Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9539
OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06 (https://dejure.org/2006,9539)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2006 - 2 L 6.06 (https://dejure.org/2006,9539)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - 2 L 6.06 (https://dejure.org/2006,9539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf eine begehrte gerichtliche Androhung eines Zwangsgeldes wegen Verstoßes gegen einen Prozessvergleich; Recht der Verwaltung auf Wahl der Vertragsform; Bindung an zwingende Normen des öffentlichen Rechts

  • Judicialis

    VwGO § 172; ; VwVfG § 54 Abs. 1; ; VwVfG § 59 Abs. 1; ; BbgWG 2004 § 43 Abs. 3; ; BbgNatschG § 63 Abs. 3 Nr. 6; ; BbgNatschG § 65 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsrecht, Wasserrecht: Vollstreckungsantrag aus Prozessvergleich, vergleichsweise Regelung ermessensbindender wasserrechtlicher Gestattungsvoraussetzungen zwischen Behörde und Naturschutzverband, Wahl der Vertragsform, Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93

    Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06
    Dieses Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem prozessualen und dem materiellrechtlichen Teil zeichnet die Doppelnatur des Prozessvergleichs aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 1993, Buchholz 310 § 106 VwGO Nr. 17 = NJW 1994, 2306; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage 2001, § 54 RNr. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 53/99

    Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06
    Aus der vom Vollstreckungsgläubiger als Beleg für die mögliche Reichweite behördlicher Selbstbindungen im Beschwerdeverfahren genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum "Angerland-Vergleich" (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2003, NVwZ 2003, 863 und OVG NW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK - in juris) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BVerwG, 19.02.2003 - 9 B 86.02

    Flughafen Düsseldorf; Angerland-Vergleich; vertragliche Bindung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06
    Aus der vom Vollstreckungsgläubiger als Beleg für die mögliche Reichweite behördlicher Selbstbindungen im Beschwerdeverfahren genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum "Angerland-Vergleich" (BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2003, NVwZ 2003, 863 und OVG NW, Urteil vom 5. September 2002 - 20 D 53/99.AK - in juris) ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • VGH Bayern, 19.10.2005 - 22 C 05.2553

    Prozessvergleich über Beschränkung der Nutzungszeiten einer städtischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06
    Rechtsgrundlage für das Vollstreckungsbegehren ist § 172 VwGO, denn auch Prozessvergleichsverpflichtungen von Behörden, die bestimmte Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen betreffen, sind nach dieser Vorschrift zu vollstrecken, wenn die eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend erfüllt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 22 C 05.2553 - zitiert nach Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2006 - 2 L 6.06
    Einen Vertragsnaturschutz zur Sicherung und Durchführung bestimmter naturschutzrechtlicher Maßnahmen gibt es jedoch im Umwelt- und Naturschutzrecht nur in sehr eingeschränkter Form und auch nur, soweit das Gesetz diesen zulässt (vgl. § 3 Abs. 4, § 8 BNatSchG; BVerwG, Urteil vom 9. Mai 1997, BVerwGE 104, 353; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 54 RNr. 106, 165 a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2013 - 16 E 100/13

    Anordnung der Zwangsvollstreckung gegen einen Hoheitsträger aus einem

    2006, 467 = juris, Rn. 7 bis 9; OVG Saarl., Beschluss vom 22. Februar 2001 - 2 Y 8/00 -, juris, Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 22 C 05.2553 -, juris, Rn. 13; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, juris, Rn. 9; Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Loseblatt-Kommentar, Stand August 2012, § 172 Rn. 21; Heckmann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 172 Rn. 38; Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 19. Aufl. 2013, § 172 Rn. 2; Bamberger, in: Wysk, VwGO, Kommentar 2011, § 172 Rn. 5.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 8 E 91/06 -, a. a. O. (juris, Rn. 8); ähnlich OVG Berl.-Bbg., Beschluss vom 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, a. a. O.; OVG Nieders., Beschluss vom 12. September 2006 - 5 OB 194/06 -, NVwZ-RR 2007, 139 = juris, Rn. 11 m. w. N.; Pietzner/Möller, a. a. O., § 172 Rn. 18 und 20; Heckmann, a. a. O., § 172 Rn. 30; Kopp/Schenke, a. a. O., § 172 Rn. 1; anderer Ansicht VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28. Februar 2013 - 10 S 81/13 -, NVwZ-RR 2013, 541 = juris, Rn. 3.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 K 470/08

    Bindung an Verträge bei dem Erlass von Abgabensatzungen

    In gleicher Weise ist es ausgeschlossen, dass (potentielle) Abgabenschuldner durch Vereinbarungen mit dem Abgabengläubiger bestimmenden Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Abgabensatzungen nehmen können (so auch VGH Bayern, Beschl. v. 10. August 1999 - 23 ZB 99.1892 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, zit. nach JURIS zur Mitbestimmung von Ermessensrichtlinien durch Naturschutzverbände).

    Unter dem Begriff des Rechtsverhältnisses werden aber Rechte und Pflichten verstanden, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer Rechtsnorm des öffentlichen Rechts ergeben, sich also auf einen konkreten Einzelfall beziehen und nicht auf abstraktes und normatives Verwaltungshandeln, wie abstrakte Vereinbarungen für eine Vielzahl von Fällen, die erst noch eines Vollzuges bedürfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juli 2006, a.a.O.; Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 54 Rdnr. 84, 85).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2007 - 5 N 57.04

    Ansatz für Garagenmieterträge für ihr im Wohnungsbauprogramm 1979

    Abgesehen davon, dass Selbstbindungen der Verwaltung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gegenüber einem Dritten schon für sich genommen unzulässig wären (vgl. nur OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2006 - 2 L 6.06 -, LS und Rdn. 12 im juris-Ausdruck, unter Hinw. auf Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl. 2001, § 54, Rdnr. 84, 85), kann insbesondere dem Verhalten des Beklagten im Zusammenhang mit der Behandlung der seinerzeitigen "Stellplatzfälle" ein Erklärungswert in Bezug auf Maßgaben im Rahmen der (späteren) Anschlussförderung ersichtlich nicht beigemessen werden; denn das Schreiben des seinerzeitigen erstinstanzlichen Berichterstatters, mit dem dieser eine gütliche Beilegung der damaligen "Stellplatzfälle" angeregt hatte, datierte vom 10. Januar 1996; zu diesem Zeitpunkt war eine Bewilligung von Anschlussförderung für die Klägerin noch nicht einmal beschieden, geschweige denn gerichtshängig gewesen.
  • VG Karlsruhe, 14.09.2020 - NC 7 K 6330/19

    Lehrverpflichtung des bei einer Privatklinik angestellten ärztlichen Personals;

    Denn durch einen Prozessvergleich kann schon keine Selbstbindung der Verwaltung für eine Vielzahl von Fällen erfolgen, wenn der betroffene Kreis der Antragsteller/innen - wie vorliegend - weder feststeht noch an dem Vergleich beteiligt war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2006 - OVG 2 L 6.06 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 13.07.2020 - NC 7 K 6329/19

    Studienort Heidelberg; Zulassung zum 1. Klinischen Fachsemester Medizin;

    Denn durch einen Prozessvergleich kann schon keine Selbstbindung der Verwaltung für eine Vielzahl von Fällen erfolgen, wenn der betroffene Kreis der Antragstellerinnen und Antragsteller - wie vorliegend - weder feststeht noch an dem Vergleich beteiligt war (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.07.2006 - OVG 2 L 6.06 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht