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   OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92 (https://dejure.org/1993,7880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.05.1993 - 2 L 260/92 (https://dejure.org/1993,7880)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Mai 1993 - 2 L 260/92 (https://dejure.org/1993,7880)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohung; Zweitwohungssteuer; Allgemeiner Gleichheitsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92
    Allerdings könnten auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen aus dieser objektiven Rechtsverletzung wegen des entgegenstehenden Grundsatzes "Keine Gleichheit im Unrecht" keine subjektiven Rechte für sich herleiten und im Klagewege mit Erfolg gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278/283; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Komm., Stand: 1991, Art. 3 Rdnr. 185; Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, Komm., 3. Aufl., Art. 3 Rdnr. 184; Münch-Kunig-Gubelt, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 4. Aufl., Art. 3, Rdnr. 37, und Rechenbach, Verfassungsanspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht", NVwZ 1987, S. 383 ff).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 260/92
    Insbesondere liegt kein zur Verfassungswidrigkeit der ZwStS führender struktureller Erhebungsmangel im Sinne des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 - (BB, Beilage 16 zu Heft 21/1991, Seite 1 ff.) vor (vgl. Urteile d. Senats v. 20.08.1991 - 2 L 74/91 - und vom 29.10.1991 - 2 L 66/91 - sowie - 2 L 105/91 - vgl. auch Beschl. d. Senats v. 30.03.1993 - 2 M 10/93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Soweit diese der Verwaltung keinen eigenen Wertungs- oder Entscheidungsspielraum zuweisen, bleibt dieser kein Raum für eine Rechtsauslegung - etwa auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift oder einer Verwaltungsübung -, die in Widerspruch zur Rechtsvorschrift steht (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - XIII C 104.69 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2011 - 2 S 1202/10 - juris Rn. 44; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.04.1993 - 2 L 260/92 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2008 - 9 LA 37/07

    Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnung - auch bei möglichem Vollzugsdefizit

    Allerdings könnten auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen - wie der Kläger - aus dieser (hier unterstellten) objektiven Rechtsverletzung wegen des entgegenstehenden Grundsatzes "Keine Gleichheit im Unrecht" keine subjektiven Rechte für sich herleiten und im Klagewege mit Erfolg gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.5.1993 - 2 L 260/92 - zitiert nach juris m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2011 - 2 S 1202/10

    Abwassergebühr; Starkverschmutzerzuschlag; Gleichbehandlungsgebot

    Es ist in der Rechtsprechung davon abgesehen geklärt, dass im Hinblick auf die von Art. 20 Abs. 3 GG angeordnete Bindung der Verwaltung an Gesetz und Recht aus einer rechtswidrigen Nichtheranziehung anderer in Verbindung mit dem Gleichheitssatz kein Anspruch des Bürgers auf ein ebenso rechtswidriges Verhalten der Behörde ihm gegenüber und damit auf eine "Gleichbehandlung im Unrecht" folgt (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153; Urteil vom 14.02.1990 - 6 C 54.88 - NVwZ-RR 1990, 430; Beschluss vom 11.06.1986 - 8 B 16.86 - NVwZ 1986, 758; Urteil vom 10.12.1969 - VIII C 104.69 - BVerwGE 34, 278; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.07.2006 - 4 M 293/06 - juris sowie OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.05.1993 - 2 L 260/92 - juris).
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