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   VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12   

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https://dejure.org/2012,43929
VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12 (https://dejure.org/2012,43929)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.11.2012 - 2 K 28.12 (https://dejure.org/2012,43929)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. November 2012 - 2 K 28.12 (https://dejure.org/2012,43929)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.09.2007 - 7 C 4.07

    Übersendungsanspruch von Niederschriften über die Sitzungen einer

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Daraus folgt, dass sowohl Verlauf als auch Inhalt der Sitzungen als Tatsachen der Geheimhaltung unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 4.07 - juris Rn. 16 f. zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse aufgrund der in § 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rhein-Kreises Neuss vorgesehenen Möglichkeit, die Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2008 - 12 B 50.07 - juris Rn. 29 zu § 3 Nr. 4 IFG für § 37 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates, wonach die Verhandlungen der Ausschüsse vertraulich sind).

    Einer Übertragung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. September 2007, a.a.O.) auf diesen Fall steht auch nicht entgegen, dass hier durch § 6 Abs. 1 Satz 2 der Satzung der BaFin und § 3 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der BaFin generell die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen angeordnet worden ist, während in dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall die maßgebliche Geschäftsordnung lediglich die Möglichkeit vorsah, die Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen, wenn es das öffentliche Wohl oder die Wahrung schutzwürdiger Interessen erfordert.

    Denn die einschlägigen Regelungen in der Satzung der BaFin und der Geschäftsordnung des Verwaltungsrats der BaFin sind jedenfalls auf gesetzliche Grundlagen (§ 5 Abs. 2 und 3 FinDAG und §§ 7 Abs. 2, 11 Satz 2 FinDAG) zurückzuführen, was genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2007, a.a.O. juris Rn. 17 zu Art. 4 Abs. 2 Satz 1 lit. a Umweltinformations-RL, wonach der Zugang zu Umweltinformationen u.a. abgelehnt werden kann, wenn die Vertraulichkeit "gesetzlich" vorgesehen ist; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O. zur Geschäftsordnung des Bundesrates).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 12 B 50.07

    Informationsfreiheit; Verwaltungstätigkeit des Bundesrates; Rechtsverordnungen

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Dies habe auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 6. November 2008 - OVG 12 B 50.07 - bereits für die Satzung des Bundesrates entschieden.

    Daraus folgt, dass sowohl Verlauf als auch Inhalt der Sitzungen als Tatsachen der Geheimhaltung unterliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2007 - 7 C 4.07 - juris Rn. 16 f. zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG für die Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse aufgrund der in § 7 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rhein-Kreises Neuss vorgesehenen Möglichkeit, die Öffentlichkeit durch Beschluss auszuschließen; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2008 - 12 B 50.07 - juris Rn. 29 zu § 3 Nr. 4 IFG für § 37 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates, wonach die Verhandlungen der Ausschüsse vertraulich sind).

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Das Bundesverwaltungsgericht habe zudem mit Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 - entschieden, dass der Abschluss eines laufenden Verwaltungsverfahrens keine unüberwindbare Grenze des Schutzes darstelle.

    Wird die Information im weiteren Verlauf anderen Behörden übermittelt und ist sie demnach an mehreren Stellen verfügbar, soll mit dem Merkmal der Verfügungsberechtigung eine sachangemessene Entscheidungszuständigkeit ermöglicht werden, die sowohl der Aufgabenverteilung auf Seiten der Behörden als auch dem Interesse des Informationsberechtigten an einer aus seiner Sicht nachvollziehbaren Bestimmung der auskunftspflichtigen Stelle Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - 7 C 4.11 - juris Rn. 27 f.).

  • BVerwG, 24.05.2011 - 7 C 6.10

    Informationszugang; Wertpapieraufsicht; BaFin; Geheimhaltungspflicht;

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Denn die dort für den Einzelfall vorgesehene Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschließen ist hier typisierend aufgrund der dem Verwaltungsrat zugewiesenen (sensiblen) Aufgaben nach § 7 Abs. 1 FinDAG (u.a. Überwachung der Geschäftsführung) für alle Sitzungen angeordnet worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2011 - 7 C 6.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Dies gilt insbesondere für die Bundesministerien als oberste Behörden des Bundes (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2011 - BVerwG 7 C 3.11 - juris).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus VG Berlin, 29.11.2012 - 2 K 28.12
    Was nach anderen Vorschriften geheim gehalten werden muss, bleibt auch unter der Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes geheim (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - juris).
  • VG Berlin, 07.08.2013 - 2 K 273.12

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen; Sperren des Informationszugangs

    Jedenfalls muss die Vertraulichkeitspflicht sich auf eine gesetzliche Grundlage zurückführen lassen (vgl. Urteil der Kammer vom 29. November 2012 - VG 2 K 28.12 -, Juris), die in vergleichbarer Weise wie die anderen Ausschlusstatbestände des § 3 IFG dem Schutz materieller öffentlicher Belange dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21/08 -, Juris).
  • VG Bremen, 14.05.2018 - 4 K 646/17

    Erteilung einer Auskunft hinsichtlich der WLAN-Installation in der Überseestadt -

    Das Tatbestandsmerkmal der Rechtsvorschrift ist erfüllt, wenn eine untergesetzliche Bestimmung aufgrund gesetzlicher Ermächtigung erlassen wurde (vgl. bzgl. der Satzung der BaFin: VG Berlin, Urt. v. 29.11.2012 - 2 K 28.12 -, Rn. 36, juris).
  • VG Berlin, 06.06.2013 - 2 K 286.12
    Im Übrigen ist nach Auffassung der Kammer ein Bundesministerium auch dann über eine Information verfügungsbefugt, wenn es in Wahrnehmung einer eigenen Aufgabe durch seine Beamten an Gremiensitzungen einer anderen Behörde teilnimmt und darüber ein Protokoll erhält, das es in seinen Aktenbestand übernimmt (vgl. Urteil vom 29. November 2012 - VG 2 K 28.12 - Juris, Rn. 31 f.).
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