Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20020
VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16 (https://dejure.org/2016,20020)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.06.2016 - 2 K 2198/16 (https://dejure.org/2016,20020)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Juni 2016 - 2 K 2198/16 (https://dejure.org/2016,20020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6e StVG, § 48 FeV
    Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des unmittelbaren Zwangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 6e; FeV § 48; LVwVG § 26; LVwVG § 28
    Fahrerlaubnis; Verwaltungsvollstreckung - Widerruf der Fahrerlaubnis; Begleitetes Fahren ab 17 Jahre; Prüfbescheinigung; Auflagenverstoß; Führerschein; Abgabeverpflichtung; Unmittelbarer Zwang; Wegnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Aachen, 23.04.2010 - 3 L 121/10

    Widerruf einer Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Hinter der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung steht nach der Regelungssystematik des Gesetzgebers inhaltlich die unbefristete Erteilung einer Fahrerlaubnis, die lediglich übergangsweise mit der Auflage des begleiteten Fahrens verbunden ist (vgl. VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris unter Hinweis auf die amtliche Begründung des für das "Begleitete Fahren ab 17" maßgeblichen Dritten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 14.8.2005, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr (VkBl.), 2005, 691).

    Durch den geahndeten Verkehrsverstoß hat der Fahrerlaubnisinhaber aber ein Fehlverhalten gezeigt, das im Regelfall weniger auf einer fehlenden Kenntnis der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften oder der fehlenden Fahrzeugbeherrschung beruht, sondern seine Ursache vielmehr in einer mangelhaften Einstellung zum erforderlichen Verhalten im Straßenverkehr findet (VG Aachen, Beschl. v. 23.4.2010 - 3 L 121/10 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2004 - 10 S 475/04

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Gutachtensanforderung der Fahrerlaubnisbehörde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer rechtfertigt eine vollstreckungsrechtlich gesicherte zeitnahe Durchsetzung der Abgabepflicht des Führerscheins in Form der Anwendung unmittelbaren Zwangs durch dessen Wegnahme für den Fall, dass der Antragsteller seiner Abgabeverpflichtung nicht fristgemäß nachkommt (so auch Sadler, VwVG § 12 Rn. 33; im Ergebnis gleichfalls VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 28.10.2004 - 10 S 475/04 -, DAR 2005, 352).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 16 B 237/12

    Vorliegen eines Trennungsdefizits zwischen der Einnnahme von Cannabis und dem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Das Erlassinteresse und das Interesse an der sofortigen Vollziehung können - gerade im Gefahrenabwehrrecht - durchaus zusammenfallen, wobei die Frage, ob die Abwägung inhaltlich tragfähig ist, keinen Aspekt des Formerfordernisses gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO darstellt (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 19.3.2012 - 16 B 237/12 -, juris).
  • OVG Berlin, 14.05.1997 - 2 S 6.97

    Zwangsgeld; Ersatzvornahme; Untunlichkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Das kumulative Vorliegen beider Voraussetzungen ist anzunehmen, wenn mit Rücksicht auf die andernfalls für ein bedeutendes Rechtsgut drohende Gefahr die mit dem Versuch, den Willen des Verpflichteten zunächst durch ein milderes Zwangsmittel zu beugen, verbundene Verzögerung nicht in Kauf genommen werden kann (OVG Berlin Beschl. v. 14.5.1997 - 2 S 6.97 -,NVwZ-RR 1998, 412; Mosbacher, in: Engelhardt/App/Schlatmann, VwVG/VwZG, 10. Auflage 2014, § 12 VwVG Rn. 10; Sadler, VwVG § 12 Rn. 38; App/Wettlaufer, Verwaltungsvollstreckungsrecht, § 35 Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist nicht abschließend und findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen ergibt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 -, DAR 2015, 105).
  • VG Düsseldorf, 04.02.2015 - 14 L 3179/14

    Widerruf einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE aufgrund des Führens eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Danach ist der Widerruf nach Auflagenverstoß eine zwingende Rechtsfolge ohne Ermessensspielraum für die Fahrerlaubnisbehörde (VG Düsseldorf, Beschl. v. 4.2.2015 - 14 L 3179/14 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 48a FeV, Rn. 22; Huppertz, DAR 2014, 347).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2015 - 10 S 1491/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholmissbrauch; Forderung nach absolutem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16
    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. Nr. 46.3 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs 2013 (abgedruckt unter anderem als Sonderbeilage zu VBlBW 2014, Heft 1), dem die Kammer folgt und der das Interesse an der Fahrerlaubnis der Klassen B in Klageverfahren mit dem Auffangwert des GKG angesetzt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 8.10.2015 - 10 S 1491/15 -, VBlBW 2016, 149) .
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 10 S 1404/16

    Widerruf der Fahrerlaubnis für "Begleitetes Fahren" nach Fahrt mit nicht

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 30. Juni 2016 - 2 K 2198/16 - wird zurückgewiesen.

    Seinen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes lehnte das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem angegriffenen Beschluss vom 30.06.2016 (2 K 2198/16, juris) ab.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht