Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9000
OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15 (https://dejure.org/2017,9000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.03.2017 - 2 L 31/15 (https://dejure.org/2017,9000)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. März 2017 - 2 L 31/15 (https://dejure.org/2017,9000)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,9000) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte; Bestandteil einer Baugenehmigung; Regelungswirkung der BauO ST 2013 § 57 Abs. 3; Rechtsnachfolge im bauordnungsrechtlichen Sinne; Einbeziehung der Geräusche der Besucher außerhalb einer Gaststätte in eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TA-Lärm; Baugenehmigung; Besucherlärm; Betriebszeitbeschränkung; Fahrzeuggeräusche; Gaststätte; Genehmigungsvermerk; Gutachten; Nutzungsuntersagung; Rechtsnachfolge; Reichweite; Rücksichtnahme; Erteilung einer Baugenehmigung für eine Gaststätte

  • rechtsportal.de

    Zeichnungen oder Dokumente ohne Genehmigungsvermerk als Bestandteil der Baugenehmigung; Einbeziehen der einem Gaststättenbetrieb zuzurechnenden Außengeräusche in eine schalltechnische Untersuchung (hier: Gespräche, Zurufe, Gelächter durch Besucher); Erteilung einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Außengeräusche sind in schalltechnische Untersuchung einzubeziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zeichnungen oder Dokumente ohne Genehmigungsvermerk als Bestandteil der Baugenehmigung; Einbeziehen der einem Gaststättenbetrieb zuzurechnenden Außengeräusche in eine schalltechnische Untersuchung (hier: Gespräche, Zurufe, Gelächter durch Besucher); Erteilung einer ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbeziehung der Geräusche der Besucher außerhalb einer Gaststätte in eine schalltechnische Untersuchung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzungsuntersagung gegen den Pächter wirkt auch gegenüber dem Eigentümer! (IBR 2017, 525)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1158
  • BauR 2017, 1578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Dazu hat der VGH Baden-Württemberg in der von den Klägern zitierten Entscheidung (Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.02.2013 - BVerwG 4 B 23.12 -, juris, RdNr. 5; OVG NRW, Urt. v. 09.03.2012 - 2 A 1626/10 -, juris, RdNr. 94 ff.) festgestellt, dass die Neufassung der TA-Lärm in Nr. 7.4 zwar an den Grundsatz der Rechtsprechung anknüpfe, dass der von einer gewerblichen Anlage, worunter unzweifelhaft auch eine Gaststätte zu subsumieren ist, veranlasste Verkehrslärm bei der Beurteilung ihrer Zulässigkeit ebenfalls zu berücksichtigen sei.

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht im Nachgang zu der von den Klägern zitierten Entscheidung des VGH Baden-Württemberg (Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 -, juris) entschieden, dass es beim gegenwärtigen Stand der Rechtsentwicklung nicht zweifelhaft sei, dass die TA Lärm bei der Beurteilung der von den Fußgängern erzeugten Geräusche herangezogen werden könne.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Für die von den Klägern geforderte einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung, für die auch die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z.B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2 der TA Lärm) und Bewertungsspannen (z.B. A.2.5.3 des Anhangs zur TA Lärm) Spielräume eröffnet (BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, juris, RdNr. 12; Urt. v. 29.11.2012 - BVerwG 4 C 8.11 -, juris, RdNr. 18), ist vorliegend schon deswegen kein Raum, weil die dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen noch nicht vollständig ermittelt worden sind.

    Die normative Konkretisierung des gesetzlichen Maßstabs für die Zumutbarkeit von Geräuschen ist jedenfalls insoweit abschließend, als sie bestimmte Gebietsarten und Tageszeiten entsprechend ihrer Schutzbedürftigkeit bestimmten Immissionsrichtwerten zuordnet und das Verfahren der Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen vorschreibt (BVerwG, Urt. v. 29.08.2007 - BVerwG 4 C 2.07 -, juris, RdNr. 12).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, juris RdNr. 9).

    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente schlagen nicht auf das Ergebnis durch, wenn das angefochtene Urteil sich aus anderen Gründen als richtig darstellt (BVerfG, Beschl. v. 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris RdNr. 17).Das Oberverwaltungsgericht kann im Zulassungsverfahren dann auf andere Gründe abstellen, aus denen das angefochtene Urteil im Ergebnis richtig ist, wenn diese Gründe ohne weiteres auf der Hand liegen, ihre Heranziehung also nicht über den Aufwand hinausgeht, der in einem Zulassungsverfahren mit Blick auf dessen Zweck vernünftigerweise zu leisten ist (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 10.03.2004, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 1626/10

    Eingreifen des Gebietsgewährleistungsanspruchs gegenüber planungsrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Dazu hat der VGH Baden-Württemberg in der von den Klägern zitierten Entscheidung (Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.02.2013 - BVerwG 4 B 23.12 -, juris, RdNr. 5; OVG NRW, Urt. v. 09.03.2012 - 2 A 1626/10 -, juris, RdNr. 94 ff.) festgestellt, dass die Neufassung der TA-Lärm in Nr. 7.4 zwar an den Grundsatz der Rechtsprechung anknüpfe, dass der von einer gewerblichen Anlage, worunter unzweifelhaft auch eine Gaststätte zu subsumieren ist, veranlasste Verkehrslärm bei der Beurteilung ihrer Zulässigkeit ebenfalls zu berücksichtigen sei.
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    In Ermangelung sonst einschlägiger Regelwerke sei dafür derzeit die TA Lärm anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.04.2003 - BVerwG 6 B 12.03 -, juris RdNr. 12; so auch VGH BW, a. a. O., RdNr. 69: "Lärm, den Besucher auf dem Fußweg zur Gaststätte verursachen, ist Teil der Betriebsgeräusche und wie diese nach der TA-Lärm zu würdigen.").
  • BVerwG, 08.01.2013 - 4 B 23.12

    Bindungswirkung von Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Dazu hat der VGH Baden-Württemberg in der von den Klägern zitierten Entscheidung (Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 08.02.2013 - BVerwG 4 B 23.12 -, juris, RdNr. 5; OVG NRW, Urt. v. 09.03.2012 - 2 A 1626/10 -, juris, RdNr. 94 ff.) festgestellt, dass die Neufassung der TA-Lärm in Nr. 7.4 zwar an den Grundsatz der Rechtsprechung anknüpfe, dass der von einer gewerblichen Anlage, worunter unzweifelhaft auch eine Gaststätte zu subsumieren ist, veranlasste Verkehrslärm bei der Beurteilung ihrer Zulässigkeit ebenfalls zu berücksichtigen sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2012 - 10 D 85/10

    Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Tanzschulcenter und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Es ist zunächst nicht ernstlich zweifelhaft, dass die von den Besuchern erzeugten Geräusche (Gespräche, Zurufe, Gelächter, Zu- und Abgangsverkehr u.ä.) der Gaststätte zuzuordnen sind und diese je nach Intensität als besonders störend empfunden werden können (OVG NRW, Urt. v. 12.12.2012 - 10 D 85/10.NE -, juris, RdNr. 75).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2016 - 1 L 124/14

    Rückforderung von Familienzuschlag

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Das Verwaltungsgericht hat aber zugleich - alternativ - festgestellt (vgl. S. 8 UA), dass selbst wenn man davon ausginge, dass es sich bei der näheren Umgebung, wie die Kläger meinen, um ein Mischgebiet handele, gleichwohl von einem Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot auszugehen sei, weil die Kläger nicht nachgewiesen hätten, dass die maßgeblichen Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet eingehalten würden.Bei einer solchen mehrfachen, die Entscheidung jeweils selbständig tragenden Begründung kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.2016 - 1 L 124/14 -, juris, RdNr. 8; BVerwG, Beschl. v. 03.07.1973 - BVerwG IV B 92.73 -, juris zur Revisionszulassung; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124a RdNr. 7, § 124 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 05.08.1996 - 14 AS 96.1624
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Die Regelung trägt damit dem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz Rechnung, dass Anordnungen der Bauaufsicht - wie die Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung gemäß § 79 BauO LSA - auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte sind, mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris RdNr. 16; OVG MV, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 M 77/14 -, juris RdNr. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris RdNr. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, juris RdNr. 13; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: September 2016, § 57 RdNr. 55 ff.; § 79 RdNr. 123; a. A. ThürOVG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1 EO 312/13 -, juris RdNr. 14; vgl. zudem Jäde, a. a. O., § 79 RdNr. 126).Eine an den zivilrechtlichen Begriff der Rechtsnachfolge anknüpfende Betrachtungsweise (so ThürOVG, a. a. O.) hätte anderenfalls zur Konsequenz, dass durch fortlaufende Weitergabe der Liegenschaft und Schaffung neuer Besitzverhältnisse die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Verfügungen und damit die Verwirklichung der Nutzungsuntersagung praktisch ins Leere liefe.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.02.2016 - 3 M 77/14

    Erledigung einer bauordnungsrechtlichen Nutzungsuntersagungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2017 - 2 L 31/15
    Die Regelung trägt damit dem in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten Grundsatz Rechnung, dass Anordnungen der Bauaufsicht - wie die Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung gemäß § 79 BauO LSA - auf die Liegenschaft bezogene dingliche Verwaltungsakte sind, mit der Folge, dass sie sachbezogen mit der Liegenschaft verbunden sind und dies auch dann bleiben, wenn ein Eigentums- oder Besitzwechsel stattgefunden hat (OVG LSA, Beschl. v. 02.07.2002 - 2 L 307/01 -, juris RdNr. 10; HessVGH, Beschl. v. 01.12.2014 - 3 B 1633/14 -, juris RdNr. 16; OVG MV, Beschl. v. 02.02.2016 - 3 M 77/14 -, juris RdNr. 9; zur Rechtsnachfolge bei Beseitigungsanordnungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.01.2006 - OVG 10 S 25.05 -, juris RdNr. 9; BayVGH, Beschl. v. 05.08.1996 - 14 AS 96.1624 -, juris RdNr. 13; Jäde, in: Jäde/Dirnberger, Bauordnungsrecht Sachsen-Anhalt, Stand: September 2016, § 57 RdNr. 55 ff.; § 79 RdNr. 123; a. A. ThürOVG, Beschl. v. 10.12.2013 - 1 EO 312/13 -, juris RdNr. 14; vgl. zudem Jäde, a. a. O., § 79 RdNr. 126).Eine an den zivilrechtlichen Begriff der Rechtsnachfolge anknüpfende Betrachtungsweise (so ThürOVG, a. a. O.) hätte anderenfalls zur Konsequenz, dass durch fortlaufende Weitergabe der Liegenschaft und Schaffung neuer Besitzverhältnisse die Durchsetzung bauordnungsrechtlicher Verfügungen und damit die Verwirklichung der Nutzungsuntersagung praktisch ins Leere liefe.
  • BVerwG, 03.07.1973 - IV B 92.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.07.2002 - 2 L 307/01
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.07.2013 - 3 M 122/13

    Zumutbarkeit von Parkplatzlärm einer Gaststätte mit Gastraum zu den Nachbarn

  • VGH Hessen, 01.12.2014 - 3 B 1633/14

    Rechtsnachfolge in bauordnungsrechtliche Verfügungen

  • BVerwG, 07.01.1997 - 4 B 240.96

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.03.2014 - 2 L 26/12

    Verzicht auf eine Baulast; Herstellung von notwendigen Stellplätzen

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • OVG Thüringen, 20.12.2013 - 1 EO 312/13

    Keine Vollstreckung gegen den neuen Nutzer auf Grundlage einer gegenüber dem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2006 - 10 S 25.05

    Anwendbarkeit und Anforderungen des § 130 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2019 - 2 L 33/18

    Abfallrechtliche Entsorgungsverfügung; Beseitigung der Holzasche eines

    Ist das angefochtene Urteil entscheidungstragend auf mehrere selbständige Begründungen gestützt (sog. kumulative Mehrfachbegründung), kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt, da anderenfalls das Urteil mit der nicht in zulassungsbegründender Weise angefochtenen Begründung Bestand haben könnte (vgl. Beschl. d. Senats v. 01.03.2017 - 2 L 31/15 -, juris RdNr. 19; BayVGH, Beschl. v. 29.08.2019 - 8 ZB 17.1526 -, juris RdNr. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - 1 L 33/20

    Chefarzt-Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen als Nebentätigkeit

    Die Prüfung der Verjährung geht auch nicht über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens vom Berufungsgericht vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinaus (vgl. hierzu etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juni 2016 - 1 BvR 2453/12 -, juris Rn. 17; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, juris Rn. 10; OVG LSA, Beschlüsse vom 25. November 2011 - 1 L 60/11 -, juris Rn. 6, und vom 1. März 2017 - 2 L 31/15 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 5. November 2019 - 11 A 1142/17 -, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 2 S 19.19

    Ordnungspflichtigkeit eines neuen Mieters; neuer Mieter als Rechtsnachfolger;

    Die vom Verwaltungsgericht (im Anschluss u.a. an HessVGH, Beschluss vom 1. April 2014 - VGH 3 B 1633/14 -, juris Rn. 16, sowie VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - VG 3 L 244/16 -, juris Rn. 12; vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 1. März 2017 - 2 L 31/15 -, juris Rn. 14) zugrunde gelegte Auslegung des § 58 Abs. 2 BauO Bln, nach der neben den zivilrechtlichen Rechtsnachfolgetatbeständen Rechtsnachfolger auch ist, wer als Inhaber der tatsächlichen Gewalt in diejenige bauordnungsrechtlich relevante Nutzung eintritt und diese fortführt, die Gegenstand einer bauordnungsrechtlichen Verfügung gewesen ist, lässt sich mit dem der Regelung des § 58 Abs. 2 BauO Bln zugrunde liegenden Grundsatz der "Dinglichkeit", d.h. Grundstücksbezogenheit bauaufsichtlicher Entscheidungen (vgl. AbgH.-Drs. 15/3926, S. 103) rechtfertigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.01.2021 - 2 M 74/20

    Denkmalrechtliche Anordnung; Sicherung eines Gebäudes - Bestandteil eines als

    Auch wenn die angefochtene denkmalrechtliche Verfügung des Antragsgegners vom 18. Februar 2020 auch für und gegen den Antragsteller zu 2 als Rechtsnachfolger der Antragstellerin zu 1 gilt, wie es § 57 Abs. 3 BauO LSA für bauaufsichtliche Maßnahmen ausdrücklich vorsieht (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 1. März 2017 - 2 L 31/15 - juris Rn. 14, m.w.N., sowie die nachfolgenden Ausführungen unter 2.a), ist diese Rechtswirkung in entsprechender Anwendung des § 173 VwGO i.V.m. § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO für den Prozessverlauf unerheblich.
  • VG Düsseldorf, 25.08.2022 - 4 L 1762/22

    Parkplatz an der Theodorstraße bleibt gesperrt

    Die sich in dem Zusammenhang weiterhin stellende Frage, ob die T. GmbH zugleich gemäß § 58 Abs. 3 BauO NRW als Rechtsnachfolgerin der Beigeladenen zu 2. anzusehen ist, weil sie - ungeachtet eines zivilrechtlichen Nachfolgetatbestandes - als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt in deren dinglich begründete bauordnungsrechtliche Position eintritt, bejahend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Mai 2019 - OVG 2 S 19.19 -, juris ("neuer Mieter als Rechtsnachfolger"); OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. März 2017 - 2 L 31/15 -, juris; Hess.VGH, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - 3 B 1633/14 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 L 244/16 -, juris; verneinend etwa Thür.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht