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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09   

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https://dejure.org/2010,33645
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09 (https://dejure.org/2010,33645)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.04.2010 - 2 L 79/09 (https://dejure.org/2010,33645)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. April 2010 - 2 L 79/09 (https://dejure.org/2010,33645)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verkürzung der Arbeitszeit in Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 S 3 AZV, § 72 Abs 4 BBG, § 64 Abs 2 EStG, Art 3 Abs 1 GG, Art 80 Abs 1 S 2 GG
    Verkürzung der Arbeitszeit in Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.1998 - 1 M 17/98

    Rechtsmittel; Beschwerde; Eilverfahren; Einstweiliger Rechtsschutz nach § 80 Abs.

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09

    Ausschluss der Gehörsrüge bei Berufung gegen Gerichtsbescheid

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache dann zu, wenn sie in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht eine Frage aufwirft, die im Rechtsmittelzug entscheidungserheblich und fallübergreifender Klärung zugänglich ist und deren Klärung der Weiterentwicklung des Rechts förderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.02.1998 - 1 M 17/98, NVwZ-RR 1998, 597 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 11.03.2008 - 1 A 378/07

    Arbeitszeitverkürzung wegen Pflege eines Angehörigen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09
    Eine sachwidrige Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG kann schon deshalb nicht vorliegen, weil Verfassungsrecht es nicht gebietet, Beamten eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit überhaupt zu ermöglichen (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 11. März 2008 - 1 A 378/07 - zit. nach juris Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 31.08.2011 - 10 K 2370/10

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    Den ebenfalls am 04.02.2009 gestellten Antrag des Klägers, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die mit Bescheid des Beklagten vom 16.09.2008 angeordnete Abschiebung nach Griechenland unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 02.02.2009, 2 L 65/09, anzuordnen, wies das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 10.02.2009, 2 L 79/09, zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 64/09, 2 L 65/09, 2 L 79/09, 2 L 100/09 sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Zudem hatte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts des Saarlandes die von dem Kläger gegen die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angeordnete Abschiebung nach Griechenland gestellten Eilrechtsschutzanträge mit Beschlüssen vom 02.02.2009, 2 L 65/09, und 10.02.2009, 2 L 79/09, zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 01.08.2013 - 2 A 402/11

    Erstattung von Abschiebungskosten gemäß § 66 Abs. 1 AufenthG 2004 für

    Der Antrag des Klägers vom 4.2.2009, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die mit Bescheid des Beklagten vom 16.9.2008 angeordnete Abschiebung nach Griechenland unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2.2.2009 - 2 L 65/09 - anzuordnen, blieb ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.2.2009 - 2 L 79/09 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 2 K 64/09, 2 L 65/09, 2 L 79/09, 2 L 100/09, die Ausländerakten des Beklagten und Verwaltungsunterlagen 5238891-439 und 5333282-439 des Bundesamtes sowie die Dokumente, die in der den Beteiligten unter dem 25.7.2013 übersandten Liste aufgeführt sind, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2010 - 2 L 88/10

    Rundfunkgebührenpflicht: Befreiung wegen Härtefalls

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 21.04.2010 - 2 L 79/09 -, m.w.N.).

    Die Zulassung ist dagegen zu versagen, wenn sich die vom Zulassungsantragsteller geäußerten Zweifel ohne Weiteres ausräumen lassen (vgl. Beschl. des Senats v. 21.04.2010 - 2 L 79/09 -, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 6 ZB 10.1189

    Beamter; Verkürzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit; Erhalt von

    Im Übrigen ist eine willkürliche Ungleichbehandlung nicht zu erkennen, weil der Bezug von Kindergeld gemäß § 64 EStG nach dem Obhutsprinzip erfolgt und die Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld als Voraussetzung für die Verkürzung der Arbeitszeit aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung auch einen sachlichen Grund für eine Differenzierung darstellt (vgl. OVG MV, B.v. 21.4.2010 Az. 2 L 79/09 [juris]; BayVGH, B.v. 2.12.2008 Az. 15 ZB 08.2394 [juris]).
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