer Ansicht Saarländisches OVG, Beschluss vom 25.05.2007 - 1 B 121/07 - juris; VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris; offen gelassen im Senatsbeschluss vom 14.01.2014 - 10 S 2438/13 - NJW 2014, 1608).
  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters gestützt wird, ohne dass die Behörde eine Prognose darüber angestellt hat, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit (den) anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 -, juris [Rdnr. 30]); VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris [Rdnr. 29]).
  • VG Mainz, 02.12.2015 - 3 L 1482/15

    Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark eines Handwerksbetriebs

    Unverhältnismäßig ist die Fahrtenbuchauflage aber dann, wenn die Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge des Halters gestützt wird, ohne dass die Behörde eine Prognose darüber angestellt hat, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit (den) anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (vgl. VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 -, juris Rn. 30; VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris Rn. 29).
  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

    Die Behörde muss also eine Prognose darüber anstellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlung begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (VG Würzburg, Beschluss vom 19. Mai 2011 - W 6 S 11.367 - VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, beide in juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zwar teilweise die Auffassung vertreten, dass für die auf die ersten zehn Fahrzeuge folgenden Fahrzeuge, gestaffelt nach Zehnergruppen, ein Abschlag in Höhe der Hälfte des für die jeweils vorhergehende Zehnergruppe anzusetzenden Betrages zu veranschlagen ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris; OVG Münster, Beschl. v. 10.09.1997 - 25 A 4812/96 -, juris unter Bezugnahme auf BayVGH, Beschl. v. 21.04.1994 - 11 C 94.1062 -, DAR 1994, 335; a. A. OVG Saarland, Beschl. v. 25.05.2007 - 1 B 121/07 -, juris; VG Mainz, Beschl. v. 14.05.2012 - 3 L 298/12.MZ -, juris; VG Cottbus, Urt. v. 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris).
  • VG Hannover, 27.06.2012 - 9 A 50/12

    Amtliche Anerkennung; Ermessen; Mineralwasser; Nutzungsgenehmigung; Rücknahme;

    Eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens nach oben erfordert demgegenüber grundsätzlich eine besondere Begründung des betätigten Ermessens (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris).
  • VG Minden, 23.10.2012 - 2 K 2074/11

    Verhängung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge eines Fuhrparks

    vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 02.11.2005 - 12 ME 315/05 -, DAR 2006, 167; VG Cottbus, Urteil vom 11.09.2007 - 2 K 1526/04 -, juris; VG Mainz, Beschluss vom 14.05.2012 - 3 L 298/12MZ - juris.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.2023 - 7 E 10653/22

    Streitwertfestsetzung bei Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für mehrere

    Da hier acht Fahrzeuge von der Fahrtenbuchauflage betroffen sind, besteht für eine nach Zehnergruppen gestaffelte Herabsetzung des Streitwerts nach Art eines "Mengenrabatts" bei mehr als zehn Fahrzeugen aus Gründen der Billigkeit und wegen der geringeren Bedeutung der einzelnen Auflage, wie sie in Teilen der Rechtsprechung für angemessen erachtet wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 26. Oktober 2001 - 11 ZS 01.2008 -, juris, Rn. 13; a.A. VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 -, juris, Rn. 45; offen gelassen von VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 13), keine Veranlassung.
  • VG Cottbus, 27.03.2019 - 3 K 1071/16

    Rechtmäßigkeit einer Waldumwandlungsgenehmigung

    Eine - wie hier vorgenommene - Ausschöpfung des Gebührenrahmens nach oben erfordert demgegenüber grundsätzlich eine besondere Begründung (vgl. hierzu VG Cottbus, Urteil vom 11. September 2007 - 2 K 1526/04 - juris Rn. 38), wobei gemäß § 14 Abs. 1 BbgGebO stets der mit der öffentlichen Leistung verbundene Verwaltungsaufwand, die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der öffentlichen Leistung für den Schuldner sowie auf Antrag dessen wirtschaftliche Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 1 L 127.08

    Zum Streitwert für eine Fahrtenbuchauflage bei einem oder mehreren

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