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   VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06   

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VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06 (https://dejure.org/2006,13639)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.07.2006 - 2 K 72/06 (https://dejure.org/2006,13639)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - 2 K 72/06 (https://dejure.org/2006,13639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anfechtung einer Aufnahme in den Krankenhausplan durch Dritte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahme eines Krankenhauses mit 30 Betten der Fachrichtung Orthopädie in den Krankenhausplan eines Landes; Auswahlentscheidung unter gleichermaßen bedarfsgerechten und leistungsfähigen Krankenhäusern im Falle der Aufnahme weiterer Krankenhäuser in einen Krankenhausplan; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur der übergangene konkurrierende Bewerber auf Aufnahme in den Krankenhausplan zur Drittanfechtung des einem anderen Bewerber erteilten positiven Feststellungsbescheides berechtigt (siehe Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -), sondern in einem weiteren Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Drittanfechtung auch bei der defensiven Konkurrentenklage bejaht.

    Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb in seinem Beschluss vom 14.01.2004, a.a.O., entschieden, dass die besondere Grundrechtsbetroffenheit - Eingriff in das durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Grundrecht der Berufsfreiheit - einen zeitnahen und effektiven Rechtsschutz des übergangenen Bewerbers erfordert, der nur bei der Möglichkeit der Drittanfechtung gewährleistet ist.

    Hierfür kommt in erster Linie der Weg der Drittanfechtung in Betracht (siehe BVerfG, Beschl. v. 14.01.2004, aaO.).

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der oben dargelegten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Zulassung der defensiven Konkurrentenklage im Wege der Drittanfechtung (Beschl. v. 14.01.2004, aaO.) entnehmen.

  • VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02

    Krankenhausplanung: Bedarfsfeststellung nur anhand des tatsächlichen Bedarfs -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Auf die hiergegen von der Beigeladenen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - den Bescheid des Regierungspräsidiums ... vom 04.09.2002 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden; der weitergehende Verpflichtungsantrag wurde abgewiesen.

    Dabei wurde der erforderliche Bettenbedarf nunmehr entsprechend den Vorgaben im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - anhand der orthopädischen Behandlungsfälle der Fachabteilungen für Orthopädie, Chirurgie einschließlich der Unfallchirurgie ermittelt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.

    Entsprechend den Vorgaben der erkennenden Kammer im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - hat es bei der Erstellung der Bedarfsanalyse auf den Regierungsbezirk Karlsruhe abgestellt und bei der Berechnung des Bettenbedarfs die vom Statistischen Landesamt ermittelten orthopädischen Behandlungsfälle zu Grunde gelegt, gleichgültig, ob die Behandlung in einer orthopädischen Fachabteilung oder in einer chirurgischen Fachabteilung, insbesondere einer solchen mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie, erfolgt ist.

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Stehen zur Bedarfsdeckung mehrere geeignete Krankenhäuser zur Verfügung, entfällt ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan, an seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (zweite Entscheidungsstufe; BVerwG, Urt. v. 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86, und vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38).

    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (zweite Entscheidungsstufe - siehe BVerwG, Urt. v. 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 m.w.N.).

    Steht dem festgestellten Bedarf ein Überangebot an bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern gegenüber, ist im Wege der Auswahl zu entscheiden, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf zu decken ist (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, aaO.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2005 - 9 S 1821/05

    Beiladung und Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Der Beklagte hat gegen dieses Urteil zunächst - die von der Kammer im Urteil vom 22.04.2004 zugelassene - Berufung eingelegt, diese dann aber zurückgenommen (siehe Einstellungsbeschluss des VGH Bad.-Württ. vom 04.08.2004 - 9 S 1821/05 -).

    Entgegen der Ansicht der Beigeladenen steht der Klagebefugnis der Kläger nicht entgegen, dass deren Rechtsstellung durch den der Beigeladenen erteilten Feststellungsbescheid nicht unmittelbar verändert wird; zur Vermeidung der dadurch etwa entstehenden Überkapazität bedarf es z. B. erst noch einer weiteren Umsetzung (siehe VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2005 - 9 S 1821/05 -, mit dem die Beschwerde der Kläger gegen die Ablehnung ihrer Beiladung zum Klageverfahren 2 K 236/05 zurückgewiesen worden ist).

  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 88/00

    Zur Versagung der Aufnahme eines privaten Krankenhauses in den "Krankenhausplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Grund für diese vergleichsweise Einigung war der Hinweis des Gerichts auf die vom Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 - aufgestellten folgenden Grundsätze: Weder der Hinweis auf gewachsene Strukturen noch die eventuelle Entwertung von Investitionen bei bereits in den Plan aufgenommenen Krankenhäusern könnten die Ablehnung eines Antrags eines neu hinzugekommenen Bewerbers rechtfertigen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 04.03.2004 - 1 BvR 88/00 -) sind die wirtschaftlichen Belastungen durch die Nichtaufnahme in den Krankenhausplan so schwerwiegend, dass sie einer Beschränkung der Berufswahl nahe kommen, weshalb nur Gemeinwohlbelange von hoher Bedeutung gegenüber dem schutzwürdigen Interesse des Aufnahme begehrenden Krankenhausträgers an ungehinderter Betätigung den Vorrang verdienen können.

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    20 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur der übergangene konkurrierende Bewerber auf Aufnahme in den Krankenhausplan zur Drittanfechtung des einem anderen Bewerber erteilten positiven Feststellungsbescheides berechtigt (siehe Beschluss vom 14.01.2004 - 1 BvR 506/03 -), sondern in einem weiteren Beschluss vom 17.08.2004 - 1 BvR 378/00 - hat das Bundesverfassungsgericht die Zulässigkeit der Drittanfechtung auch bei der defensiven Konkurrentenklage bejaht.

    Die Auswahlentscheidung zugunsten eines Neubewerbers öffnet für diesen den gesetzlich regulierten Markt der stationären Versorgung der in der GKV Versicherten und belastet schon deshalb die bereits in den Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhausträger (so ausdrücklich BVerfG im Beschl. v. 17.08.2004, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 13 B 1599/05
    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Auf die Rechtsprechung des OVG Münster kann sich die Beigeladene in diesem Zusammenhang schon deshalb nicht berufen, weil sich dieses in dem angeführten Beschluss vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u. a. - mit der Zulässigkeit der Drittanfechtung eines Feststellungsbescheides nicht auseinandergesetzt, sondern lediglich im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens eine Interessenabwägung zu Ungunsten eines Krankenhauses vorgenommen hat, das ohne eine eigene krankenhausplanbezogene Strukturveränderung beantragt zu haben lediglich die Planaufnahme eines anderen Krankenhauses - die nach Ansicht des OVG die Wettbewerbslage unverändert lässt - verhindern wollte.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschl. v. 10.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich ihr angeschlossen (siehe z.B. Urt. v. 23.04.2001 - 9 S 2124/00 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2006 - 9 S 1148/06

    Zur Zuständigkeit des Berichterstatters als Einzelrichter bei der Entscheidung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Der Streitwert wird unter Abänderung der vorläufigen Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 16.01.2006 gemäß § 52 Abs. 2 GKG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG auf (6 x 5.000 =) EUR 30.000,00 festgesetzt (siehe Beschluss des VGH Bad.-Württ. vom 02.06.2006 - 9 S 1148/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschl. v. 10.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich ihr angeschlossen (siehe z.B. Urt. v. 23.04.2001 - 9 S 2124/00 -).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06

    Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 = DVBl. 1990, 989 = NJW 1990, 2306; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, jew. a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, ZMGR 2005, 274 = juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, KH 2002, 808 (810); Seiler/Vollmöller, Die Konkurrentenklage im Krankenhausrecht, DVBl. 2003, 235 (239).

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, a.a.O., m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 239; Thier, Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, KH 2004, 993 (996, IV.2); wohl a.A.: Stollmann, Vorläufiger Rechtsschutz von Konkurrenten im Krankernhausrecht, NVwZ 2006, 425 (426, III a.E.: "bestandskräftige Bescheide vermitteln dem Krankenhausträger eine gesicherte Rechtsposition, die ihm nicht mehr entzogen werden darf").

    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, ZMGR 2005, 274 = juris, m.w.N.; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 236; vgl. zu einzelnen Ermessenskriterien: BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O., unter II 2 b dd; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris (dort Rdnrn. 34 und 35); Keil-Löw, Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach § 110 SGB V, Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht Bd. 2, 1994, S. 82.

  • VG Minden, 22.05.2007 - 6 K 2506/06

    Frührehabilitation beim Krankenhaus Versmold erneut auf dem Prüfstand

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.6.1990 - 1 BvR 355/86 -, a.a.O.; BVerwG, Urteile vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 - und vom 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, jew. a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, ZMGR 2005, 274 = juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris; Thier, Konkurrentenschutz im Krankenhausplanungsrecht, a.a.O., S. 810; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 239.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, a.a.O., m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 239; Thier, Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, a.a.O., S. 996 (IV.2); wohl a.A.: Stollmann, a.a.O., S. 426 (III a.E.: "bestandskräftige Bescheide vermitteln dem Krankenhausträger eine gesicherte Rechtsposition, die ihm nicht mehr entzogen werden darf").

    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, ZMGR 2005, 274 = juris, m.w.N.; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 236; vgl. zu einzelnen Ermessenskriterien: BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O., unter II 2 b dd; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris (dort Rdnrn. 34 und 35); Keil-Löw, Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach § 110 SGB V, Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht Bd. 2, 1994, S. 82.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Gleiches gelte auch für das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Juli 2006 (2 K 72/06).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Es war hierbei noch als Gericht der Hauptsache zuständig (§ 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO in Verb. mit § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO entsprechend), da die vom Verwaltungsgericht zugelassenen Berufungen gegen seine Urteile in der Hauptsache vom 18.07.2006 (AZ: 2 K 3138/05 und 2 K 72/06) von den Beigeladenen zu 1. bis 3. und 5. als dortige Kläger erst am 20.09.2006 bzw. 22.09.2006 eingelegt worden sind (AZ: 9 S 2240/06 und 9 S 2241/06).
  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 20.12.2006 - 9 S 2182/06 -, a.a.O., m.w.N.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris; Seiler/Vollmöller, a.a.O., S. 239; Thier, Krankenhausplanung und Konkurrentenschutz, KH 2004, 993 (996, IV.2); wohl a.A.: Stollmann, Vorläufiger Rechtsschutz von Konkurrenten im Krankernhausrecht, NVwZ 2006, 425 (426, III a.E.: "bestandskräftige Bescheide vermitteln dem Krankenhausträger eine gesicherte Rechtsposition, die ihm nicht mehr entzogen werden darf").
  • VG Minden, 14.11.2008 - 6 K 1238/08

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes mit dem

    vgl. BVerwG, z.B. Urteil vom 25.7.1985 - 3 C 25.84 -, a.a.O.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, ZMGR 2005, 274 = juris, m.w.N.; VG Minden, z.B. Urteil vom 17.4.2007 - 6 K 691/06 -, a.a.O.; Seiler/Vollmöller, Die Konkurrentenklage im Krankenhausrecht, DVBl. 2003, 235 (236); vgl. zu einzelnen Ermessenskriterien: BVerfG, Beschluss vom 4.3.2004 - 1 BvR 88/00 -, NJW 2004, 1648 = KH 2004, 486 = GesR 2004, 296, unter II 2 b dd; OVG NRW, Beschluss vom 25.1.2008 - 13 A 2932/07 und 13 A 2933/07 -, www.nrwe.de = juris, unter Bestätigung von VG Arnsberg, Urteil vom 27.8.2007 - 3 K 4988/03 -, www.nrwe.de = juris (speziell zu PBST- Leistungen); VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 24.8.2005 - 7 L 210/05 -, a.a.O.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.7.2006 - 2 K 72/06 -, juris (dort Rdnrn. 34 und 35); Keil-Löw, Die Kündigung des Versorgungsvertrags eines Plankrankenhauses nach § 110 SGB V, Frankfurter Abhandlungen zum Sozialrecht Bd. 2, 1994, S. 82.
  • SG Schwerin, 18.01.2023 - S 25 KR 167/22

    Krankenversicherung - Krankenhaus - vorbeugende Konkurrentenklage zur Prüfung und

    Vorbeugende Klagen seien daher nur zulässig, wenn ein besonderes schützenswertes Interesse gerade an der Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes bestehe, wenn mit anderen Worten der Verweis auf den nachgängigen Rechtsschutz - einschließlich des einstweiligen Rechtsschutzes - mit für den Kläger unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre (auf die ausführlichen Gründe des o.g. Urteils des BVerwG wird verwiesen; vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006 - 2 K 72/06; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 100/13; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 16. April 2015 - 10 S 100/13 - BVerwG, Beschluss vom 17.03.2022 - 3 B 12/21, - alle in juris).
  • VG Karlsruhe, 30.08.2006 - 2 K 257/06

    Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan; sofortige Vollziehbarkeit

    Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt, denn die Beigeladenen haben gegen den vom Regierungspräsidium Karlsruhe unter dem 12.12.2005 zu Gunsten der Antragstellerin erlassenen Feststellungsbescheid jeweils Klage erhoben, mit der sie die Aufhebung dieses Feststellungsbescheides begehren (Verfahren 2 K 3138/05 und 2 K 72/06).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.
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