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   FG Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 2 K 181/95   

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FG Baden-Württemberg, 05.05.1999 - 2 K 181/95 (https://dejure.org/1999,10983)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.05.1999 - 2 K 181/95 (https://dejure.org/1999,10983)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Mai 1999 - 2 K 181/95 (https://dejure.org/1999,10983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifikation der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts als freiberuflich i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Tätigkeit aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. S. 1 Nr. 1 EStG; Nachweis einem Katalogberuf entsprechender theoretischer Kenntnisse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 832
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 04.05.2000 - IV R 51/99

    Zum Begriff des beratenden Betriebswirts

    Zudem vermittelt auch die Ausbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt Kenntnisse in den Hauptbereichen der Betriebswirtschaft, zu denen Unternehmensführung, Leistungserstellung (Fertigung von Gütern/Bereitstellung von Dienstleistungen), Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungs- und Rechnungswesen sowie Personalwesen gehören (BFH-Urteile vom 27. Mai 1975 VIII R 199/73, BFHE 116, 30, BStBl II 1975, 665; vom 11. Juni 1985 VIII R 254/80, BFHE 144, 62, BStBl II 1985, 584; in BFHE 154, 327, BStBl II 1989, 212; in BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 5. Mai 1999 2 K 181/95, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1999, 832, rkr.).

    Der Senat hat ein solches Vorgehen in seinem Urteil vom 11. Juli 1991 IV R 73/90 (BFHE 165, 221, BStBl II 1991, 878) grundsätzlich für möglich gehalten (vgl. auch Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1999, 832).

    Wie das FG Baden-Württemberg zutreffend ausgeführt hat, kommt die Examinierung des Steuerpflichtigen unter Hinzuziehung eines Sachverständigen lediglich zur Abrundung des sich bereits aus dem Klagevorbringen ergebenden Bildes in Betracht (Urteile in EFG 1998, 763 einerseits und in EFG 1999, 832 andererseits).

  • BFH, 19.09.2002 - IV R 74/00

    Beratender Betriebswirt als Freiberufler

    Wenn die Kenntnisse auf einem Gebiet, etwa dem des Rechnungswesens nicht denen entsprechen sollten, wie sie in der Prüfung zum "Staatlich geprüften Betriebswirt" verlangt werden, muss dies nicht unbedingt schädlich sein, weil auch eine solche Prüfung mit nicht ausreichenden Kenntnissen in (nur) einem Fach bestanden werden kann (vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 5. Mai 1999 2 K 181/95, EFG 1999, 832, rechtskräftig).
  • BFH, 19.01.2017 - III R 3/14

    Wissensprüfung bei im EDV-Bereich tätigen Autodidakten

    Das Fehlen von Kenntnissen eines Hauptbereiches sei zudem unschädlich (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Mai 1999  2 K 181/95, EFG 1999, 832).
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 56/00

    Unternehmensberater als Freiberufler

    Deshalb kommt ein solcher Beweis nur dann in Betracht, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen zum Erwerb und Einsatz der Kenntnisse bereits erkennen lässt, dass der Kläger über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 192, 439, BStBl II 2000, 616; Senatsbeschluss in BFH/NV 1995, 420; Urteile des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 763, und vom 5. Mai 1999 2 K 181/95, EFG 1999, 832).
  • FG Köln, 22.02.2022 - 8 K 2903/17
    Das Fehlen eines Hauptbereichs der Betriebswirtschaft sei unschädlich, wenn der selbständige Berater aufgrund seiner anderweitigen Kenntnisse in den sonstigen Hauptbereichen der Betriebswirtschaft über adäquate Kenntnisse verfüge (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.5.1999, 2 K 181/95, EFG 1999, 832).

    Dies gelte insbesondere, wenn eine über 20jährige Berufspraxis vorhanden sei (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 5.5.1999, 2 K 181/95, EFG 1999, 832).

  • BFH, 31.05.2000 - IV B 133/99

    Ähnlicher Beruf i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; Diplom-Psychologe

    Die erforderliche fachliche Breite in diesem Sinne umfasst Fragen der Unternehmensführung, der Fertigung, der Materialwirtschaft, der Finanzierung, des Vertriebs, des Verwaltungs- und Rechnungswesens sowie des Personalwesens (vgl. BFH-Urteile vom 27. Mai 1975 VIII R 199/73, BFHE 116, 30, BStBl II 1975, 665; in BFHE 144, 62, BStBl II 1985, 584; vom 18. August 1988 V R 73/83, BFHE 154, 327, BStBl II 1989, 212; vom 14. März 1991 IV R 135/90, BFHE 164, 408, BStBl II 1991, 769; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. Mai 1999 2 K 181/95, Entscheidungen der Finanzgerichte 1999, 832, rkr.).
  • FG Münster, 15.12.2006 - 12 K 5349/04

    Beurteilung einer freiberuflichen Tätigkeit in der Rechtsform einer Einzelfirma

    Wenn die Kenntnisse auf einem der oben angegebenen Gebiete der Betriebswirtschaft nicht denen entsprechen sollten, wie sie in der Prüfung zum "staatlich geprüften Betriebswirt" verlangt werden, muss dies nicht unbedingt schädlich sein, weil eine solche Prüfung auch mit nicht ausreichenden Kenntnissen in (nur) einem Fach bestanden werden kann (vgl. Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 05.05.1999 2 K 181/95, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 832).
  • FG Hamburg, 04.08.2005 - VII 194/00

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Abgrenzung zwischen freiberuflicher und

    Soll von der Art der ausgeübten Tätigkeit und/oder den dabei entstandenen Arbeitsergebnissen auf den Kenntnisstand und die Qualifikation des Berufsausübenden geschlossen werden, dann müssen die praktischen Arbeiten vielmehr den wesentlichen Teil des Katalogberufs umfassen und dürfen sich nicht lediglich auf einen Ausschnitt hieraus beschränken (vgl. BFH, Beschluss vom 23.09.1998 - IV B 95/97, BFH/NV 1999, 459, m.w.N.; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1999 - 2 K 181/95, EFG 1999, 832).
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