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   OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18 (https://dejure.org/2018,39299)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2018 - 2 LB 16/18 (https://dejure.org/2018,39299)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2018 - 2 LB 16/18 (https://dejure.org/2018,39299)
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    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen durch Aufenthalt außerhalb des Landes (Herkunftslands) aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung; Einberufen zum Wehrdienst in die ...

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (42)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Der Senat hat mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Wegen der Begründung im Einzelnen, insbesondere der Bewertung der vorliegenden Erkenntnismittel wird auf das Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, juris Rn. 36 bis 75 verwiesen.

    Hieran hält der Senat fest, neue Erkenntnisse haben sich seit dem Urteil des Senats vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18) nicht ergeben.

    Der Senat hat zu diesem Aspekt im Urteil vom 4. Mai 2018 (Az. 2 LB 17/18, juris Rn. 77 bis 81) Folgendes ausgeführt:.

    aa) Der Senat hat die zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel hinsichtlich der tatsächlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wehrdienst in der syrischen Armee im Verfahren 2 LB 17/18 ausgewertet und im Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris Rn. 90 ff.) hierzu Folgendes ausgeführt:.

    (1) Der Senat hat hierzu im Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris Rn. 103 ff.) insbesondere darauf abgestellt, dass für die Frage des Vorliegens einer Verfolgungshandlung im Sinne von § 3a AsylG zu bewerten ist, ob sich aus den zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in hinreichender Dichte Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Kläger bei der gedanklich zu unterstellenden Rückkehr nach Syrien bestraft bzw. inhaftiert werden würde (mit der damit verbundenen Gefahr der Folter oder Misshandlung), wenn ihm das syrische Regime die Erfüllung der Straftatbestände der Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehung unterstellt.

    Insoweit wird wegen der der Erkenntnisse und deren Auswertung im Einzelnen auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris Rn. 105 ff.) verwiesen.

    Auch insoweit wird wegen der Auswertung der Erkenntnisse im Einzelnen auf die Ausführungen im Senatsurteil vom 4. Mai (2 LB 17/18, juris Rn. 127 ff.) verwiesen; neue Erkenntnisse haben sich seitdem nicht ergeben.

    Auch insoweit wird wegen der Begründung im Einzelnen auf das genannte Senatsurteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris Rn. 138 ff.) verwiesen, an der der Senat festhält.

    Im Urteil vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18, juris Rn. 147 f.) hat er insoweit Folgendes ausgeführt:.

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 5 K 7480/16

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Zuerkennung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Zudem werden junge Männer an Kontrollstellen oder bei Razzien auf öffentlichen Plätzen (zwangs)rekrutiert (AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 3; BFA vom August 2017, S. 18; DRC, August 2017, S. 13).

    Die zu zahlende Gebühr wurde von 5.000 US-Dollar im Jahr 2014 auf 8.000 US-Dollar erhöht (vgl. BFA vom 25. Januar 2018, S. 42, und AA an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A vom 2. Januar 2017, S. 6).

    Es besteht keine Möglichkeit, den Wehrdienst zu verweigern bzw. zivilen Ersatzdienst zu leisten (UNHCR vom April 2017, S. 30; AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 5; SFH vom 23. März 2017, S. 4).

    Gediente Wehrpflichtige müssen nach Beendigung des Wehrdienstes als Reservisten jederzeit abrufbar sein und mit ihrer Einberufung rechnen (AA vom 2. Januar 2017 an VG Düsseldorf zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 4).

    Wehrdienstverweigerung wird in Syrien nach dem Military Penal Code geahndet (vgl. AA an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 zu Az. 5 K 7480/16.A, S. 4 f.; Deutsche Botschaft Beirut vom 3. Februar 2016, S. 2; SFH, vom 30. Juli 2014, S. 3 f. und vom 23. März 2017, S. 8 f.).

    Berichten zufolge kann auch ein Wehrdienstentzug durch illegale Ausreise von nicht gemusterten bzw. nicht einberufenen Wehrpflichtigen mit Geldbuße oder Gefängnis bestraft werden (AA an VG Düsseldorf vom 2. Januar 2017 zum Az. 5 K 7480/16.A, S. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - 14 A 2023/16

    Kein Flüchtlingsstatus für Syrer im wehrdienstfähigen Alter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Vor allem im Hinblick auf den weiterhin hohen Personalbedarf in der syrischen Armee und die Rekrutierungsbemühungen des Assad-Regimes fallen selbst die geschilderten - wenn auch nur zum Teil belegten - Verfolgungsfälle nicht im erforderlichen Maße ins Gewicht (so ebenfalls OVG B-Stadt, Urteil vom 11. Januar 2018 - 1 Bf 81/17.A - juris, Rn. 107 ff.; die Frage einer Verfolgungshandlung ebenfalls verneinend OVG Lüneburg, zuletzt mit Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LB 1789/17 - juris, Rn. 94 ff.; die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgungshandlung im Ergebnis wohl bejahend: OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 147, 152).

    Ob diese Fallgestaltung - Entziehung durch Flucht - überhaupt dem Begriff der Wehrdienstverweigerung i. S. d. § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG unterfällt, ist zumindest zweifelhaft (verneinend OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 95).

    Zwar ist bekannt, dass die verschiedenen, teilweise durch Interessen von außen gesteuerten Konfliktparteien des Bürgerkriegs in Syrien schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen haben (vgl. UNHCR vom November 2017, S. 9, AI, Report Syrien 2018, S. 2 ff.; Human Rights Watch vom 13. Februar 2017, Syria: Coordinates Chemical Attacks on Aleppo; OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 92; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LB 1789/17 - juris, Rn. 104 m.w.N.).

    Erst danach könnte sich überhaupt absehen lassen, ob und wie er tatsächlich mit den genannten Handlungen in Berührung kommen könnte (vgl. zu dieser Konstellation OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 94).

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob es im Hinblick auf § 3a Abs. 2 Nr. 5, § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylG ebenso wie bei den übrigen Verfolgungshandlungen einer Verknüpfung gemäß § 3a Abs. 3 AsylG bedarf (bejahend u.a. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 87, und Beschluss vom 7. November 2017 - 14 A 2295/17.A - juris, Rn. 16; vgl. zum Meinungsstand OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 97 ff.), die voraussetzen würde, dass dem Kläger zu 1.) wegen einer unterstellten Wehrdienstverweigerung beachtlich wahrscheinlich eine an die ihm zugeschriebene politische Überzeugung anknüpfende Bestrafung droht, die sich als härter als üblich darstellt (sog. Politmalus).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Auch kann sich grundsätzlich jeder Militärangehörige auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG berufen, auch derjenige, der lediglich logistische oder unterstützende Funktionen hat; die Vorschrift ist damit nicht darauf beschränkt, dass der betreffende Militärangehörige persönlich Verbrechen der genannten Art begehen müsste (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - Shepherd, juris, Rn. 33, 37 zu dem der Regelung zugrunde liegenden Artikel 9 Abs. 2 lit. e der Richtlinie 2004/83/EG).

    Jedoch kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Union der Schutz auf nicht den Kampftruppen angehörende Personen nur dann ausgedehnt werden, wenn es bei vernünftiger Betrachtung plausibel erscheint, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Funktionen in hinreichend unmittelbarer Weise an solchen Handlungen beteiligen müssten (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris, Rn. 38).

    Folglich obliegt es demjenigen, der die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen möchte, mit hinreichender Plausibilität darzulegen, dass die Einheit, der er angehört, die Einsätze, mit denen sie betraut wurde, unter Umständen durchführt oder in der Vergangenheit durchgeführt hat, unter denen Handlungen der in dieser Bestimmung genannten Art mit hoher Wahrscheinlichkeit begangen werden oder wurden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris, Rn. 43).

    Es muss also der geleistete Militärdienst selbst in einem bestimmten Konflikt die Begehung von Kriegsverbrechen umfassen, einschließlich der Fälle, in denen der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Begehrende nur mittelbar an der Begehung solcher Verbrechen beteiligt wäre, wenn es bei vernünftiger Betrachtung plausibel erscheint, dass er durch die Ausübung seiner Funktionen eine für die Vorbereitung oder Durchführung der Verbrechen unerlässliche Unterstützung leisten würde (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris, Rn. 46).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Ferner sind Sunniten sowohl im Regime als auch in den Streitkräften - zum Teil in hohen Stellungen - vertreten (vgl. Gerlach, "Was in Syrien geschieht", Bundeszentrale für politische Bildung, vom 19. Februar 2016; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 21. Februar 2017, a.a.O., Rn. 83 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017, a.a.O., Rn. 68).

    Der Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

    Vor diesem Hintergrund kommt es auch nicht mehr auf die Frage an, ob es im Hinblick auf § 3a Abs. 2 Nr. 5, § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylG ebenso wie bei den übrigen Verfolgungshandlungen einer Verknüpfung gemäß § 3a Abs. 3 AsylG bedarf (bejahend u.a. OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 87, und Beschluss vom 7. November 2017 - 14 A 2295/17.A - juris, Rn. 16; vgl. zum Meinungsstand OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 97 ff.), die voraussetzen würde, dass dem Kläger zu 1.) wegen einer unterstellten Wehrdienstverweigerung beachtlich wahrscheinlich eine an die ihm zugeschriebene politische Überzeugung anknüpfende Bestrafung droht, die sich als härter als üblich darstellt (sog. Politmalus).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Bei der Erstellung einer Gefahrenprognose zieht das Tatgericht auf der Basis von Erkenntnissen, die es aus Vergangenheit und Gegenwart gewonnen hat, zukunftsorientierte Schlussfolgerungen (BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7 zu § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG).

    Auch von der Prognose selbst muss das Tatgericht i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO überzeugt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - juris, Rn. 8; und vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris, Rn. 7).

    Die Überzeugung bezieht sich darauf, dass der angenommene zukünftige Geschehensverlauf mindestens so wahrscheinlich ist, wie es der vorgegebene materiell-rechtliche Gefahrenmaßstab verlangt, hier also, dass mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 10 B 1.11 - juris Rn. 8, juris; Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 - juris, Rn. 17).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Der Senat hat mit am 4. Mai 2018 verkündeten Urteilen (u.a. 2 LB 17/18, juris Rn. 36 ff.) unter Verweis auf das Urteil vom 23. November 2016 (3 LB 17/16, juris) ausgeführt, dass nach der gegenwärtigen Erkenntnislage keine hinreichende Grundlage für die Annahme besteht, dass der totalitäre Staat Syrien jeden Rückkehrer, auch solche, die ihr Land unverfolgt verlassen haben, pauschal unter eine Art Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, sofern nicht besondere, individuell gefahrerhöhende Umstände vorliegen, die auf eine oppositionelle Einstellung hinweisen.

    Das Deutsche Orient Institut (Auskunft an das OVG Schleswig vom 8. November 2016 zu Az. 3 LB 17/16) führt aus, dass mittlerweile einige kurdische Gruppierungen entschieden gegen die syrische Regierung in Erscheinung treten würden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Der Senat schließt sich zudem der in obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass viel dafür spricht, dass diejenigen, die vor den Auseinandersetzungen zwischen dem Assad-Regime und Konfliktparteien in ihrer Region ins Ausland geflohen sind, sich also dem Konflikt gerade entzogen haben, auch aus Sicht des syrischen Regimes nicht als Bedrohung aufgefasst werden (so OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 66 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juni 2017 - 2 LB 91/17 - juris, Rn. 71; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 160 ff.).

    Vor allem im Hinblick auf den weiterhin hohen Personalbedarf in der syrischen Armee und die Rekrutierungsbemühungen des Assad-Regimes fallen selbst die geschilderten - wenn auch nur zum Teil belegten - Verfolgungsfälle nicht im erforderlichen Maße ins Gewicht (so ebenfalls OVG B-Stadt, Urteil vom 11. Januar 2018 - 1 Bf 81/17.A - juris, Rn. 107 ff.; die Frage einer Verfolgungshandlung ebenfalls verneinend OVG Lüneburg, zuletzt mit Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LB 1789/17 - juris, Rn. 94 ff.; die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgungshandlung im Ergebnis wohl bejahend: OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 147, 152).

  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Die bereits aus einer vorhergehenden Entscheidung bekannte Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris) wurde vom Senat ausführlich gewürdigt (a.a.O. Rn. 137 ff.).

    Soweit andere Obergerichte (VGH München, Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 B 16.31001 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 28. Juni 2017 - A 11 S 664/17 - juris; VGH Kassel, Urteil vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A - juris, für rückkehrende Wehrdienstentzieher, die aus einem regierungsfeindlichen Gebiet stammen; in den Urteilen vom 26. Juli 2018 - 3 A 809/18.A - und - 3 A 403/18.A -.

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2018 - 2 LB 1789/17

    Flüchtling; Syrien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - 2 LB 16/18
    Vor allem im Hinblick auf den weiterhin hohen Personalbedarf in der syrischen Armee und die Rekrutierungsbemühungen des Assad-Regimes fallen selbst die geschilderten - wenn auch nur zum Teil belegten - Verfolgungsfälle nicht im erforderlichen Maße ins Gewicht (so ebenfalls OVG B-Stadt, Urteil vom 11. Januar 2018 - 1 Bf 81/17.A - juris, Rn. 107 ff.; die Frage einer Verfolgungshandlung ebenfalls verneinend OVG Lüneburg, zuletzt mit Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LB 1789/17 - juris, Rn. 94 ff.; die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgungshandlung im Ergebnis wohl bejahend: OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 41; OVG Koblenz, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - juris, Rn. 147, 152).

    Zwar ist bekannt, dass die verschiedenen, teilweise durch Interessen von außen gesteuerten Konfliktparteien des Bürgerkriegs in Syrien schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen haben (vgl. UNHCR vom November 2017, S. 9, AI, Report Syrien 2018, S. 2 ff.; Human Rights Watch vom 13. Februar 2017, Syria: Coordinates Chemical Attacks on Aleppo; OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 92; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 LB 1789/17 - juris, Rn. 104 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 2 A 147/18

    Auswirkung der Bezugnahme eines Asylbewerbers auf eines oder mehrere der vom

  • VGH Hessen, 26.07.2018 - 3 A 809/18

    Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung in Syrien

  • VGH Hessen, 26.07.2018 - 3 A 403/18

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung unabhängig von der Herkunft aus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2018 - 14 A 619/17

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen Staatsangehörigen bei

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 31.92

    Asylrecht - Prognose - Politische Verfolgung - Verfolgungswiederholung -

  • BVerwG, 02.02.2010 - 10 B 18.09

    Prüfung einer Gruppenverfolgung; Tamilen in Sri Lanka

  • VGH Bayern, 14.02.2017 - 21 B 16.31001

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für wehrpflichtigen Syrer

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - A 11 S 664/17

    Flüchtlingseigenschaft einen staatenlosen palästinensischen Volkszugehörigen aus

  • VG Düsseldorf, 28.06.2017 - 5 K 7221/16
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2017 - A 11 S 710/17

    Flüchtlingsschutz für Syrer; Rückkehr nach Syrien; Vater eines Wehrpflichtigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2017 - 14 A 2295/17
  • OVG Hamburg, 11.01.2018 - 1 Bf 81/17

    Kein Anspruch eines syrischen Geflüchteten auf Gewährung des Flüchtlingsstatus

  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 5 A 1237/17

    Minderjähriger syrischer Asylbewerber; Flüchtlingseigenschaft; illegale Ausreise

  • OVG Sachsen, 07.02.2018 - 5 A 1245/17

    Syrische Asylbewerber; Flüchtlingseigenschaft; illegale Ausreise aus Syrien;

  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 237/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

  • OVG Bremen, 24.01.2018 - 2 LB 194/17

    Kein Flüchtlingsschutz für Syrer, die nicht der Wehrpflicht unterliegen -

  • OVG Niedersachsen, 14.03.2018 - 2 LB 1749/17

    Risikoprofil; Sunnit; Syrien; UNHCR

  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • BVerwG, 21.03.2017 - 1 VR 1.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder (Funktionstyp Akteur); Islamischer Staat;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.03.2018 - 2 L 238/13

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger wegen Wehrdienstentziehung

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • OVG Hamburg, 29.05.2019 - 1 Bf 284/17

    Rückkehr eines 17-jährigen Syrers; Gefahr der Zwangsrekrutierung durch kurdische

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen der kurdischen Herkunft sowie der Herkunft aus den unter kurdischer Verwaltung stehenden Gebieten im Nordosten Syriens - sofern als alleiniger Asylgrund behandelt - durchgängig verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.3.2018, OVG 3 B 23.17, juris Rn. 27 ff., 42 aus Qamishli; OVG Bremen, Urt. v. 24.1.2018, 2 LB 237/17, EzAR-NF 62 Nr. 47, juris Rn. 52 ff.- aus Afrin; OVG Koblenz, Beschl. v. 24.1.2018, 1 A 10714/17.OVG, S. 18 ff. UA, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 29.3.2017, 3 L 249/16, juris; OVG Münster, Urt. v. 1.8.2018, 14 A 628/18.A, juris Rn. 36 ff.; Urt. v. 22.6.2018, 14 A 618/18.A, juris Rn. 30 ff.; OVG Schleswig, Urt. v. 8.11.2018, 2 LB 16/18, juris Rn. 34 ff.; Urt. v. 4.5.2018, 2 LB 62/18, juris Rn. 78 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 LB 54/18

    Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Neue Erkenntnisse, die zu einer abweichenden Einschätzung Anlass geben, haben sich seitdem nicht ergeben (vgl. zudem zuletzt Urteil des Senates vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, juris, Rn. 45 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2019 - 2 LB 23/18

    Flüchtlingseigenschaft eines aus Syrien Geflohenen

    Neue Erkenntnisse, die zu einer abweichenden Einschätzung Anlass geben, haben sich seitdem nicht ergeben (vgl. zudem zuletzt Urteil des Senates vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, juris, Rn. 45 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.04.2019 - 2 LB 52/18

    Flüchtlingseigenschaftszuerkennung an syrische Staatsangehörige, kurdischer

    Neue Erkenntnisse, die zu einer abweichenden Einschätzung Anlass geben, haben sich seitdem nicht ergeben (vgl. zudem zuletzt Urteil des Senates vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, juris, Rn. 45 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.03.2019 - 2 LB 45/18

    Anerkennung syrischer Staatsangehöriger und kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Neue Erkenntnisse, die zu einer abweichenden Einschätzung Anlass geben, haben sich seitdem nicht ergeben (vgl. zuletzt Urteil 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, juris, Rn. 45 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.01.2019 - 2 LA 75/18

    Asylrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung; Geltendmachung grundsätzlicher

    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18; 2 LB 46/18; 2 LB 18/18) hat der erkennende Senat entschieden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich ist, dass Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehern vom syrischen Regime eine regimefeindliche Haltung unterstellt wird und ihnen daher in Anknüpfung an die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Gründe eine relevante Verfolgung droht (vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - LS 5 und Rn. 127, juris sowie zuletzt Urteile vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, 2 LB 31/18 -, 2 LB 50/18 -, jeweils bei juris).
  • VG Hamburg, 27.01.2021 - 16 A 6218/18

    Syrien: keine Flüchtlingseigenschaft wegen Asylantragstellung,

    "In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen der kurdischen Herkunft sowie der Herkunft aus den unter kurdischer Verwaltung stehenden Gebieten im Nordosten Syriens - sofern als alleiniger Asylgrund behandelt - durchgängig verneint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.3.2018, OVG 3 B 23.17, juris Rn. 27 ff., 42 aus Qamishli; OVG Bremen, Urt. v. 24.1.2018, 2 LB 237/17, EzAR-NF 62 Nr. 47, juris Rn. 52 ff.- aus Afrin; OVG Koblenz, Beschl. v. 24.1.2018, 1 A 10714/17.OVG, S. 18 ff. UA, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 29.3.2017, 3 L 249/16, juris; OVG Münster, Urt. v. 1.8.2018, 14 A 628/18.A, juris Rn. 36 ff.; Urt. v. 22.6.2018, 14 A 618/18.A, juris Rn. 30 ff.; OVG Schleswig, Urt. v. 8.11.2018, 2 LB 16/18, juris Rn. 34 ff.; Urt. v. 4.5.2018, 2 LB 62/18, juris Rn. 78 ff.).
  • VG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 3 K 991/16
    Der insoweit - gebotene - Schutz beschränkt sich dementsprechend auf die Zuerkennung subsidiären Schutzes, rechtfertigt aber mangels der notwendigen Kausalität zwischen Verfolgungsgrund und einer - bei einer qualifizierenden Betrachtung noch hinreichend wahrscheinlichen - Verfolgungshandlung nicht die Gewährung vollen Flüchtlingsschutzes (mit dem gleichen Ergebnis wie die Kammer, die sich insoweit der genannten Entscheidung des OVG Lüneburg anschließt, auch - wenngleich mit einem teilweise anderen Begründungsansatz - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2018 - 3 B 23.17 - juris, Rn. 21 ff.; OVG Bremen, Urteil vom 24. Januar 2018 - 2 LB 194/17 - juris, Rn. 47 ff.; OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2017 - 14 A 2023/16.A - juris, Rn. 37 ff.; OVG Hamburg, Urteil vom 11. Januar 2018 - 1 Bf 81/17.A - juris, Rn. 90 ff.; OVG Saarlouis, Urteil vom 06. Juni 2017 - 2 A 283/17 - juris, Rn. 26 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18 -, juris; Beschluss vom 19. Mai 2020 - 5 LA 75/19 -, juris; ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2020 - 5 LA 75/19

    Verfolgung syrischer Staatsangehöriger arabischer Volkszugehörigkeit im

    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, 2 LB 46/18, 2 LB 18/18 - hat der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich ist, dass Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehern vom syrischen Regime eine regimefeindliche Haltung unterstellt wird und ihnen daher in Anknüpfung an die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Gründe eine relevante Verfolgung droht (vgl. Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - LS 5 und Rn. 127, juris; siehe auch Urteile vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18, 2 LB 31/18, 2 LB 50/18 -, jeweils bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2020 - 5 LA 124/19

    (Zulässigkeit der Verknüpfung zwischen den Verfolgungsgründen in § 3 Abs 1 Nr 1

    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18, 2 LB 46/18, 2 LB 18/18 - hat der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts entschieden, dass es nicht beachtlich wahrscheinlich ist, dass Wehrdienst- bzw. Militärdienstentziehern vom syrischen Regime eine regimefeindliche Haltung unterstellt wird und ihnen daher in Anknüpfung an die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Gründe eine relevante Verfolgung droht (vgl. Urteil vom 4. Mai 2018 - 2 LB 17/18 - LS 5 und Rn. 127, juris; siehe auch Urteile vom 8. November 2018 - 2 LB 16/18, 2 LB 31/18, 2 LB 50/18 -, jeweils bei juris).
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