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   VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10   

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VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10 (https://dejure.org/2010,22866)
VG Bremen, Entscheidung vom 23.09.2010 - 2 K 582/10 (https://dejure.org/2010,22866)
VG Bremen, Entscheidung vom 23. September 2010 - 2 K 582/10 (https://dejure.org/2010,22866)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 24.08.2010 - 1 B 112/10

    Wahrung des Sachlichkeitsgebots bei Äußerungen eines Pressesprechers einer

    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom OVG Bremen mit Beschluss vom 24.08.2010 (1 B 112/10) zurückgewiesen, da ein Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht worden sei.

    Wegen des Vortrags der Parteien im Einzelnen sowie zur weiteren Darstellung des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf die Gerichtsakten 2 K 582/10 und 2 V 177/10; OVG 1 B 112/10 verwiesen.

    Als Wertung stellt sie eine Meinungsäußerung der Beklagten dar (OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).

    Grundrechte sind vom Staat zu schützen, der Staat selber kann aber nicht Träger von Grundrechten sein (siehe auch OVG Bremen, Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10).

    Die Kammer folgt der Auffassung des OVG Bremen (Beschluss vom 24.08.2010 - 1 B 112/10), dass den Erklärungen des Klägers eine gewisse Doppeldeutigkeit anhaftete.

    Dass das OVG Bremen in seinem Beschluss vom 24.08.2010 ( 1 B 112/10) vor diesem Hintergrund - wenn auch nur im Rahmen eines Eilverfahrens nach summarischer Prüfung - zu der Auffassung gelangte, die Äußerung des Pressesprechers der Umweltbehörde bewege sich mit Rücksicht auf die konkreten Umstände des Falles noch innerhalb der rechtlichen Bindungen und insbesondere sei nicht das Sachlichkeitsgebot verletzt, vermag das erkennende Gericht nicht nachzuvollziehen.

    Letztlich wird sie sich durch die Entscheidung des OVG Bremen vom 24.08.2010 (1 B 112/10) bestätigt sehen, eine solche Äußerung auch wiederholen zu dürfen.

    Außerdem weicht das Gericht im Ergebnis von der Entscheidung des OVG Bremen vom 24.8.2010 (1 B 112/10) im Eilverfahren ab (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

  • BVerwG, 13.04.1984 - 7 B 20.83

    Südafrika-Politik der Bundesregierung - § 1004 BGB analog, 'Recht zum

    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Einer Regierung steht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das "Recht zum Gegenschlag" zu (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83 in DÖV 1984, 940, 941).

    Dieses beruht letztlich auf den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Güterabwägung (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83, a.a.O).

    Dazu gehört insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerwG, Beschluss vom 13.08.1984 - 7 B 20.83, a.a.O).

  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    1985, 123; OVG Münster, Beschluss vom 16.12.2003 - 15 B 2455/03 in NVwZ-RR 2004, 283; VGH München, Beschluss vom 24.05.2006 - 4 CE 06.1217, juris).

    So hat der VGH München (Beschluss vom 24.05.2006 - 4 CE 06.1217, a.a.O.) bereits folgende Meinungsäußerungen eines Bürgermeisters als unzulässig angesehen: "Gemeinderat ... greift massiv den Turn- und Sportverein an.", "Der Turn- und Sportverein W. muss sich gegen massive und ungerechtfertigte Angriffe des Herrn ... wehren.", "Durch das massive Vorgehen nehmen sowohl Gemeinde wie auch Turn- und Sportverein Schaden in der Öffentlichkeit.", "Durch dieses seltsame Vorgehen des Herrn ... ist großer Schaden entstanden." Mit diesen Werturteilen hatte nach Auffassung des VGH München die Gemeinde gegen das sie als Trägerin öffentlicher Verwaltung verpflichtende Sachlichkeitsgebot verstoßen.

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Der Staat ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich berechtigt, die Öffentlichkeit zu informieren und sich dabei auch wertend zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. in NJW 2002, 2621; BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 670/91 in NJW 2002, 2626).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Der Staat ist im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich berechtigt, die Öffentlichkeit zu informieren und sich dabei auch wertend zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. in NJW 2002, 2621; BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002 - 1 BvR 670/91 in NJW 2002, 2626).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1989 - 12 L 85/89
    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Es widerspricht grundsätzlich dem Wesen der Verwaltung, dass sie durch die Möglichkeit zur vorläufigen Vollstreckung eines Urteils bereits zu öffentlich-rechtlichem Handeln oder Unterlassen angehalten wird, wenn der Bestand des Urteils noch in Frage steht (OVG Lüneburg, Urteil vom 30.08.1989 - 12 L 85/89 in NVwZ 1990, 275 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1984 - 20 B 1361/84
    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    Wertende Äußerungen staatlicher oder kommunaler Stellen müssen aber dem Sachlichkeitsgebot gerecht werden (OVG Münster, Beschluss vom 31.08.1984 - 20 B 1361/84 in NVwZ 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2003 - 15 B 2455/03

    Äußerung von Gemeindeorganen zu kassatorischen Bürgerbegehren

    Auszug aus VG Bremen, 23.09.2010 - 2 K 582/10
    1985, 123; OVG Münster, Beschluss vom 16.12.2003 - 15 B 2455/03 in NVwZ-RR 2004, 283; VGH München, Beschluss vom 24.05.2006 - 4 CE 06.1217, juris).
  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

    Unter Beachtung dieser Grenzen steht es einer Behörde grundsätzlich frei, die Öffentlichkeit im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereichs zu informieren und dabei auch Rechtsauffassungen zu äußern (vgl. VG Hannover, Beschluss vom 30. März 2015 - 4 B 546/15 -, juris Rn. 75; VG Bremen, Urteil vom 23. September 2010 - 2 K 582/10 -, juris Rn. 41 m. w. N.).
  • VG Bremen, 29.06.2018 - 2 K 1513/16

    Rundfunkrechtlicher Auskunftsanspruch - Auskunftsanspruch; Behörde;

    Bei der Berücksichtigung dieses gesetzgeberischen Anliegens kann es nicht ent- - 23 - scheidend darauf ankommen, ob das hoheitliche Verwaltungshandeln in Form eines Verwaltungsakts erfolgt oder durch ein schlicht hoheitliches Handeln (OVG Sachsen- Anhalt, Beschl. v. 03.02.2016 - 1 P 8/16 -, juris Rn. 4 ff; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 03.11.2011 - 6 S 2904/11 -, NVwZ 2012, S. 165, 166; OVG Niedersachsen, Urt. v. 30.08.1989 - 12 L 85/89 -, NVwZ 1990, S. 275; VG Bremen, Urt. v. 23.09.2010 - 2 K 582/10 - a. A. VGH Hessen, Urt. v. 19.09.1989 - 2 S 576/89 -, NVwZ 1990, S. 272, 274).
  • VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 5606/09

    Rechtmäßigkeit einer "Information für die Truppe" zum Umgang mit einer bestimmten

    vgl. VG Bremen, Urteil vom 23.09.2010 - 2 K 582/10 - (juris).
  • VG Köln, 24.03.2011 - 26 K 2961/09

    Es besteht keine Unterlassungspflicht des Bundesverteidigungsministers Dritten,

    vgl. VG Bremen, Urteil vom 23.09.2010 - 2 K 582/10 - (juris).
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