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   FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06   

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https://dejure.org/2007,21283
FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06 (https://dejure.org/2007,21283)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 K 185/06 (https://dejure.org/2007,21283)
FG Sachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 K 185/06 (https://dejure.org/2007,21283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Tätigkeitsstätten mit einer Entfernung von weniger als 30 km

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 2111
  • EFG 2008, 940
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 10.10.1994 - VI R 2/92

    Zum Werbungskostenabzug der Aufwendungen für Zwischenheimfahrten bei einer

    Auszug aus FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06
    Dies gilt auch für Fahrten, die im üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich der Wohnung des Arbeitnehmers liegen (R 38 Abs. 3 LStR: 30 km; s. dazu BFH, BStBl. II 1995, 137).

    Der Bundesfinanzhof hat zwar seine vorherige Rechtsprechung zum Arbeitsstätten-Einzugsbereich (BStBl. II 1995, 137) nicht ausdrücklich aufgegeben, da diese Frage nicht streiterheblich war.

  • BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98

    Doppelte Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06
    Einer Einschränkung der Abzugsfähigkeit der durch den Einsatz an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten entstehenden Aufwendungen durch den Ansatz einer Entfernungspauschale steht das objektive Nettoprinzip (s. dazu BVerfG, BStBl. II 2003, 534, 540), das den Abzug von Erwerbsaufwendungen gebietet, entgegen.
  • BFH, 08.11.2006 - X R 45/02

    Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung vor 2005 sind trotz Inkrafttretens

    Auszug aus FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06
    Mit Urteil vom 08.11.2006 (BFH/NV 2007, 552 ), dem der Senat folgt, hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Veranlagungszeiträumen vor 2005 nur als Sonderausgaben mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG a.F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar sind.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 325/07

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde aufgrund der Rspr des

    Auszug aus FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06
    Das hiesige Verfahren war nicht gemäß § 74 FGO im Hinblick auf die gegen das genannte Urteil des Bundesfinanzhof anhängige Verfassungsbeschwerde (Az.: 2 BvR 325/07) auszusetzen.
  • BFH, 11.05.2005 - VI R 70/03

    Keine Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und ständig wechselnden

    Auszug aus FG Sachsen, 20.06.2007 - 2 K 185/06
    Die vom Bundesministerium der Finanzen im Schreiben vom 26.10.2005 (BStBl. I 2005, 785, III.) geäußerte gegenteilige Ansicht ist mit der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 11.05.2005 (Az.: VI R 70/03, BStBl. II 2005, 785) nicht vereinbar.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 39/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    das Urteil des Sächsischen FG vom 20. Juni 2007 2 K 185/06 abzuändern und die Klage auch hinsichtlich des genannten Streitpunktes abzuweisen.
  • BFH, 18.12.2008 - VI R 47/07

    Fahrten zu ständig wechselnden Tätigkeitsstätten ohne Anwendung einer

    Das FA hat einen Antrag gestellt, das Verfahren nach § 74 FGO auszusetzen, bis der Senat über die Revision gegen das Urteil des Sächsischen FG vom 20. Juni 2007 2 K 185/06 (EFG 2008, 940) --Az. VI R 39/07-- entschieden hat.
  • FG Köln, 28.08.2008 - 10 K 279/06

    Abänderung eines Einkommensteuerbescheids hinsichtlich der Berechnung von

    Deshalb liegt eine gesonderte Betrachtung von Fahrten zu Tätigkeitsstätten, die näher als 30 km vom Wohnort des Arbeitnehmers entfernt sind, unter Hinweis auf einen sog. "üblichen Arbeitsstätten-Einzugsbereich der Wohnung des Arbeitnehmers" neben der Sache, mit der Folge, dass die Kosten für die tatsächlich gefahrenen km als Werbungskosten absetzbar sind (Schmidt/Drenseck, EStG 26. Aufl., § 9 Rz. 120; ebenso das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des FG Nürnberg vom 5. Dezember 2007 3 K 33/2007, sowie Sächsisches FG, Urteil vom 20. Juni 2007 - 2 K 185/06, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 39/07] und FG Hamburg, Urteil vom 9. August 2007 1 K 25/07, EFG 2007, 1940, Revision zugelassen [Aktenzeichen des BFH: VI R 47/07]; vgl. ferner BFH-Urteil vom 10. April 2008 VI R 66/05, BFH/NV 2008, 1243 für für das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung im Falle einer längerfristigen beruflichen Bildungsmaßnahme).
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