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   VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04   

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https://dejure.org/2005,24635
VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04 (https://dejure.org/2005,24635)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10.02.2005 - 2 L 540/04 (https://dejure.org/2005,24635)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 2 L 540/04 (https://dejure.org/2005,24635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Cannabis-Konsum zur Schmerzlinderung, Nichtbeibringung eines Eignungsgutachtens, Anordnung unmittelbaren Zwangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gelegentliche Cannabiskonsum

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn über einen längeren Zeitraum erheblicher Haschischmissbrauch geübt wurde (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, zitiert nach juris; siehe auch NJW 2002, 2378 = DVBl. 2002, 1265).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wäre nur dann verletzt, wenn ein einmaliger oder nur gelegentlicher Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr als alleinige Grundlage der Entziehung der Fahrerlaubnis genommen worden wäre (vgl. BverfG, Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, Rn. 54 und 55, zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 03.09.2002 - 11 CS 02.1082

    Straßenverkehrsrecht: Fahreignungszweifel, Regelmäßiger Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04
    Eine Definition des Begriffs "regelmäßiger Konsum" enthält weder die FeV selbst noch die Anlage 4, Ziffer 9. Unter " regelmäßigem" bzw. "gewohnheitsmäßigem" Konsum ist ein täglicher oder fast täglicher Konsum anzunehmen, wobei umstritten ist, ob letzterer auch ein wöchentlicher Konsum bzw. ein Wochenendkonsum sein kann (vgl. Bay. VGH , Urteil vom 29. Juni 1999 - 11 B 98.1093 -, NVwZ 2000, 217 ff. unter Bezugnahme auf das Sachverständigen-Gutachten von Kannheiser; vgl. auch Kannheiser, NZV 2000, 57 [58]; einschränkend: BayVGH, Urteil vom 03. September 2002 - 11 CS 02.1082 -. zfs 2003, 429 [431], wonach nur dann von regelmäßigem Konsum gesprochen werden könne, wenn täglicher oder zumindest nahezu täglicher Konsum vorliege).
  • OVG Sachsen, 23.02.1993 - 3 S 2/93

    Fahrerlaubnisentziehung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Streitwert;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04
    Wenn sich ein Kraftfahrer als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist, muss dies nicht nur zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern in aller Regel auch dazu führen, dass diese Anordnung sofort vollzogen wird, um den ungeeigneten Führerscheininhaber unverzüglich von der weiteren Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen, da ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit daran besteht, dass die Gefahren, die von einem ungeeigneten Kraftfahrer für ihre Sicherheit ausgehen, nicht länger hingenommen werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 23. Februar 1993 - 3 S 2/93 -, LKV 1994, 224 ).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04
    Die Anordnung der Beibringung eines fachärztlichen Gutachtens genügt auch den in § 11 Abs. 6 FeV normierten Anforderungen (vgl. dazu allgemein zu der Vorgängervorschrift des § 15 b Abs. 2 StVZO a. F. BVerwG, Urteil vom 05. Juli 2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78 = DÖV 2002, 125 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 10.02.2005 - 2 L 540/04
    Zur Mitwirkung im Verwaltungsverfahren ist der Betroffene dann verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 FeV i. V. m. den §§ 11 ff. FeV erfüllt sind und das dort beschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. August 1999 - 7 B 11.398/99 -, DAR 1999, 518).
  • VG Augsburg, 01.04.2008 - Au 3 K 08.8

    Entzug der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum; Kontrollverlust

    Es mag manches dafür sprechen, dass der von der Klägerin bei der polizeilichen Vernehmung zugestandene Konsum mehrmals pro Woche über einen Zeitraum von zwei Monaten bereits ernsthaft nahe liegen lässt, dass regelmäßiger Konsum vorliegen könnte (vgl. OVG MV vom 14.12.2006, 1 M 148/06; VG Frankfurt/Oder vom 10.2.2005, 2 L 540/04).
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