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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02   

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https://dejure.org/2005,26978
OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02 (https://dejure.org/2005,26978)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.02.2005 - 2 L 23/02 (https://dejure.org/2005,26978)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 2 L 23/02 (https://dejure.org/2005,26978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GG Art. 14 I 2; ; LSA-DenkmSchG § 9 I; ; LSA-DenkmSchG § 10 IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unzumutbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen; Unwirtschaftlichkeit bei den Kosten der Erhaltung im Verhältnis zu den Erträgen; Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit; Einfluss des Erhaltungszustands eines Kulturdenkmals auf die Schutzwürdigkeit

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02
    Wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann, wird dessen Privatnützigkeit nahezu vollständig beseitigt" (BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 1 S 1949/87

    Denkmalschutz bei Kircheneigentum; öffentliches Erhaltungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02
    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in bezug auf das Schutzobjekt an (so auch, VGH BW, Urt. v. 10.05.1988 - 1 S 1949/87 -, DÖV 1989, 79, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 02.04.1992 - 3 N 2241/89

    Vorschriften über die Dachgestaltung (hier: naturrote Tonziegel) im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02
    Dies gilt insbesondere deshalb, weil eine Dacheindeckung allenfalls erst nach Jahrzehnten zu erneuern ist, so dass sich in der zeitlichen Erstreckung aus dem "Tonziegelgebot" verhältnismäßig geringfügige finanzielle Durchschnittsbelastungen, auf die es allein maßgeblich ankommt (so auch, HessVGH, Beschl. v. 02.04.1992 - 3 N 2241/89 -, BRS 54 Nr. 116), ergeben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2001 - A 2 S 204/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2005 - 2 L 23/02
    Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn die Denkmaleigenschaft nicht mehr unter Wahrung der Identität erhalten werden kann oder wenn feststeht, dass das Denkmal in naher Zukunft unabwendbar untergehen wird (Urt. d. Sen. v. 13.09.2001 - A 2 S 204/99 -, m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers an, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02 - BayVGH, Urt. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 -, BayVBl 2011, 303; VGH BW, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers an, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02 - BayVGH, Urt. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 -, BayVBl 2011, 303; VGH BW, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220).
  • OVG Sachsen, 10.06.2010 - 1 B 818/06

    Denkmal, Erhalt, Zumutbarkeit

    Die wirtschaftliche Zumutbarkeit fehlt, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Baudenkmals aufgewogen werden können (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 19.9.2007 - 5 K 110/07 -, zitiert nach juris; OVG NW, Beschl. v. 22.8.2007, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.3.2006, a. a. O.; OVG Sachs- Anh., Beschl. v. 22.2.2005 - 2 L 23/02 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 2 M 358/07

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung von Denkmalen

    In aller Regel ist danach eine wirtschaftliche Belastung für den Eigentümer unzumutbar und deshalb unverhältnismäßig, soweit die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden können (VGH BW, Urt. v. 29.06.1992, a. a. O., Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02).
  • VG München, 24.11.2009 - M 1 K 09.939

    Abbrucherlaubnis; Zumutbarkeit; Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Für die Durchführung der Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Ermittlung der Zumutbarkeit nach den für das Denkmalschutzrecht maßgebenden Anforderungen sind in der Rechtsprechung im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestimmte Grundsätze entwickelt worden (OVG Berlin-Brandenburg v. 17.9.2008, Az. 2 B 3.06, NVwZ-RR 2009, 192; OVG Hamburg v. 12.12.2007, Az. 2 BV 10/02, BauR 2008, 1435; OVG Sachsen-Anhalt v. 22.2.2005, Az. 2 L 23/02, juris, OVG Niedersachsen v. 24.3.2003, Az. 1 L 601/97, juris, OVG Niedersachsen v. 13.3.2002, Az. 1 L 433/0, BauR 2002, 1750).

    Soweit daher in der Rechtsprechung Abschläge von Investitionskosten wegen eines Instandhaltungsrückstaus anerkannt werden (OVG Sachsen-Anhalt v. 22.2.2005, a.a.O., OVG Berlin-Brandenburg v. 17.9.2008, a.a.O.), ist dies den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen geschuldet.

  • VG Leipzig, 16.04.2014 - 4 K 70/11

    Auch Träger öffentlicher Aufgaben können sich auf Unzumutbarkeit der Erhaltung

    Die wirtschaftliche Zumutbarkeit fehlt danach regelmäßig, wenn die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung nicht durch Erträge oder den Gebrauchswert des Baudenkmals aufgewogen werden können (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 19.9.2007 - 5 K 110/07 -, juris; OVG NW, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 30.3.2006, BauR 2006, 1028; OVG LSA, Beschl. v. 22.2.2005 - 2 L 23/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 157/13
    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Eigentümers an, sondern auf eine objektive Wirtschaftlichkeitsberechnung in Bezug auf das Schutzobjekt (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.02.2005 - 2 L 23/02 - BayVGH, Urt. v. 18.10.2010 - 1 B 06.63 -, BayVBl 2011, 303; VGH BW, Urt. v. 11.11.1999 - 1 S 413/99 -, BRS 62 Nr. 220).
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