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   VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11   

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VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11 (https://dejure.org/2011,30708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19.05.2011 - 2 L 58/11 (https://dejure.org/2011,30708)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 2 L 58/11 (https://dejure.org/2011,30708)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Braunschweig, 23.02.2007 - 6 B 413/06

    Ablehnung; Amtsarzt; Antrag; Deutsches Reich; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11
    14 Die vom Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 16. April 2007 (Az.: 12 ME 154/07) bestätigte Auffassung des VG Braunschweig (Beschluss vom 23. Februar 2007 - 6 B 413/06 -, zitiert nach Juris), wonach berechtigte Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen seien, wenn beispielsweise "Äußerungen des Betroffenen einen hinreichenden Anlass zu Zweifeln an seinem Realitätssinn bieten und damit konkrete Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung vorliegen" ist nach Auffassung der Kammer im Ergebnis zu weitgehend und in den Fällen von - wie vorliegend beim Antragsteller - politisch motivierten und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung jedenfalls im Grundsatz geschützten Aussagen dahin gehend zu ergänzen, dass zur Rechtfertigung einer Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über die eine Realitätsferne in bestimmten Bereichen belegenden Äußerungen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers hinaus konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sein müssen, dass eine auf den zum Ausdruck gebrachten realitätsfernen Anschauungen beruhende und andere Verkehrsteilnehmer gefährdende Mißachtung gerade straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften als möglich erscheint.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.1999 - 7 B 11398/99

    Zur Verweigerung der Mitwirkung bei Fahreignungsgutachten bei Besitz von geringen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11
    9 Zur Mitwirkung im Verwaltungsverfahren ist der Betroffene dann verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3, 4 FeV i. V. m. den §§ 11 ff. FeV erfüllt sind und das dort beschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 10. August 1999 - 7 B 11398/99 -, DAR 1999, 518).
  • OVG Niedersachsen, 16.04.2007 - 12 ME 154/07
    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 19.05.2011 - 2 L 58/11
    14 Die vom Niedersächsischen OVG in seinem Beschluss vom 16. April 2007 (Az.: 12 ME 154/07) bestätigte Auffassung des VG Braunschweig (Beschluss vom 23. Februar 2007 - 6 B 413/06 -, zitiert nach Juris), wonach berechtigte Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen anzunehmen seien, wenn beispielsweise "Äußerungen des Betroffenen einen hinreichenden Anlass zu Zweifeln an seinem Realitätssinn bieten und damit konkrete Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung vorliegen" ist nach Auffassung der Kammer im Ergebnis zu weitgehend und in den Fällen von - wie vorliegend beim Antragsteller - politisch motivierten und durch das Recht auf freie Meinungsäußerung jedenfalls im Grundsatz geschützten Aussagen dahin gehend zu ergänzen, dass zur Rechtfertigung einer Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens über die eine Realitätsferne in bestimmten Bereichen belegenden Äußerungen des betroffenen Fahrerlaubnisinhabers hinaus konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben sein müssen, dass eine auf den zum Ausdruck gebrachten realitätsfernen Anschauungen beruhende und andere Verkehrsteilnehmer gefährdende Mißachtung gerade straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften als möglich erscheint.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2018 - 10 S 2000/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Reichsbürger

    In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist allerdings umstritten, ob im Fall der sog. Reichsbürger das Äußern politischer und rechtlicher Auffassungen, die der Allgemeinheit völlig abwegig erscheinen (insbesondere Leugnen der Existenz der Bundesrepublik Deutschland und der Gültigkeit ihrer Rechtsnormen), und hierauf zurückzuführende Verhaltensweisen außerhalb des Straßenverkehrs für sich allein gesehen schon hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine die Fahreignung ausschließende psychische Erkrankung im Sinn der Nummer 7 der Anlage 4 der FeV zu begründen vermögen (aus der [uneinheitlichen] Rechtsprechung vgl. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 - 2 EO 887/16 - LKV 2017, 423; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2015 - OVG 1 S 10.13 - LKV 2015, 178 mit Anm. von Neubauer/Caspar; Beschluss vom 15.06.2012 - OVG 1 S 71.12 - LKV 2015, 177; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2007 - 12 ME 154/07 - JurionRS 2007, 63286; VG Saarland, Beschluss vom 01.03.2013 - 10 L 360/13 - ZfSch 2013, 297; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 - 4 K 3172/12 - juris; VG Meiningen, Urteil vom 08.11.2011 - 2 K 297/11 Me - ThürVBl 2012, 183; VG Berlin, Beschluss vom 07.10.2011 - 20 L 108.11 - LKV 2012, 574; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 - VG 2 L 58/11 - juris; VG Braunschweig, Beschluss vom 23.02.2007 - 6 B 413/06 - juris; ferner Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., FeV § 11 Rn. 27; Müller/Rebler, DAR 2017, 349).

    Von daher dürften Äußerungen und Verhaltensweisen, die sich im Rahmen des bei Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" Üblichen halten, zwar auf eine akzentuierte Persönlichkeit, nicht aber auf einen Wahn oder Ähnliches schließen lassen und damit für sich allein gesehen noch nicht geeignet sein, einen Eignungsmangel wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung nach Nummer 7 der Anlage 4 der FeV als nahe liegend erscheinen zu lassen (im Ergebnis ebenfalls zurückhaltend gegenüber einer Pathologisierung sog. Reichsbürger z. B. ThürOVG, Beschluss vom 02.02.2017 a. a. O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.06.2012 a. a. O.; VG Sigmaringen, Beschluss vom 27.11.2012 a. a. O.; VG Frankfurt Oder, Beschluss vom 19.05.2011 a. a. O.).

  • VG Berlin, 07.10.2011 - 20 L 108.11

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Aus der vom Antragsteller angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) (Beschluss vom 19. Mai 2011 - VG 2 L 58/11 -) folgt für den vorliegenden Fall nichts anderes, weil die Frage, ob Eignungszweifel gegeben sind, nur für den jeweiligen Einzelfall beantwortet werden kann.
  • VG Köln, 03.07.2012 - 2 K 1342/11

    Feststellungsinteresse bei auf Feststellung der Geltung einer ursprünglich

    Im Übrigen verweist die Beklagte hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre auf die Beschlüsse der Kammer vom 21.03.2011 (Az. 2 L 58/11) und nachfolgend des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 28.06.2011 (Az. 7 B 441/11).
  • VG Köln, 03.07.2012 - 2 K 177/11

    Raiffeisengebäude am Breslauer Platz darf derzeit nicht aufgestockt werden

    Im Übrigen verweist die Beklagte hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit der Veränderungssperre auf die Beschlüsse der Kammer vom 21.03.2011 (Az. 2 L 58/11) und nachfolgend des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 28.06.2011 (Az. 7 B 441/11).
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