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   FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05   

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FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05 (https://dejure.org/2007,8260)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.2007 - 2 K 239/05 (https://dejure.org/2007,8260)
FG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 2007 - 2 K 239/05 (https://dejure.org/2007,8260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 4 Abs. 1; ; EStG § 4 Abs. 3; ; EStG § 5; ; EStG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3
    Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer Rechtsanwaltssozietät

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer Rechtsanwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kapitalanlagen - Aktien im gewillkürten Betriebsvermögen sind möglich und sinnvoll

  • IWW (Kurzinformation)

    Gestaltung im Hinblick auf die Abgeltungsteuer - Wertpapiere im Betriebsvermögen von Freiberuflern - Rechtsprechung uneins

  • IWW (Kurzinformation)

    Freiberufler können Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen halten

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Wertpapiere im gewillkürten Betriebsvermögen einer Rechtsanwaltssozietät

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsvermögen - Freiberufler: Aktien im gewillkürten Betriebsvermögen möglich

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1414
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Deshalb muss der Steuerpflichtige darlegen, welche Beziehung das Wirtschaftsgut zum Betrieb hat und welche vernünftigen wirtschaftlichen Überlegungen ihn veranlasst haben, das Wirtschaftsgut als Betriebsvermögen zu behandeln (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

    Da eine selbständige Tätigkeit i.S. des § 18 EStG dadurch charakterisiert ist, dass die eigene Arbeitskraft sowie das geistige Vermögen eingesetzt und in der Regel durch eine besonders qualifizierte Ausbildung erworbene Kenntnisse verwertet werden, nicht dagegen durch einen erheblichen Kapitaleinsatz, sind an den Nachweis der Betriebsbezogenheit bei der Bildung gewillkürten Betriebsvermögens strenge Anforderungen zu stellen, wenn Geldanlagen als gewillkürtes Betriebsvermögen eines Freiberuflers behandelt werden sollen (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99 BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297; BFH-Urteil vom 31. Mai 2001, IV R 49/00j, BFHE 195, 386 , BStBl II 2001, 828).

    Zwar begründet der Umstand, dass die Anschaffungskosten des Wirtschaftsgutes aus Betriebseinnahmen finanziert werden, noch nicht deren Charakter als gewillkürtes Betriebsvermögen, da sie dem Betriebsvermögen zuvor entnommen worden sein können (BFH-Urteil vom 24. Februar 2000, IV R 6/99, BFHE 191, 307, BStBl II 2000, 297).

  • BFH, 02.10.2003 - IV R 13/03

    Einnahmenüberschussrechnung: Gewillkürtes Betriebsvermögen

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Eine Differenzierung nach der Gewinnermittlungsart führte zu unterschiedlichen Gesamtgewinnen, für die es keine sachliche Rechtfertigung gibt (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 ).

    Die objektive Eignung eines Wirtschaftsgutes zur Förderung des Betriebes fehlt nämlich in den Fällen, in denen zum Einlagezeitpunkt erkennbar ist, dass es dem Betrieb nicht nutzt, sondern schadet (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 ).

    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ist für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen (bei erstmaligem Erwerb oder Einlage) erforderlich, dass dieser unmissverständlich in einer solchen Weise dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter - z.B. ein Betriebsprüfer (§ 145 Abs. 1 AO) - ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 ; BFH-Urteil vom 22. September 1993, X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Freiberufler keine außergewöhnlich riskanten oder spekulativen Anlagen wählt (vgl. zur Options- und Devisentermingeschäften BFH-Urteil vom 19. Februar 1997, XI R 1/96, BFHE 182, 567, BStBl II 1997, 399), sondern gängige Wertpapiere, die üblicherweise auch im Privatvermögen gehalten werden.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Da es Steuerpflichtigen grundsätzlich frei steht, betriebliche Investitionen durch Eigen- oder Fremdkapital zu finanzieren (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997, GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), muss es den Angehörigen der freien Berufe ebenso wie Gewerbetreibenden möglich sein, für künftige Ausgaben eine gewisse Liquiditätsreserve im Betriebsvermögen zu bilden (Wacker in Schmidt, EStG, 25. Aufl., § 18 Rz. 163; von Schönberg, HFR 2000, 561).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung ist für den Akt der erstmaligen Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen (bei erstmaligem Erwerb oder Einlage) erforderlich, dass dieser unmissverständlich in einer solchen Weise dokumentiert wird, dass ein sachverständiger Dritter - z.B. ein Betriebsprüfer (§ 145 Abs. 1 AO) - ohne weitere Erklärung des Steuerpflichtigen die Zugehörigkeit des erworbenen oder eingelegten Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen erkennen kann (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 13/03, BFHE 203, 373, BStBl II 2004, 985 ; BFH-Urteil vom 22. September 1993, X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 15.12.1999 - XI R 11/99

    Wertpapiere bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Wertpapiere können deshalb nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708).
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Da es Steuerpflichtigen grundsätzlich frei steht, betriebliche Investitionen durch Eigen- oder Fremdkapital zu finanzieren (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 1997, GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), muss es den Angehörigen der freien Berufe ebenso wie Gewerbetreibenden möglich sein, für künftige Ausgaben eine gewisse Liquiditätsreserve im Betriebsvermögen zu bilden (Wacker in Schmidt, EStG, 25. Aufl., § 18 Rz. 163; von Schönberg, HFR 2000, 561).
  • BFH, 10.06.1998 - IV B 54/97

    Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Wertpapiere können deshalb nur dann zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Freiberuflers gezogen werden, wenn ausschließlich betriebliche Gründe für ihren Erwerb maßgeblich waren (BFH-Beschluss vom 10. Juni 1998, IV B 54/97, BFH/NV 1998, 1477; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1999, XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708).
  • BFH, 25.11.2004 - XI B 66/04

    Widmung gewillkürten Betriebsvermögens

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Die subjektive Widmung zum Betriebsvermögen kann sich auch daraus ergeben, dass die mit dem Erwerb des Wirtschaftsgutes zusammenhängenden Geschäfte in der laufenden Buchhaltung als betriebliche Vorgänge erfasst werden (BFH-Beschluss vom 25. November 2004, XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549).
  • BFH, 15.04.1981 - IV R 129/78

    Gewillkürtes Betriebsvermögen eines freiberuflichen Ingenieurs

    Auszug aus FG Hamburg, 25.04.2007 - 2 K 239/05
    Ein Wirtschaftsgut kann jedoch nur dann zum (gewillkürten) Betriebsvermögen gehören, wenn es objektiv geeignet und vom Betriebsinhaber subjektiv dazu bestimmt ist, den Betrieb zu fördern und ihm zu dienen (BFH-Urteile vom 15. Juli 1960, VI 10/60 S, BFHE 71, 625, BStBl III 1960, 484; vom 15. April 1981,IV R 129/78, BFHE 133, 282, BStBl II 1981, 618).
  • BFH, 15.07.1960 - VI 10/60 S

    Zulässigkeit der Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen bei Angehörigen freier

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 49/00

    Geldgeschäfte eines Freiberuflers

  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85

    1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer

  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 5 K 231/04

    Wertpapiere eines selbständig tätigen Arztes kein Betriebsvermögen

    Ergänzend verwiesen sie auf das Urteil des BFH vom 30. Juli 1964 IV 20/63 (BStBl. III 1964, 574) und die Entscheidung des Finanzgericht -FGHamburg vom 25. April 2007 2 K 239/05 (dokumentiert in [...]).

    Der Erwerb der Wertpapiere hatte vor allem private Gründe, die die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen ausschließen (z.B. Urteil des BFH vom 15. Dezember 1999 XI R 11/99, BFH/NV 2000, 708 und FG Hamburg, Urteil vom 25. April 2007 2 K 239/05, dokumentiert [...] zur ausschließlichen betrieblichen Veranlassung sowie Urteil des BFH vom 21. Oktober 1976 IV R 71/73, BStBl. II 1977, 150 zur Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, dessen Verwendung noch offen ist).

    Seine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG als Internist ist dadurch gekennzeichnet, dass er seine eigene Arbeitskraft und sein geistiges Können einsetzt (vgl. Urteile des BFH vom 24. Februar 2000 IV R 6/99, BStBl. II 2000, 297 undvom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl. II 2001, 828; FG Hamburg Urteil vom 25. April 2007 2 K 239/05, dokumentiert [...]).

    Sie widerspricht auch nicht dem vom Kl genannten Urteil des FG Hamburg vom 25. April 2007 2 K 239/05 (dokumentiert [...]), wonach Wertpapiere als Liquidationsreserve, die ausschließlich Büroinvestitionen dienen soll, gewillkürtes Betriebsvermögen sein können.Denn die Frage, ob ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu klären (BFH-Urteil vom 14. November 1972, VIII R 100/69, BStBl. II 1973, 289), wobei der Umfang des Betriebsvermögens durch das spezifische Berufsbild geprägt und begrenzt wird (BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 49/00, BStBl. II 2001, 828; Crezelius in: P. Kirchhof, Kommentar zum EStG, 6. Aufl. 2006, § 4 Rn. 4).

  • FG Köln, 25.09.2008 - 15 K 1235/04

    Gewinnmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften i.R.d.

    Soweit das Finanzgericht Rheinland-Pfalz für eine Personenhandelsgesellschaft (Urteil vom 13.12.2004, 5 K 2546/00, EFG 2005, 1333) und das Finanzgericht Hamburg für eine Rechtsanwaltssozietät (Urteil vom 25.04.2007, 2 K 239/05, EFG 2007, 1414) einen betrieblichen Förderzusammenhang bei Geschäften mit Aktien und Fondanteilen bzw. Devisentermingeschäften bejaht haben, weicht der Senat von den auch den anderen Entscheidungen der Finanzgerichte zu Grunde liegenden Rechtsgrundsätzen des Bundesfinanzhofs nicht ab.
  • FG Hamburg, 20.10.2017 - 2 K 4/17

    Lohnsteuer: Besteuerung der unentgeltlichen Überlassung eines Dienstwagens an

    Daher hätte die Klage sogleich gegen das Finanzamt Hamburg-2 gerichtet werden müssen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 25. April 2007 2 K 239/05, EFG 2007, 1414).
  • BFH, 30.07.2008 - X B 18/08

    Zu den Darlegungsanforderungen i.S.d. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Der schlichte Hinweis des Klägers, in der Urteilsbegründung sei auf die Urteile des BFH "vom 19.02.1997 und 20.04.1999 nicht ausreichend Bezug" genommen worden, sowie ein Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 25. April 2004 (gemeint ist wohl das Urteil des FG Hamburg vom 25. April 2007 2 K 239/05, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1414) unberücksichtigt geblieben, reicht für eine Darlegung der Divergenz i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO nicht aus.
  • FG Berlin-Brandenburg, 23.04.2008 - 7 K 9382/05

    Zuordnung einer darlehensfinanzierten Beteiligung zum Betriebsvermögen eines

    Dies gilt auch für diejenigen Freiberufler, die - wie der Kläger - ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch den Ansatz des Überschusses der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln (BFH, Urteil vom 2. Oktober 2003 - IV R 13/03 - a.a.O.. S. 986; FG Hamburg, rechtskräftiges Urteil vom 25. April 2007 - 2 K 239/05 - Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst - DStRE - 2008, 329).
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