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   VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15   

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https://dejure.org/2016,3127
VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15 (https://dejure.org/2016,3127)
VG Aachen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 2 L 901/15 (https://dejure.org/2016,3127)
VG Aachen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 2 L 901/15 (https://dejure.org/2016,3127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 26.03.2012 - 11 CS 12.351

    Entziehung einer Gemeinschaftslizenz zum grenzüberschreitenden gewerblichen

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    (1) Zunächst bestehen hinsichtlich der Widerrufsverfügung des Antragsgegners unter Ziffer 1. des streitgegenständlichen Bescheides bei der hier gebotenen summarischen Prüfung und nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufs einer Gemeinschaftslizenz etwa: OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 B 255713 -, Rz. 11, 12; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 11 CS 11.37 (unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82 - (Apothekenbetriebserlaubnis) und Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17/79 - (zu § 35 GewO)) sowie vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2010 - OVG 1S 98/10 -, jeweils juris.

    Für eine effektive Kontrolle des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs ist es unerlässlich, dass die einschlägigen Unterlagen zentral an einem für die Behörde bekannten Ort aufbewahrt werden, um z.B. bei einer zweifelhaften Zuverlässigkeit des Unternehmers eine umgehende Kontrolle zu ermöglichen, vgl. Bay.VGH, Beschluss vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 -, juris.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 17.79

    Gewerberecht - Untersagung - Anfechtung - Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    (1) Zunächst bestehen hinsichtlich der Widerrufsverfügung des Antragsgegners unter Ziffer 1. des streitgegenständlichen Bescheides bei der hier gebotenen summarischen Prüfung und nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufs einer Gemeinschaftslizenz etwa: OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 B 255713 -, Rz. 11, 12; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 11 CS 11.37 (unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82 - (Apothekenbetriebserlaubnis) und Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17/79 - (zu § 35 GewO)) sowie vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2010 - OVG 1S 98/10 -, jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - 13 B 1910/08

    Maßgeblichkeit der Verkehrsauffassung bei der Anwendung des Irreführungsverbots

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    Vielmehr genügt in diesem Zusammenhang jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 - und vom 8. August 2008 - 13 B 1022/08 -, jeweils juris.
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 11 CS 11.37

    Entzug einer Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EWG) Nr. 881/92

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    (1) Zunächst bestehen hinsichtlich der Widerrufsverfügung des Antragsgegners unter Ziffer 1. des streitgegenständlichen Bescheides bei der hier gebotenen summarischen Prüfung und nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufs einer Gemeinschaftslizenz etwa: OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 B 255713 -, Rz. 11, 12; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 11 CS 11.37 (unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82 - (Apothekenbetriebserlaubnis) und Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17/79 - (zu § 35 GewO)) sowie vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2010 - OVG 1S 98/10 -, jeweils juris.
  • BVerwG, 22.07.1982 - 3 B 36.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Widerruf einer

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    (1) Zunächst bestehen hinsichtlich der Widerrufsverfügung des Antragsgegners unter Ziffer 1. des streitgegenständlichen Bescheides bei der hier gebotenen summarischen Prüfung und nach der hier maßgeblichen Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung vgl. zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung als maßgeblichen Zeitpunkt im Falle des Widerrufs einer Gemeinschaftslizenz etwa: OVG NRW, Beschluss vom 12. April 2013 - 13 B 255713 -, Rz. 11, 12; Bay.VGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2011 - 11 CS 11.37 (unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), Beschluss vom 22. Juli 1982 - 3 B 36/82 - (Apothekenbetriebserlaubnis) und Urteil vom 2. Februar 1982 - 1 C 17/79 - (zu § 35 GewO)) sowie vom 26. März 2012 - 11 CS 12.351 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2010 - OVG 1S 98/10 -, jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2008 - 13 B 1022/08

    Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht für behördliche Anordnungen einer

    Auszug aus VG Aachen, 11.02.2016 - 2 L 901/15
    Vielmehr genügt in diesem Zusammenhang jede schriftliche Begründung, die zu erkennen gibt, dass die Behörde aus Gründen des zu entscheidenden Einzelfalls eine sofortige Vollziehung ausnahmsweise für geboten hält, vgl. etwa Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschlüsse vom 30. März 2009 - 13 B 1910/08 - und vom 8. August 2008 - 13 B 1022/08 -, jeweils juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2024 - 13 S 1735/23

    Mangelnde Zuverlässigkeit eines Abschleppunternehmers; Fehlen einer tatsächlichen

    Auf Grund des bisherigen Erklärungsverhaltens der Antragstellerin und der daraus resultierenden Unklarheiten, was das Vorhandensein einer tatsächlichen und dauerhaften Niederlassung gemäß Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a i. V. m. Artikel 5 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 angeht (hierzu vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 26.03.2012 - 11 CS 12.351 - juris Rn. 11 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 11.02.2016 - 2 L 901/15 - juris Rn. 18 ff.; Knorre in Knorre/Demuth/Schmid, Handbuch des Transportrechts, 3. Aufl., Kapitel M Rn. 294 ff.; zu einem Mietwagenunternehmen VG Stuttgart, Urteil vom 07.08.2019 - 8 K 8926/18 - juris Rn. 41), ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin von der Antragstellerin weitere Nachweise über das rechtssichere Bestehen eines die Niederlassung betreffenden Mietverhältnisses verlangt.
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