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   FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00   

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https://dejure.org/2002,18209
FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00 (https://dejure.org/2002,18209)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.08.2002 - 2 K 8/00 (https://dejure.org/2002,18209)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. August 2002 - 2 K 8/00 (https://dejure.org/2002,18209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf Ermäßigung der Einkommensteuer bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids; Erbschaftsteuerbescheid als Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf Ermäßigung des Einkommensteuerbescheids nach § 35 EStG nur bis zur Bestandskraft des Bescheids; Erbschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung; Einkommensteuer 1995 und 1996

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Antrags auf Ermäßigung des Einkommensteuerbescheids nach § 35 EStG nur bis zur Bestandskraft des Bescheids - Erbschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerveranlagung - Einkommensteuer 1995 und 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1569
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.12.1985 - III R 204/81

    Feststellung des Versorgungsamtes über Körperbehinderung ist auch dann

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Dies gelte nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Dezember 1985 III R 204/81 (BStBl II 1986, 245) ausdrücklich für einen Begünstigungsantrag gemäß § 33 Buchstabe b EStG .

    Das vom FA herangezogene Urteil des BFH aus dem Jahr 1971 sei durch das Urteil vom 13. Dezember 1985 III R 204/81 überholt.

    Die hier verworfene Mindermeinung beruft sich zu Unrecht auf das Urteil des BFH vom 13. Dezember 1985 III R 204/81 (BStBl II 1986, 245).

  • BFH, 08.10.1970 - IV R 69/70

    Veräußerungsgewinn - Antrag auf Ermäßigung - Erlaß der Einkommensteuer -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, ist der Erbschaftsteuerbescheid kein Grundlagenbescheid im Sinne des § 180 Abs. 1 AO für die Einkommensteuerfestsetzung (Urteil des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, BStBl II 1971, 16; Schmidt/Glanegger, a.a.O., § 35 Randnummer 12; Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz , Randziffer 24; anderer Ansicht Wendt in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz , § 35 EStG Randnummer 20).

    Den von den Klägern angesprochenen Schwierigkeiten bei verzögerter Festsetzung der Erbschaftsteuer kann dadurch begegnet werden, dass der Antrag nach § 35 EStG auch bei Nichtvorliegen des Erbschaftsteuerbescheids gestellt und die Einkommensteuer insoweit vorläufig festgesetzt wird (Urteil des BFH vom 8. Oktober 1970 IV R 69/70, a.a.O.).

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Ihr Irrtum wird als Verschulden der Kläger angesehen (Beschluss des BFH vom 20. Februar 1990 VII R 125/89, BStBl II 1990, 546).
  • BFH, 16.12.1988 - III R 13/85

    Finanzgerichtsverfassung - Wiedereinsetzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Das Hindernis für die Einhaltung der Antragsfrist fällt nämlich weg, sobald die Kläger oder ihr Bevollmächtigter erkannt haben oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen können und müssen, dass die Frist versäumt ist (vgl. Urteile des BFH vom 18. Mai 1966 II 110/63, BStBl III 1966, 561; vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BStBl II 1989, 328).
  • BFH, 18.05.1966 - II 110/63
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Das Hindernis für die Einhaltung der Antragsfrist fällt nämlich weg, sobald die Kläger oder ihr Bevollmächtigter erkannt haben oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätten erkennen können und müssen, dass die Frist versäumt ist (vgl. Urteile des BFH vom 18. Mai 1966 II 110/63, BStBl III 1966, 561; vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BStBl II 1989, 328).
  • BFH, 27.03.1985 - II R 118/83

    Finanzgerichtsverfahren - Wiedereinsetzungsantrag - Frist - Nachschieben von

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.08.2002 - 2 K 8/00
    Die Wiedereinsetzung setzt in formeller Hinsicht voraus, dass innerhalb der Frist von einem Monat nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und binnen dieser Frist außerdem diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (z. B. Urteil des BFH vom 27. März 1985 II R 118/83, BStBl II 1985, 586, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 30.11.2016 - VIII R 41/14

    Betriebseinnahmen in Form von unentgeltlichen Zuwendungen -

    Der Schenkungsteuerbescheid ist kein Grundlagenbescheid mit Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. August 2002  2 K 8/00, EFG 2002, 1569).
  • FG Nürnberg, 25.06.2015 - 4 K 114/14

    Änderung eines bestandskräftigen Schenkungsteuerbescheid nach Änderung des

    Wird ein Verwaltungsakt, dessen Existenz oder inhaltliche Ausgestaltung Einfluss auf die Entstehung oder die Höhe eines Steueranspruchs hatte, geändert aufgehoben oder erstmalig erlassen, so liegt dem Grunde nach ein steuerlich rückwirkendes Ereignis vor (Verweis auf Urteil des FG Baden-Württemberg vom 27.08.2002 2 K 8/00, EFG 2002, 1569: Das Ergehen eines Erbschaftsteuerbescheids ist bezüglich einer Einkommensteuerfestsetzung als Ereignis mit steuerlicher Wirkung für die Vergangenheit im Sinne des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO zu beurteilen.).
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