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   VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17   

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VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17 (https://dejure.org/2017,30952)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17 (https://dejure.org/2017,30952)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 (https://dejure.org/2017,30952)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei in Nordrhein-Westfalen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Polizei Bewerbung: Großflächige Tätowierungen im sichtbaren Bereich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abgelehnter Polizeibewerber: Polizisten dürfen große Tattoos haben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Allein die Größe einer Tätowierung ist kein Einstellungshindernis für die Polizei in Nordrhein-Westfalen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Polizist und das Tattoo

  • rae-sh.com (Kurzinformation)

    Größe der Tätowierung allein kein Einstellungshindernis für den Polizeidienst in NRW

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05

    Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris, Rn. 22.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris, Rn. 25; ferner: Windhöfel, Die Eignung für den Polizeivollzugsdienst als rechtsstaatliches Problem, NWVBl. 2013, 276, 277.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 26.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2006 - 2 C 3.05 -, juris Rn. 30.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 6 B 540/16

    Ablehnung der Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 6 B 540/16 -, juris, Rn. 11, wonach Tätowierungen (erst dann) ein Einstellungshindernis darstellen, wenn sie dazu führen können, den betreffenden Polizeivollzugsbeamten wegen seines äußeren Erscheinungsbildes abzulehnen oder zumindest Misstrauen gegen ihn hervorzurufen.

    vgl. zu diesem Ansatz OVG NRW, Beschluss vom 14. Juli 2016 - 6 B 540/16 -, juris, Rn. 17.

  • VG Düsseldorf, 05.08.2014 - 2 K 778/14

    Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst.; Zur Frage, wann

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    Die Kammer hat bereits mit Urteil vom 5. August 2014, 2 K 778/14, festgestellt, dass der Antragsgegner belastbare Erkenntnisse dafür, dass tätowierte Polizeivollzugsbeamte mit erheblichen Vorbehalten im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu rechnen haben, nicht aufgezeigt hat.

    vgl. schon VG Düsseldorf, Urteil vom 5. August 2014 - 2 K 778/14 -, juris, Rn. 44.

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2016 - 1 K 3788/14

    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; Eignung; Mindestkörpergröße

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 14. März 2016 - 1 K 3788/14 -, juris, Rn. 59, hinsichtlich der Festlegung von Mindestkörpergrößen von Polizeivollzugsbeamten im Wege des Erlasses.
  • VG Aachen, 29.11.2012 - 1 K 1518/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    Diesen Aspekt hat bereits das Verwaltungsgericht Aachen im Urteil vom 29. November 2012, 1 K 1518/12, hervorgehoben und ausgeführt: " Insbesondere hat der Beklagte nicht schlüssig und nachvollziehbar belegt, dass der Einsatz von vergleichbar tätowierten Beamtinnen und Beamten tatsächlich zu Provokationen und Gefährdungen dieser Beamten selbst und ihrer Kollegen führen könnte.
  • VG Frankfurt/Main, 14.02.2002 - 9 G 411/02

    Körperschmuck eines EU-Staatsangehörigen kein Einstellungshindernis für die

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    vgl. auch VG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. Februar 2002 - 9 G 411/02 -, juris, Rn. 8. Das Gericht hatte bereits vor 15 Jahren festgestellt, dass Tätowierungen bei Menschen in der neueren Zeit stark zugenommen hätten, auch wenn dies vielfach eine generationenbedingte Frage sein möge.
  • VG Köln, 29.03.2012 - 19 L 251/12

    Ausschluss von der Teilnahme am Einstellungsverfahren in den gehobenen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    Auch das Verwaltungsgericht Köln hat festgestellt, vgl. Beschluss vom 29. März 2012 - 19 L 251/12 -, dass die gesellschaftliche Akzeptanz von Tätowierungen stark zugenommen habe und Tätowierungen mittlerweile eine Modeerscheinung seien, die in nahezu allen gesellschaftlichen Schichten anzutreffen sei.
  • VG Aachen, 31.07.2012 - 1 L 277/12

    Tätowierungen an beiden Armen stehen einer Teilnahme am Auswahlverfahren für den

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    In diesem Sinne hat etwa das Verwaltungsgerichts Aachen mit Beschluss vom 31. Juli 2012, 1 L 277/12, festgestellt, dass sich sowohl in der Bevölkerung insgesamt, aber auch im Polizeivollzugsdienst, die gesellschaftlichen Vorstellungen über Tätowierungen nicht unerheblich geändert haben dürften.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2017 - 4 S 124/17

    Fehlende charakterliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. März 2017 - 4 S 124/17 -, juris, Rn. 5 mit weiteren Nachweisen auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus VG Düsseldorf, 24.08.2017 - 2 L 3279/17
    Ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1.99 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 6 B 971/08 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2008 - 6 B 971/08

    Einstweilige Versetzung in den Ruhestand im Wege einer Regelungsanordnung; Frist

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

    Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).

    Soweit durch Tätowierungen die Verfassungstreuepflicht berührt ist, betrifft dies ein unmittelbar kraft gesetzlicher Anordnung und Verfassungsrecht geltendes Eignungsmerkmal (VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2018 - 6 A 2272/18

    Nordrhein-westfälische Polizei durfte tätowierten Bewerber nicht ablehnen

    Mit Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf das beklagte Land im Wege einstweiliger Anordnung, den Kläger vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 2 K 11941/17 - zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Jahr 2017 zuzulassen.

    Zur Begründung führte das LAFP NRW aus, dass es der Verpflichtung aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 -, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 zuzulassen, nachgekommen sei.

  • VG Düsseldorf, 08.05.2018 - 2 K 15637/17

    Einstellung von Polizeibewerbern mit großflächigen Tätowierungen

    Dagegen wandte sich der Kläger mit einem Rechtsschutzantrag (2 L 3279/17) und legte Klage (2 K 11941/17) ein.

    Mit Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - verpflichtete die Kammer das Land Nordrhein-Westfalen im Wege der einstweiligen Anordnung, den Kläger vorläufig bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 2 K 11941/17 zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst im Jahr 2017 zuzulassen.

    Das LAFP NRW gab zur Begründung an, dass es (lediglich) aufgrund des Beschlusses der Kammer vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - verpflichtet worden sei, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2017 zuzulassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 2 L 3279/17, 2 K 11941/17 und 2 L 4596/17 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte Bezug genommen.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2021 - 8 Sa 1655/20

    Personenbedingte Kündigung - Lehrer mit Tätowierung aus dr rechtsextremen Szene -

    Soweit durch Tätowierungen die Verfassungstreuepflicht berührt ist, betrifft dies ein unmittelbar kraft gesetzlicher Anordnung und Verfassungsrecht geltendes Eignungsmerkmal (BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25/17, NJW 2018, 1185 Rn.56 unter Verweis auf VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17, BeckRS 2017, 122612 Rn. 15).
  • VG Köln, 19.10.2017 - 19 L 3564/17
    Die Kammer schließt sich in diesem Zusammenhang im Wesentlichen der Wertung des VG Düsseldorf in seinem Eilbeschluss vom 24.08.2017 (Az.: 2 L 3279/17) in einem ähnlich gelagerten Fall an.

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17, juris.

    Mangels belastbarer Erkenntnisse zu der Annahme, dass eine wie hier am Unterarm befindliche großflächige Tätowierung unabhängig von ihrer Gestaltung (Motive, farbliche Hervorhebung) und ihres "Standortes" (Innen- oder Außenseite des Unterarms) den Schluss auf ein unseriöses oder unkorrektes Auftreten im Dienst zulassen, ist die Einschätzung des Antragsgegners nicht nachvollziehbar, vgl. hierzu im Einzelnen VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17 - Rn. 22 ff. m. w. N., juris.

    vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17 - Rn. 30 ff. m. w. N., juris.

    VG Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2017 - 2 L 3279/17 - Rn. 40, juris.

  • VG Meiningen, 21.06.2018 - 1 K 457/18

    Ausschluss vom Eignungsauswahlverfahren für die Einstellung in den

    Insbesondere bei jüngeren Menschen und in Ostdeutschland hat die Verbreitung von Tätowierungen daher offenbar den Bereich von Subkulturen verlassen und "die Mitte der Gesellschaft erreicht" (VG Halle, Urteil vom 18. Mai 2016 - 5 A 54/16 - juris Rn. 31; hierzu auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 24. August 2017 - 2 L 3279/17 - juris Rn. 30).
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