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   FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11   

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https://dejure.org/2012,13121
FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11 (https://dejure.org/2012,13121)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11.01.2012 - 2 K 1854/11 (https://dejure.org/2012,13121)
FG Sachsen, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 2 K 1854/11 (https://dejure.org/2012,13121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines auch als Fachberater der Bildungsagentur an zwölf Gymnasien tätigen Lehrers auf vollständigen Werbungskostenabzug wegen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches Arbeitszimmer Arbeitszimmer eines auch als Fachberater tätigen Gymnasiallehrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Aufteilung der Aufwendungen für ein auch privat genutztes häusliches Arbeitszimmer - Arbeitszimmer eines auch als Fachberater tätigen Gymnasiallehrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug für eine Arbeitsecke

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2011 - 4 K 5121/09

    Gilt die Abzugsbegrenzung für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Darüber hinaus sollte das häusliche Arbeitszimmer mit Bücher- und Aktenschränken bzw. -regalen, Aktenbock und ähnlichen "Büromöbeln" sowie mit Büchern, Aktenordnern, Schreibmaschinen, Computern und ähnlichen Arbeitsmitteln ausgestattet sein (Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 6. April 2011, EFG 2011, 1416 m.w.N.).
  • BFH, 19.09.2002 - VI R 70/01

    Begriff des häuslichen Arbeitszimmers

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Danach ist ein häusliches Arbeitszimmer ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. September 2002, BStBl II 2003, 139 ).
  • BFH, 16.08.2005 - VI B 8/05

    Galerie kein häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Die nach der Rechtsprechung erforderliche klare Abgrenzung zwischen dem privaten Wohnbereich des Steuerpflichtigen und dem Arbeitszimmer liegt vor (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 16. August 2005, BFH/NV 2005, 2006 ), da es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt.
  • BFH, 22.11.2006 - X R 1/05

    Häusliches Arbeitszimmer: Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Entscheidend ist dabei das sich aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls aus den konkreten Verhältnissen ergebende Gesamtbild (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. November 2006, BStBl II 2007, 304 ).
  • BFH, 29.11.2006 - VI R 3/04

    Nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG ist die Erstattung nur solcher Aufwendungen

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Das Arbeitszimmer wird aber nicht aufgrund seiner Ausstattung nach so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. November 2006, BStBl II 2007, 308 ).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Soweit das Finanzgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2011, EFG 2011, 1410) die Auffassung vertritt, dass nach Aufgabe des Aufteilungsverbots (Beschluss des Großen Senats vom 21. September 2009, BStBl II 2010, 672) auch zwischen der Nutzung zum Wohnen und zum Arbeiten eine Aufteilung vorgenommen werden könne, kann sich der Senat dieser nicht anschließen, sondern folgt derjenigen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 2. Februar 2011, EFG 2011, 1055).
  • BFH, 09.08.2011 - VIII R 4/09

    Häusliches Arbeitszimmer eines Schauspielers

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Der typische Fall eines "häuslichen Arbeitszimmers" ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs das häusliche Büro, wobei das zentrale Möbelstück des jeweiligen Raumes der Schreibtisch sein sollte (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 9. August 2011, VIII R 4/09 zitiert nach juris m.w.N.).
  • FG Köln, 19.05.2011 - 10 K 4126/09

    Arbeitszimmer trotz privater Mitbenutzung steuerlich absetzbar

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Soweit das Finanzgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2011, EFG 2011, 1410) die Auffassung vertritt, dass nach Aufgabe des Aufteilungsverbots (Beschluss des Großen Senats vom 21. September 2009, BStBl II 2010, 672) auch zwischen der Nutzung zum Wohnen und zum Arbeiten eine Aufteilung vorgenommen werden könne, kann sich der Senat dieser nicht anschließen, sondern folgt derjenigen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 2. Februar 2011, EFG 2011, 1055).
  • FG Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 7 K 2005/08

    Kein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei einem

    Auszug aus FG Sachsen, 11.01.2012 - 2 K 1854/11
    Soweit das Finanzgericht Köln (Urteil vom 19. Mai 2011, EFG 2011, 1410) die Auffassung vertritt, dass nach Aufgabe des Aufteilungsverbots (Beschluss des Großen Senats vom 21. September 2009, BStBl II 2010, 672) auch zwischen der Nutzung zum Wohnen und zum Arbeiten eine Aufteilung vorgenommen werden könne, kann sich der Senat dieser nicht anschließen, sondern folgt derjenigen des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 2. Februar 2011, EFG 2011, 1055).
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Gegen eine Aufteilung haben sich ausgesprochen: das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2010  2 K 2331/09 (EFG 2011, 1961, Rev. III R 62/11); das FG Baden-Württemberg, Urteil vom 2. Februar 2011  7 K 2005/08 (EFG 2011, 1055); das FG München, Urteil vom 31. Mai 2011  13 K 2979/10 (EFG 2012, 1825, Rev. VIII R 24/12); das FG Hamburg, Urteil vom 8. Juni 2011  6 K 121/10 (EFG 2011, 2131); das Sächsische FG, Urteil vom 11. Januar 2012  2 K 1854/11 (EFG 2012, 1125); das FG Düsseldorf, Urteil vom 1. Februar 2012  7 K 87/11 E (EFG 2012, 1830, Rev. VIII R 10/12); das Sächsische FG, Urteil vom 24. Mai 2012  1 K 1474/10 (juris, Rev. X R 18/12); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 2012  3 K 1740/10 (EFG 2013, 113, Rev. VI R 68/12); das FG Münster, Urteil vom 26. April 2013  14 K 3871/11 G, F (juris); das FG Düsseldorf, Urteil vom 4. Juni 2013  10 K 734/11 E (EFG 2013, 1023, Rev. X R 26/13); das FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2013  2 K 2225/11 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2015, 641, Rev. VIII R 22/14).
  • FG Niedersachsen, 24.04.2012 - 8 K 254/11

    Teilweise Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Dem hat sich das Sächsische FG in der Entscheidung vom 11.1.2012 (2 K 1854/11, Juris) im Wesentlichen angeschlossen.

    Auch das Sächsische FG räumte in der Entscheidung vom 11.1.2012 (2 K 1854/11, Juris) zudem ein, dass, wenn nach der Einrichtung ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt und der Steuerpflichtige dies benötigt, weil ihm insoweit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, er Anspruch auf die "Pauschale" habe, unabhängig davon, wie viel Zeit er in dem Raum verbringe.

  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1384/10

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Dem hat sich das Sächsische FG in der Entscheidung vom 11.1.2012 (2 K 1854/11, EFG 2012, 1125) im Wesentlichen angeschlossen.
  • FG Köln, 15.05.2013 - 4 K 1242/13

    Kein Aufteilungsverbot für häusliche Arbeitszimmer

    Dem hat sich das Sächsische FG in der Entscheidung vom 11.1.2012 (2 K 1854/11, EFG 2012, 1125) im Wesentlichen angeschlossen.
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