Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 50/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen; Auslegung der Zweitwohnungssteuerpflicht in einer kommunalen Satzung; Rechtliche Ausgestaltung der Zweitwohnungssteuerpflicht eines verheirateten und nicht dauernd von seinem Ehepartner getrennt lebenden ...
- Judicialis
GG Art 6; ; KAG SH § 3; ; LMG SH § 14
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 6; KAG SH § 3; LMG SH § 14
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - beruflicher Grund; Erwerbszweitwohnung; Zweitwohnungssteuer - rechtsportal.de
GG Art. 6 ; KAG SH § 3 ; LMG SH § 14
Zweitwohnungssteuer für Erwerbszweitwohnungen - beruflicher Grund; Erwerbszweitwohnung; Zweitwohnungssteuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.06.2007 - 6 A 24/07
- OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 50/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2009, 34 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00
Zweitwohnungsteuer II
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 50/07
Wird in der Zweitwohnungssteuersatzung - dem Leitsatz des Beschlusses des BVerfG v. 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00 -, - 1 BvR 2627/03 -, E 114, 316 folgend - bestimmt, dass der Inhaber einer Zweitwohnung nicht steuerpflichtig ist, "der verheiratet ist, nicht dauernd von seinem Ehepartner getrennt lebt und die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen vorhält, weil er seiner Arbeit nicht vom Familienwohnsitz aus nachgehen kann", so werden davon alle aus beruflichem Anlass erforderlichen Zweitwohnungen erfasst und nicht nur die, die faktisch überwiegend genutzt werden, deren Meldung als Hauptwohnung jedoch durch § 14 Abs. 2 Satz 2 LMG verwehrt ist.Für die Entscheidung dieses Rechtsstreits ist es unerheblich, ob die Beklagte mit dieser Satzungsbestimmung den Rahmen dessen ausgefüllt hat, was im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2005 (- 1 BvR 1232/00 - und - 1 BvR 2627/03 -, E 114, 316) aus Verfassungsgründen geboten ist.
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.05.2008 - 2 LB 50/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unter Beruf i.S.d. Art. 12 Abs. 1 GG jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. etwa Beschl. v. 26.03.2006 - 1 BvR 1054/01 -, E 115, 276 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2009 - 4 L 238/08
Anträge der Stadt Halle auf Zulassung der Berufung in Verfahren der Erhebung von …
Damit sind die vorgenannten Feststellungen des Verwaltungsgerichts unabhängig von möglicherweise bestehenden Zweifeln an ihrer Richtigkeit (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 26. November 2007 - 1 L 280/05 - VG Augsburg, Urt. v. 25. Juli 2007 - Au 6 K 06.1105 - VG Ansbach, Urt. v. 24. Januar 2007 - AN 11 K 06.03749 - vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008 - 2 LB 50/07 - VG Aachen, Urt. v. 23. Oktober 2006 - 4 K 339/04 - jeweils zit. nach JURIS) der weiteren rechtlichen Prüfung im Berufungszulassungsverfahren zugrunde zu legen.Da aber unter Beruf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jede auf Erwerb gerichtete Tätigkeit zu verstehen ist, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (BVerfG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - 2 BvR 1095/05 -, zit. nach JURIS m.w.N.), folgt daraus, dass die Ausübung eines Berufs der Anlass sein muss, die Zweitwohnung innezuhaben (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21. Mai 2008, a.a.O.;… VG Gießen, Urt. v. 26. Februar 2008 - 8 E 493/07 -, zit. nach JURIS).