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   OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15   

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OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15 (https://dejure.org/2016,30152)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.08.2016 - 2 LA 102/15 (https://dejure.org/2016,30152)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. August 2016 - 2 LA 102/15 (https://dejure.org/2016,30152)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei Bestellung mehrerer Prozessbevollmächtigter durch einen Beteiligten; Beschränkung der Prozessvollmacht ; Beruhen der Fristversäumung auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Vollmacht; mehrere Prozessbevollmächtigte; Wiedereinsetzungsantrag; Zustellung; Gaststättenrecht Betrieb der Diskothek Stubu

  • rechtsportal.de

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei Bestellung mehrerer Prozessbevollmächtigter durch einen Beteiligten; Beschränkung der Prozessvollmacht; Beruhen der Fristversäumung auf einem Verschulden der Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 167
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.12.1983 - 1 B 152.83

    Prozessbevollmächtigter - Zustellung der Entscheidung - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen folgt daraus, dass die zeitlich erste Zustellung ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 3, [...]; BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - IV ZB 39/06 -, Rn. 5, [...]; BGH, Beschluss vom 08.03.2004 - II ZB 21/03 -, Rn. 6, [...]).

    Das Gesetz sieht nirgends eine Befugnis des Gerichts vor, durch erneute Zustellung einer Entscheidung die durch eine vorhergehende Zustellung bereits wirksam in Lauf gesetzte Rechtsmittelfrist zu verlängern oder neu in Lauf zu setzen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 5, [...]; BFH, Beschluss vom 28.01.2003 - X B 84/02 -, Rn. 7, [...]).

  • BGH, 26.09.2007 - IV ZB 39/06

    Zeitpunkt der Zustellung bei Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen folgt daraus, dass die zeitlich erste Zustellung ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 3, [...]; BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - IV ZB 39/06 -, Rn. 5, [...]; BGH, Beschluss vom 08.03.2004 - II ZB 21/03 -, Rn. 6, [...]).
  • BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Für den Beginn des Laufs prozessualer Fristen folgt daraus, dass die zeitlich erste Zustellung ausschlaggebend ist (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 3, [...]; BGH, Beschluss vom 26.09.2007 - IV ZB 39/06 -, Rn. 5, [...]; BGH, Beschluss vom 08.03.2004 - II ZB 21/03 -, Rn. 6, [...]).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2014 - 3 Wx 150/14
    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Die Beschränkung der Prozessvollmacht muss unzweideutig zum Ausdruck gebracht werden, denn im gerichtlichen Verfahren sollen über die Reichweite der Vertretungsbefugnis keine Zweifel bestehen (BVerwG, Beschluss vom 29.04.1997 - 4 B 76/97 -, Rn. 3, [...]; BSG , Urteil vom 02.09.2009 - B 12 P 2/08 R -, SozR 4-3300 § 110 Nr. 2, Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2014 - I-3 Wx 150/14, 3 Wx 150/14 -, Rn. 4, [...]).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 383/02

    Organisation der Fristenkontrolle bei Vertretung durch zwei Prozeßbevollmächtigte

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Rechtsanwälte B. und Partner waren daher gehalten, Rechtsanwalt A. mitzuteilen, wann ihnen das Urteil zugestellt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 10.04.2003 - VII ZR 383/02 -, Rn. 9, [...]).
  • BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Die Fristversäumung beruhte auf einem Verschulden ihrer Prozessbevollmächtigten, das sie sich gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.2015 - 10 BN 3/14 -, Rn. 5, [...]).
  • BFH, 28.01.2003 - X B 84/02

    Mehrere Prozessbevollmächtigte; Beginn der Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Das Gesetz sieht nirgends eine Befugnis des Gerichts vor, durch erneute Zustellung einer Entscheidung die durch eine vorhergehende Zustellung bereits wirksam in Lauf gesetzte Rechtsmittelfrist zu verlängern oder neu in Lauf zu setzen (BVerwG, Beschluss vom 21.12.1983 - 1 B 152/83 -, Rn. 5, [...]; BFH, Beschluss vom 28.01.2003 - X B 84/02 -, Rn. 7, [...]).
  • BSG, 01.02.2000 - B 10 LW 18/99 B

    Wirksamkeit einer Prozeßvollmacht, Beginn der Berufungsfrist bei Zustellung an

    Auszug aus OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15
    Es bestand daher für ihn die Notwendigkeit, bei den Rechtsanwälten B. und Partner oder beim Verwaltungsgericht das Zustellungsdatum zu erfragen, um die Gefahr einer Verfristung auszuschließen (vgl. BSG , Beschluss vom 01.01.2000 - B 10 LW 18/99 B -, Rn. 10, [...]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17

    Baugenehmigungsverfahren; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans;

    Selbst wenn die Beigeladene zu 2. mehrere Prozessbevollmächtigte bestellt hätte, kommt es für den Lauf der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung auf die zeitlich erste Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 LA 102/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 1 B 14.22

    Zustellung bei mehreren Bevollmächtigten

    Solange dem Gericht das Ende des bisherigen Vollmachtverhältnisses nicht vorgetragen wird, ist demnach der bisherige anwaltliche Prozessbevollmächtigte für das Gericht bevollmächtigt, für die Kläger Prozesshandlungen vorzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 76.97 - BeckRS 1997, 23086 Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 LA 102/15 - NVwZ-RR 2017, 167 Rn. 9; Hartung/Schramm, in: BeckOK VwGO, Posser/Wolff, Stand Januar 2022, § 67 Rn. 75).
  • OVG Bremen, 27.04.2021 - 1 LA 149/21

    Entkräftung der Beweiswirkung des elektronisch zurückgesandten

    Im Zeitpunkt der Urteilszustellung am 08.01.2021 war die Herrn Rechtsanwalt ... erteilte Vollmacht vom 27.09.2017 nicht erloschen, § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 87 ZPO (vgl. hierzu OVG Bremen, Beschl. v. 09.08.2016 - 2 LA 102/15, juris Rn. 9).
  • VG Schleswig, 26.08.2016 - 5 A 360/15

    Asylrecht - Antrag auf Zulassung der Berufung anhängig beim OVG Schleswig unter

    Dabei wird nicht verkannt, dass ein spezielles Vertrautsein mit Dari im besonderen und den afghanischen Verhältnissen im allgemeinen die Sicherung des Lebensunterhalts in Afghanistan vereinfachen dürfte, unabdingbar ist dies aus Sicht des erkennenden Gerichts allerdings ungeachtet der Rechtsprechung des Berufungsgerichts - vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.10.2015 - 2 LA 102/15 - (unveröffentlicht), sowie Urteil vom 10.12.2008 - 2 LB 23/08 - (juris) - nicht.
  • OVG Bremen, 04.03.2020 - 2 PA 290/19

    Beschwerde gegen einen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe versagenden

    Diesbezüglich kann für Fälle der hier vorliegenden Art, in denen zuerst dem Prozessbevollmächtigten und danach noch einmal dem Beteiligten persönlich zugestellt wurde, nichts Anderes gelten als für die in der Rechtsprechung des Senats bereits entschiedene Konstellation der Zustellung an mehrere Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten (vgl. zu letzterem OVG Bremen, Beschl. v. 9.8.2016 - 2 LA 102/15, NVwZ-RR 2017, 167 Rn. 6).
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