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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 505/02   

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https://dejure.org/2003,26544
OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 2 L 505/02 (https://dejure.org/2003,26544)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2003 - 2 L 505/02 (https://dejure.org/2003,26544)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 2 L 505/02 (https://dejure.org/2003,26544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BGB § 917; ; LSA-KAT § 6 I 1; ; LSA-KAG § 6 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme einer vorteilsrelevanten In-Anspruch-Nahme-Möglichkeit der Verkehrsanlage trotz eines vorgelagerten Grabens

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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11

    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken

    Soweit der Bach als Hindernis auf dem Anliegergrundstück des Klägers anzusehen ist, hindert er das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht, weil es sich insoweit um ein für den Kläger mit zumutbarem Aufwand ausräumbares Hindernis handelt, das - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - durch die Errichtung eines Steges überwunden werden kann (zur Ausräumbarkeit von Hindernissen auf dem Anliegergrundstück: Senatsurteil vom 23.03.2009 - 9 LC 320/07 - a. a. O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 25; derselbe in: Kommunalabgabenrecht, Band II, Stand: 47. Erg.Lfg. 2012, § 8 Rdn. 402; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.12.2003 - 2 L 505/02 - zitiert nach Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2014 - 1 L 81/13

    Berücksichtigung eines Hinterliegergrundstücks bei Eigentümeridentität zwischen

    Denn überwindbare tatsächliche oder rechtliche Zugangshindernisse schließen den ausbaubeitragsrechtlichen Vorteil nicht aus (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 16.12.2003 - 2 L 505/02 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 4 L 13/10

    Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Grundstücks im

    Dass das klägerische Grundstück tatsächlich überwiegend gewerblich genutzt wird, ist - wie oben ausgeführt - straßenausbaubeitragsrechtlich ohne Bedeutung, weil für die Frage der vorteilsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit allein auf die abstrakte Bebaubarkeit des Grundstücks abzustellen ist (BVerwG, Urt. v. 01.03.1991, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 16.12.2003 - 2 L 505/02 - BayVGH, Beschl. v. 09.02.2010 - 6 ZB 08.393 -, zit. nach juris).
  • VG Kassel, 26.11.2020 - 6 K 2433/17

    Zu geringe Veranlagung zu einem Straßenbeitrag

    Hierbei handelt es sich jeweils um kein beachtliches Hindernis, da diese auf dem Grundstück selbst vom Eigentümer errichtet worden sind (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 23 ; Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. November 2019 - 6 ZB 19.525 -, juris, Rn. 12; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 2 L 505/02 -, juris, Rn. 5; Urteil der Kammer vom 16. Oktober 2020 - 6 K 2918/16.KS -, n. v.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 25).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Soweit vertreten wird, dass bei einem nicht unmittelbar selbst an der ausgebauten Straße anliegenden Grundstück der entsprechende Vorteil gegeben ist, wenn die Inanspruchnahmemöglichkeit in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht besteht oder unproblematisch bewirkt werden kann (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16.12.2003 Az.: 2 L 505/02; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 19.11.2008, Az.: 7 K 1074/08; Beschluss vom 12.10.2007 Az.: 7 L 257/07), wird dem in dieser Allgemeinheit nicht gefolgt, da - wie bereits ausgeführt - die Inanspruchnahmemöglichkeit dauerhaft sein sowie eine Steigerung des Gebrauchswertes hinzukommen muss.
  • VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20

    Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch;

    Dabei reicht es aus, wenn auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren werden kann und es dann möglich ist, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 2 L 505/02 -, juris Rn. 5).
  • VG Dessau, 04.11.2004 - 2 A 371/02
    Dabei reicht es aus, wenn auf der Fahrbahn der ausgebauten Straße bis in Höhe des Grundstücks herangefahren werden kann und es dann möglich ist, das Grundstück zu betreten (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 2 L 505/02 -).
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