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   VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR   

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https://dejure.org/2006,11411
VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR (https://dejure.org/2006,11411)
VG Trier, Entscheidung vom 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR (https://dejure.org/2006,11411)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Oktober 2006 - 2 K 522/06.TR (https://dejure.org/2006,11411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des Inhabers und Betreibers eines Altenheimes und Pflegeheimes zu den Kosten für die Bestattung eines früheren Heimbewohners; Sofortige Anwendung einer Maßnahme als Maßnahme der Zwangsvollstreckung; Vorliegen einer allgemeinen Maßnahme der Gefahrenabwehr bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bestattungskosten eines früheren Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bestattungskosten sind keine Sache der Heimleitung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Heimleitung muss keine Bestattungskosten tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Heimleitung nicht verantwortlich für Bestattungskosten - Versorgungsverpflichtung endet mit dem Tod des Heimbewohners

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1993 - 8 S 515/92

    Inanspruchnahme und Auswahl von Störern; Vollziehung eines Verwaltungsaktes und

    Auszug aus VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06
    Regelmäßig scheidet eine unmittelbare Ausführung zwar dann aus, wenn ein Störer bekannt und erreichbar ist (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 8. Februar 1993 -8 S 515/92, recherchiert in JURIS).
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Auszug aus VG Trier, 24.10.2006 - 2 K 522/06
    Die Abgrenzung der angesprochenen Maßnahmen erfolgt grundsätzlich danach, ob mit der Maßnahme ein entgegenstehender Wille oder der Widerstand eines Betroffenen überwunden werden soll oder nicht (vgl. hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 14. Juni 2005 - 6 K 93/05 - recherchiert in JURIS m. w. N.).
  • VG Leipzig, 17.07.2007 - 6 K 1204/05

    Pflicht eines Betreuers zur Übernahme von Bestattungskosten; Rechtmäßigkeit eines

    Nach Auffassung der Kammer ist ein Betreuer kein sonstiger Sorgeberechtigter im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 SächsBestG (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 49 - 52).

    (VG Trier, Urt. v. 24.10.2006 - 2 K 522/06.TR -, [...]; Deusing, in: Jurgeleit, Betreuungsrecht - Handkommentar, 2005, § 1983 BGB Rn. 60).

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