Weitere Entscheidung unten: VG Potsdam, 30.05.2002

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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02 (https://dejure.org/2005,20380)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.06.2005 - 2 L 66/02 (https://dejure.org/2005,20380)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 (https://dejure.org/2005,20380)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Subvention nach Art. 2 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft 1765/92 (EWGV 1765/92); Grundsätze zur Bestimmung der Subventionsberechtigung im Falle einer Antragstellung durch zwei Landwirte für ein und dieselbe Fläche; ...

  • Judicialis

    EWGV 1765/92 Art. 2; ; VwGO § 124a; ; VwGO § 127

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.11.2000 - 7 B 116.00

    Zulassung der Revision auf Beschwerde; Wirkung der Revisionszulassung für die

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02
    Die vom Senat mit Beschluss vom 04.06.2002 zugelassene Berufung wirkt nur für den Beklagten, da nur er einen Zulassungsantrag gestellt hat (vgl. zu § 139 VwGO: BVerwG, Beschluss vom 03.11.2000 -7 B 116.00 -, NVwZ 2001, 201; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Auflage, § 124 a Rdn. 42 m.w.N.; a.A.: Kopp/Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 132 Rdn. 30).
  • OVG Sachsen, 25.01.2000 - 1 BS 794/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02
    Dem Beigeladenen sind nicht gemäß § 154 Abs. 2, 3 VwGO Kosten aufzuerlegen, auch wenn er einen erfolglos gebliebenen Antrag gestellt hat, da dieser auf das selbe Ziel gerichtet ist wie der Antrag des Beklagten als Rechtsmittelführer (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 25.01.2000 -1 BS 794/99 -, SächsVBl. 2000, 220).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 3 C 22.03

    Beihilfe; Ausgleichszahlung; Ölsaaten; Raps; ordnungsgemäße Pflege; erntewürdiger

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.06.2005 - 2 L 66/02
    Allein die Tatsache, dass die wohl tatsächlich vorgenommene Aussaat von Öllein Ende Mai 1999 (siehe auch das Schreiben des Klägers vom 22.09.1999) letzten Endes keinen erntewürdigen Mindestbestand ergeben hat, reicht im Übrigen allein nicht aus, um von einer Stilllegung auszugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.2004 - 3 C 22.03 -, NVwZ-RR 2004, 566).
  • OVG Sachsen, 26.09.2011 - 1 A 435/09

    Sich richten der Befugnis zur Nutzung von landwirtschaftlichen auf sich

    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).

    In dem der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -) zugrunde liegenden Fall hat es - anders als hier - nicht nur bereits tatsächlich an einer Stilllegung und an entsprechenden Pflegemaßnahmen gefehlt (a. a. O. juris Rn. 19, 20).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.08.2005 - 2 L 217/01

    Teilweise Rücknahme einer Subvention; Ausschluss des Vertrauensschutzes im

    Allerdings hat der Senat für den Fall der Stilllegung ohne Pflegemaßnahmen, also ohne erkennbare Besitzausübung, auf die Nutzungsberechtigung desjenigen, der die Stilllegungsverpflichtung eingegangen ist, abgestellt (vgl. Urt. vom 15.06.2005 - 2 L 66/02 -).

    Wäre der Flächenabgleich - wie im bereits erwähnten Verfahren 2 L 66/02 - vor der Entscheidung über die Subventionsanträge erfolgt, hätte dieses förderungsrechtlich unerwünschte Ergebnis verhindert werden können.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 169/09

    Zuordnung einer beihilfefähigen Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

    L 160, S. 1; siehe außerdem OVG MV, Urt. v. 15.06.2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 19 f, auch zum Erzeugerbegriff des Art. 2 VO (EWG) Nr. 1765/1992).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 2 L 170/09

    Zuordnung beihilfefähiger Fläche iSd Art. 44 Abs. 2 EGV 1782/2003 zu einem

    L 160, S. 1; siehe außerdem OVG MV, Urt. v. 15.06.2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 19 f., auch zum Erzeugerbegriff des Art. 2 VO (EWG) Nr. 1765/1992).
  • OVG Sachsen, 01.11.2012 - 1 A 613/09

    Maßgeblichkeit der tatsächlichen Flächenbewirtschaftung durch einen

    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, a. a. O., Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 27.08.2015 - 1 A 506/13

    Ausgleichszahlung; Ausgleichszulage; benachteiligte Gebiete; Doppelförderung;

    Sie richtet sich daher, soweit und solange die beschriebenen Zielsetzungen der unionsrechtlichen Regelungen flächenbezogener Beihilfen nicht beeinträchtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 24. Juni 2010 - RS C-375/08 -, Rn. 75, 88), nach nationalem Recht (vgl. auch OVG M-V, Urt. v. 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 18, 20; VG Oldenburg, Urt. v. 14. November 2006 - 12 A 277/05 -, juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 7 A 1868/07
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 29. Januar 1999 - 11 A 4952/97 -, BRS 62 Nr. 156; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris, m.w.N.
  • VG Aachen, 03.01.2008 - 6 K 898/07

    Zuweisung von Zahlungsansprüchen zur Beantragung der Betriebsprämie für ein

    L 160, S. 1); siehe außerdem OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, juris Rn. 19 f. (auch zum Erzeugerbegriff des Art. 2 VO (EWG) Nr. 1765/1992).
  • VG Augsburg, 16.04.2013 - Au 3 K 12.158

    Betriebsprämie; Doppelbeantragung; Nutzungsbefugnis; maßgeblicher Zeitpunkt

    Hinsichtlich des "Verfügens", d.h. der Frage nach der subjektiven Zuordnung der Flächen, besteht in der Rechtsprechung Einigkeit, dass es insoweit vorrangig auf die tatsächliche Nutzung, d.h. die tatsächliche Bewirtschaftung, grundsätzlich jedoch nicht darauf ankommt, wem nach dem nationalen Zivilrecht die (vertragliche) Nutzungsbefugnis zusteht; lediglich in den Fällen, in denen von mehreren Antragstellern gleichzeitig eine Förderung in Bezug auf ein und dieselbe Fläche beansprucht wird ("Doppelantragstellung"), sowie bei angemaßter Besitzerstellung aufgrund verbotener Eigenmacht soll ergänzend die zivilrechtlich-vertragliche Nutzungsberechtigung als "Kollisionsregel" herangezogen werden (vgl. zum Ganzen OVG LSA, U.v. 22.2.2001 - 1 L 181/00 - DÖV 2001, 1053 sowie OVG MV, U.v. 15.6.2005 - 2 L 66/02 -, VG Aachen, U.v. 3.1.2008 - 6 K 898/07 -, VG München, U.v. 25.6.2008 - M 18 K 07.2865 -, VG Göttingen, U.v. 5.5.2009 - 2 A 34/08 -, VG Augsburg, U.v. 4.8.2009 - Au 3 K 08.394 - und VG Halle (Saale), U.v. 19.10.2011 - 7 A 258/09 -, sämtliche juris).
  • VG Oldenburg, 14.11.2006 - 12 A 277/05

    Absolutes; Doppelbewirtschaftung; Erzeuger; Flächenprämie; Getreide;

    Wird ein und dieselbe Fläche von mehreren Erzeugern in ihren Anträgen angegeben und haben beide die Flächen in entsprechender Weise bewirtschaftet bzw. spricht Einiges dafür, dass dies der Fall war, ist im Sinne der Anspruchsvoraussetzungen für die Frage, ob ein Erzeuger "seine" Fläche in seinem Antrag angegeben hat, die Frage der Nutzungsberechtigung zu klären (vgl. hierzu: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15. Juni 2005 - 2 L 66/02 -, NordÖR 2006, 33; juris).
  • VG Augsburg, 04.08.2009 - Au 3 K 08.394

    Betriebsprämie; Rücknahme des Bewilligungsbescheids; Rückforderung;

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   VG Potsdam, 30.05.2002 - 2 L 66/02   

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VG Potsdam, 30.05.2002 - 2 L 66/02 (https://dejure.org/2002,73921)
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VG Potsdam, Entscheidung vom 30. Mai 2002 - 2 L 66/02 (https://dejure.org/2002,73921)
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