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   VG Mainz, 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ   

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https://dejure.org/2004,59518
VG Mainz, 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ (https://dejure.org/2004,59518)
VG Mainz, Entscheidung vom 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ (https://dejure.org/2004,59518)
VG Mainz, Entscheidung vom 19. November 2004 - 2 K 902/04.MZ (https://dejure.org/2004,59518)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Dessau, 08.04.1999 - A 1 K 725/98
    Auszug aus VG Mainz, 19.11.2004 - 2 K 902/04
    Soweit das Verwaltungsgericht Dessau (Beschluss vom 08. April 1999 - A 1 K 725/98 - in NVwZ-RR 99, Seite 704) demgegenüber annimmt, dass eine Gebühr als Entgelt für eine behördliche Leistung im Rahmen eines ortsgebundenen Rechtsverhältnisses das rechtliche Schicksal des Rechtsverhältnisses selbst teilt, vermag die Kammer dem in dieser Allgemeinheit nicht zu folgen (so auch Sodan/Ziekow, Kommentar zur VwGO, § 52 Rdnr. 10).
  • VG Hamburg, 18.01.2018 - 1 K 7102/16

    Qualifizierung einer Einrichtung als Heim i.S.v. § 111 Abs. 2 Satz 2 SchulG SH

    Ein Ortsbezug wurde u.a. bei Streitigkeiten über die Rechte aus einem (Kommunal-)Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.1.1964, II ER 402.63, juris Rn. 4 f.) und bei Streitigkeiten ausschließlich über Verwaltungsgebühren und Auslagen, wenn eine rechtliche Würdigung ohne Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten möglich ist (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 19.11.2004, 2 K 902/04, BeckRS 2004, 26914), verneint.
  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 12 KS 71/22

    Kostenbescheid, isolierter; Verwaltungskosten; Windenergieanlage, raumbedeutsame;

    Hingegen dürfte sich die örtliche Zuständigkeit hier nicht bereits aus § 53 Nr. 1 VwGO i. V. m. § 73 Abs. 2 Nr. 3 NJG ergeben (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ -, juris, Rnrn. 2 ff.) - was indessen letztlich offenbleiben kann, weil es zu keinem anderen Ergebnis führen würde.
  • VG Augsburg, 08.01.2018 - Au 6 K 17.1693

    Örtliche Unzuständigkeit infolge nicht ortsgebundenen Rechts

    Die vom Beklagten festgesetzten Benutzungsgebühren stehen mit dem Territorium der einzelnen Unterkunft nicht in einem derart engen Verhältnis (vgl. VG Mainz, B.v. 19.11.2004 - 2 K 902/04.MZ - juris Rn. 3; Scheidler in: Gärditz, VwGO, 1. Aufl. 2013, § 52 Rn. 13, a.A. Berstermann in: BeckOK VwGO, 43. Edition, § 52 Rn. 7).
  • VG Gießen, 18.01.2022 - 6 K 3883/20

    Gerichtliche Zuständigkeit für Streitigkeiten aus einer Abstimmungsvereinbarung

    Etwas anderes ergibt sich hier auch nicht daraus, dass § 52 Nr. 1 VwGO bei Streitigkeiten ausschließlich um Gebühren, Beiträge oder Kosten nicht zur Anwendung kommt, es sei denn, eine rechtliche Würdigung ist ohne Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich (vgl. dazu etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 5.8.1987, Az. 5 A 2204/86 , Rn. 13 ; VG Mainz, Beschluss vom 19.11.2004, Az. 2 K 902/04.MZ, Rn. 3 f.; VG Göttingen, Beschluss vom 16.2.2012, Az. 3 A 15/12, Rn. 2 f.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 21.4.2021, Az. 15 K 3628/20, Rn. 8; jeweils juris; Sodan/Ziekow, a.a.O., Rn. 12).
  • VG Darmstadt, 11.07.2014 - 4 K 1457/12

    Kosten für gutachtliche Stellungnahmen nach dem Luftverkehrsgesetz

    Zweck des ausschließlichen Gerichtsstands der belegenden Sache ist danach, Streitigkeiten, die einen spezifischen örtlichen Bezug aufweisen, dem Gericht zuzuweisen, das über die beste Ortskundigkeit oder die beste Möglichkeit verfügt, sich diese zu verschaffen (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 19. November 2004, 2 K 902/04.MZ, zitiert nach juris).
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