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   FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03   

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https://dejure.org/2005,19250
FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03 (https://dejure.org/2005,19250)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.01.2005 - 2 K 842/03 (https://dejure.org/2005,19250)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 2 K 842/03 (https://dejure.org/2005,19250)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Steuernachzahlungen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften; Anforderungen an das Bestehen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen Schuldzinsen und Einkünften aus Kapitalvermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften; Einkommensteuer 2000

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften - Einkommensteuer 2000

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 18.06.2003 - IX B 199/02

    NZB: Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03
    Nachdem die Berichterstatterin die Kläger unter anderem auf den zur Frage der Abziehbarkeit von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten ergangenen Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Juni 2003 IX B 199/02 in BFH/NV 2003, 1326 hingewiesen hatte, erweiterten diese ihr Vorbringen dahin, dass sich in dem § 233 a AO zu Grunde liegenden "Abschöpfungsgedanken" der von der Rechtsprechung geforderte wirtschaftliche Zusammenhang zwischen der Zinsforderung auf der einen Seite und den erwirtschafteten Zinserträgen auf der anderen Seite manifestiere.

    Die Abziehbarkeit setzt voraus, so der BFH wörtlich, dass die Zinsen in einem einkunftsbezogenen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, die aufgenommen Darlehensmittel also in diesem Rahmen aufgenommen und verwendet wurden (Beschluss vom 18. Juni 2003 IX B 199/02, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 676).

  • BFH, 19.08.1998 - X R 96/95

    Schuldzinsen nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03
    Denn durch eine bloße gedankliche Zuordnung des Steuerpflichtigen kann der wirtschaftliche Zusammenhang nicht begründet werden (vgl. BFH-Urteil vom 19. August 1998 X R 96/95, BStBl II 1999, 353).
  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03
    Die Abziehbarkeit setzt voraus, so der BFH wörtlich, dass die Zinsen in einem einkunftsbezogenen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, die aufgenommen Darlehensmittel also in diesem Rahmen aufgenommen und verwendet wurden (Beschluss vom 18. Juni 2003 IX B 199/02, a.a.O. mit Hinweis auf das Urteil vom 27. Oktober 1998 IX R 44/95, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1999, 676).
  • FG Köln, 17.08.2004 - 5 K 5647/03

    Nachzahlungszinsen sind keine Werbungskosten bei Kapitaleinkünften

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 19.01.2005 - 2 K 842/03
    Hieran anknüpfend hat das Finanzgericht Köln den Werbungskostenabzug von Nachzahlungszinsen für den Fall versagt, dass die den Nachzahlungszinsen zu Grunde liegende Steuern in der Zwischenzeit einem Dritten als verzinsliches Darlehen zur Verfügung gestellt wurden; die Inkaufnahme von Nachzahlungszinsen stehe einer Darlehensaufnahme nicht gleich (Urteil vom 17. August 2004 5 K 5647/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2004, 1824 ).
  • FG Köln, 14.11.2006 - 8 K 4710/03

    Nachzahlungszinsen als Werbungskosten

    Die Herstellung eines einkunftsbezogenen wirtschaftlichen Zusammenhangs der Nachzahlungszinsen durch bloßen Willensakt ist nicht möglich (BFH-Beschluss vom 18.06.2003, IX B 199/02 a. a. O. unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 27.10.1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 und FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2005, 2 K 842/03 n. V., bestätigt durch BFH-Beschluss vom 13.12.2005 VIII B 74/05 a. a. O.).
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