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   VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12   

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VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12 (https://dejure.org/2012,13478)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18.06.2012 - 2 K 1627/12 (https://dejure.org/2012,13478)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 2 K 1627/12 (https://dejure.org/2012,13478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauaufsichtliche Zulassung eines ohne Baugenehmigung errichteten Gebäudes; Mitentscheidungsrecht der Gemeinde nach BauGB § 36 Abs 1; Umfang der Bindung der Landesregierung an einen Beschluss des Petitionsausschusses des Landtags; Reichweite der Rechtskraft eines Urteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen eines die baurechtswidrige Fertigstellung eines Rohbaus erlaubenden Verwaltungsakts im Hinblick auf eine bauaufsichtliche Zulassung i.S.d. § 212a BauGB; Voraussetzungen für einen Anspruch der Gemeinde des betroffenen Baugrundstücks auf mitentscheidende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Baurechtliche Duldung; Bauaufsichtliche Genehmigung; Beteiligungsrecht der Gemeinde; Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauaufsichtliche Zulassung: Planungshoheit verletzt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Fertigstellung eines Schwarzbaus

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Land Baden-Württemberg gibt im Rechtsstreit gegen die Gemeinde Ohmden nach

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Land verletzt kommunale Planungshoheit und die Bindungswirkung gerichtlicher Urteile

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 753
  • NVwZ-RR 2012, 753 BauR 2012, 1688 (Ls.)
  • BauR 2012, 1688
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 31.89

    Bauordnungsrecht: Gemeindlicher Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Im Hinblick auf die Interessenlage der Gemeinde kann es keinen Unterschied machen, ob sich die Behörde über ein ausdrücklich versagtes Einvernehmen hinwegsetzt oder rechtsirrig die Baugenehmigungsfreiheit eines Vorhabens annimmt und aus diesem Grunde ein Baugenehmigungsverfahren unter Beteiligung der Gemeinde nicht einleitet (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991 - 4 C 31/89 - NVwZ 1992, 878).

    Die Gemeinde kann erwarten, dass die Baubehörden den gemeindlichen Vorrang, die städtebauliche Ordnung zu bestimmen und zu gestalten, beachten, denn ansonsten bliebe eine Missachtung der Rechtsstellung der Gemeinde letztlich sanktionslos, was der Zielsetzung des Art. 28 Abs. 2 GG nicht entsprechen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 21.01.2004, a.a.O).

  • VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873

    Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Für die Gemeinde stellt ein solcher Vertrag, der ohne ihre Mitwirkung geschlossen wird, eine Umgehung ihrer Rechte aus § 36 BauGB dar (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 21.01.2004 - 26 B 02.873 - BauR 2005, 81).

    Die Gemeinde kann erwarten, dass die Baubehörden den gemeindlichen Vorrang, die städtebauliche Ordnung zu bestimmen und zu gestalten, beachten, denn ansonsten bliebe eine Missachtung der Rechtsstellung der Gemeinde letztlich sanktionslos, was der Zielsetzung des Art. 28 Abs. 2 GG nicht entsprechen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1991, a.a.O.; Bayer. VGH, Urt. v. 21.01.2004, a.a.O).

  • VG Stuttgart - 2 K 1626/12 (anhängig)
    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 16.05.2012 - 2 K 1626/12 - gegen die zugunsten der Beigeladenen ergangene Entscheidung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur vom 25.04.2012 wird angeordnet.

    Die Antragstellerin hat am 16.05.2012 Klage gegen diesen Bescheid erhoben - 2 K 1626/12 - und gleichzeitig die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage beantragt.

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Der Gemeinde wird als Ausfluss der Planungshoheit das Recht zugebilligt, Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 5/99 - NVwZ 2000, 1048 m.w.N. und Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 - juris).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 4 B 60.09

    Zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Der Gemeinde wird als Ausfluss der Planungshoheit das Recht zugebilligt, Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 5/99 - NVwZ 2000, 1048 m.w.N. und Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1991 - 8 S 2624/91

    Rechtskraftwirkung eines auf einen Bauvorbescheid gerichteten Urteils - spätere

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Das gilt z.B. auch dann, wenn sich die Frage in einem späteren Verfahren als Vorfrage stellt (VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 25.11.1991 - 8 S 2624/91 - NVwZ 1992, 896).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2012 - 8 S 217/11

    Bauvorbescheid zur Errichtung einer Windkraftanlage; öffentlicher Planungsträger;

    Auszug aus VG Stuttgart, 18.06.2012 - 2 K 1627/12
    Der Gemeinde wird als Ausfluss der Planungshoheit das Recht zugebilligt, Vorhaben abzuwehren, die mit § 35 BauGB nicht in Einklang stehen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.04.2000 - 4 C 5/99 - NVwZ 2000, 1048 m.w.N. und Beschl. v. 24.06.2010 - 4 B 60.09 - BauR 2010, 1737; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.05.2012 - 8 S 217/11 - juris).
  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für

    In dieser Entscheidung wird hervorgehoben, dass einer Nutzungsuntersagung ggf. eine sog. "aktive Duldung" entgegengehalten werden kann, die sich von einer bloß "faktischen Duldung", bei der die Behörde einen illegalen Zustand über einen längeren Zeitpunkt lediglich tatsächlich hinnimmt, dadurch unterscheidet, dass eine - grundsätzlich schriftliche - Erklärung der Bauaufsichtsbehörde vorliegt, der mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum die Duldung eines illegalen Zustands erfolgen soll (OVG NW a. a. O. juris Rn. 52 f. m. w. N.; vgl. auch VG Stuttgart vom 18. Juni 2012 - 2 K 1627/12 - juris).
  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Betrachtet man die Entstehungsgeschichte und den Zweck des § 212a Abs. 1 BauGB so wird deutlich, dass der Begriff der bauaufsichtlichen Zulassung weit auszulegen ist (OVG SH, B.v. 30.10.1997 - 1 M 52/97 - juris Rn. 49; VG Stuttgart, B.v. 18.6.2012 - 2 K 1627/12 - juris Rn. 11 unter Verweis auf Kalb/Külpmann in EZBK, 151. EL August 2023, BauGB § 212a Rn. 23).
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