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   OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96   

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https://dejure.org/1997,8622
OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96 (https://dejure.org/1997,8622)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.1997 - 2 L 45/96 (https://dejure.org/1997,8622)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 1997 - 2 L 45/96 (https://dejure.org/1997,8622)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
    Dabei genügt ein bloßer Hinweis darauf, die Wohnung "solle" Kapitalanlage sein, nicht; erforderlich ist vielmehr die Darlegung objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände, die die Eigenschaft der Zweitwohnung als (reine) Kapitalanlage zweifelsfrei belegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 49.95 -, UA S. 6/7, sowie Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303/305).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
    Insbesondere die in § 4 Abs. 2 der Satzung enthaltene Bestimmung der "indexierten" Jahresrohmiete als Steuermaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.02.1988 - 8 B 162.87 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3, S. 2; die Verfassungsbeschwerde dagegen blieb erfolglos: BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 1 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356; vgl. auch Urt. d. Senats v. 09.06.1992 - 2 L 125/91 - (UA S. 5); Beschl. d. Senats v. 09.06.1993 - 2 L 141/93 -).
  • BVerwG, 10.02.1988 - 8 B 162.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
    Insbesondere die in § 4 Abs. 2 der Satzung enthaltene Bestimmung der "indexierten" Jahresrohmiete als Steuermaßstab begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.02.1988 - 8 B 162.87 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3, S. 2; die Verfassungsbeschwerde dagegen blieb erfolglos: BVerfG, Beschl. v. 15.12.1989 - 1 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356; vgl. auch Urt. d. Senats v. 09.06.1992 - 2 L 125/91 - (UA S. 5); Beschl. d. Senats v. 09.06.1993 - 2 L 141/93 -).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95

    Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
    Dabei genügt ein bloßer Hinweis darauf, die Wohnung "solle" Kapitalanlage sein, nicht; erforderlich ist vielmehr die Darlegung objektiver, nach außen in Erscheinung tretender, verfestigter und von Dritten nachprüfbarer Umstände, die die Eigenschaft der Zweitwohnung als (reine) Kapitalanlage zweifelsfrei belegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.12.1996 - 8 C 49.95 -, UA S. 6/7, sowie Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303/305).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.10.2000 - 2 L 67/99
    Die Indexierung der Jahresrohmiete ist - als solche - in der Rechtsprechung anerkannt (BVerwG, Urt. v. 06.12.1996, 8 C 49.95, Die Gemeinde 1997, 152/154; Urt. des Senats v. 26.08.1997, 2 L 45/96, Die Gemeinde 1998, 189; OVG Lüneburg, Urt. v. 17.07.1985, 13 A 176/84, SchlHA 1987, 44/45, sowie Urt. v. 22.05.1987, 13 C 2/84, NVwZ 1987, 157/158).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99

    Verwendung von Grundsteuerinformationen zur Festsetzung der Zweitwohnungsteuer

    Dadurch wird gewährleistet, daß die Steuergrundlage, nämlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen, wie sie in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf in Gestalt einer Zweitwohnung zum Ausdruck kommt, hinreichend genau erfaßt wird (Urt. d. Senats v. 26.08.1997 - 2 L 45/96 -, Die Gemeinde 1998, 189).
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