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   OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17   

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OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.02.2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 (https://dejure.org/2018,3034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremGebBeitrG § 4 Abs 4; BremGebBeitrG § 13 Abs 4; GG Art 104a ff.; GG Art 20 Abs 3; InKostV § 1 Anlage
    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - Bundesligaspiel Werder Bremen - Hamburger SV am 19.04.2015 - Verwaltungsgebühren; Finanzverfassung; Bestimmtheitsgebot; Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte; gewinnorientierte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabensystem des Grundgesetzes ; Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte; Bestimmtheitsgebot; Finanzverfassung; Gebot der Gebührenvorhersehbarkeit; Gesamtschuldner; Gewalthandlungen; gewinnorientierte Veranstaltung; Veranstalter; Verwaltungsgebühren

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung einer Tochtergesellschaft des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V.") zur Zahlung der Kosten für einen Polizeieinsatz anlässlich einer Begegnung der Fußball-Bundesliga im Bremer Weser-Stadion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 ist rechtmäßig

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)
  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    DFL muss Kosten für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV mittragen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    969 Polizeibeamte beim Fußballspiel - und die Kostenerstattung

  • lto.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    Urteilt gegen DFL: Bremen gewinnt Rechtsstreit um Polizeigebühren

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Fußballspiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball- Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19.04.2015 ist rechtmäßig

  • spiegel.de (Pressebericht, 21.02.2018)

    DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DFL kann an Kosten für Polizeieinsatz bei Fussball-Bundesligaspiel beteiligt werden

  • sportsandlaw.de (Kurzinformation)

    Die Debatte um Polizeikosten geht in die nächste Runde

  • juve.de (Kurzinformation)

    Streit um Polizeikosten: Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Bundesligaspiel ist rechtmäßig

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Veranstalter muss Mehrkosten für Polizei zahlen

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    DFL muss sich an Kosten für Bundesliga-Polizeieinsätze beteiligen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fußballvereine zahlen für Polizeieinsatz

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Polizeikosten DFL des Bundesligaspiels Werder Bremen - Hamburger SV

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2018)

    Bremen gegen Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten

Besprechungen u.ä. (3)

  • zjs-online.com PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wer soll das bezahlen? Kostentragungspflicht bei Fußballspielen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 155-161)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kostentragung bei Fußballspielen - Veranstalter, Finanzverfassung, Bestimmtheitsgrundsatz, Einzelfallgesetz, Ermessen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 369)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 3, 12, 14, 19, 104a, 105 GG; GebG

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 913
  • SpuRt 2018, 122
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Von Verfassungs wegen wird nicht vorausgesetzt, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung allein oder überwiegend im Interesse der Gebührenpflichtigen erfolgt, denn jede staatliche Handlungsweise muss einen Bezug zum öffentlichen Wohl haben (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 37; OVG Bremen, Urteil vom 16.5.2017 - 1 LB 234/15 -, juris Rn. 39).

    Es ist gerade die politische Entscheidungsbefugnis des Gesetzgebers und des von ihm ermächtigten Verordnungsgebers, darüber zu befinden, ob er eine amtliche Leistung gebührenpflichtig machen will (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 38; Wahlen, a.a.O., S. 45).

    Vielmehr gibt es in der Staatspraxis seit jeher eine Vielzahl von Gebühren, welche für Handlungen des Staates zugunsten der verlangten Sicherheit erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 37).

    Der Gesetzgeber ist frei, von dem im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz zugrunde gelegten System im Einzelfall abzurücken und einen insoweit eigenen Begriff der Amtshandlung zugrunde zu legen (vgl. zum LuftVG : BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 38).

    Entschließt sich der Gesetzgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 42).

    Mit der Gebühr zieht der Gesetzgeber die Konsequenz daraus, dass es gerade auch als ungerecht angesehen werden kann, wenn die Gemeinschaft der Bürger für einen einem anderen Vorteile verschaffenden Aufwand aufkommen müsste (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188 -208, juris Rn. 41).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    In diesem Sinne werden seit jeher auch sonstige öffentlich-rechtliche - namentlich abgabenrechtliche - Regelungen einer Gesamtschuldnerschaft verstanden (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 12 m.w.N.).

    An die Stelle von dessen Worten "nach Belieben" treten sinngemäß die Worte "nach Ermessen" (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 m.w.N. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 AFWoG ; OVG Bremen, Urteil vom 21.10.2014 - 1 A 253/12 -, juris Rn. 35).

    Die Regelung dient nicht dem Schuldnerschutz (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 AFWoG ).

    Auf Fragen der Billigkeit muss sich die Begründung eines Bescheids nur dann erstrecken, wenn Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (vgl. zur gesamtschuldnerischen Haftung von Wohnungsinhabern für die Fehlbelegungsabgabe: BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Insoweit gilt für alle Abgaben als allgemeiner Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 174 m.w.N.) bzw. im Wesentlichen abschätzen kann (BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Auch insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot lediglich eine "dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene" Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175; vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103 -109, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die Bemessungstatbestände genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit, obwohl die Gebührenhöhe damit maßgeblich von der Zahl der eingesetzten Polizeikräfte und der Dauer ihres Einsatzes abhängt und diese variablen Bemessungsfaktoren weitgehend außerhalb der Einwirkungssphäre des Gebührenschuldners liegen (vgl. zur Altenpflegeausbildungsumlage: BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 176).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Entscheidung, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will (BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 -234, juris Rn. 37 und vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, juris Rn. 53 ).

    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinn), demzufolge der mit der Gebührenregelung verfolgte Zweck nicht außer Verhältnis zu der dem Bürger auferlegten Gebühr stehen darf (BVerfG, Beschluss vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 -234, juris Rn. 37), ist gewahrt.

    Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfG, Beschluss vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 -234, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Das Gebührenrecht enthält als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal jeder Gebührenerhebung die Anforderung, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung rechtmäßig gewesen sein muss (NdsOVG, Urteil vom 27.9.2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 100).

    Soweit diese Faktoren als zu hoch anzusehen wären, müsste die Gebühr reduziert werden (NdsOVG, Urteil vom 27.9.2017, - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 101).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12

    Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Insoweit gilt für alle Abgaben als allgemeiner Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 174 m.w.N.) bzw. im Wesentlichen abschätzen kann (BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Auch insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot lediglich eine "dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene" Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175; vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103 -109, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1980 - I 1107/78

    Kostenabwälzung bei Pop-Konzert

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Dabei sind allein polizeiliche Erfordernisse maßgebend, nicht aber ein etwaiges Interesse des Veranstalters an einem möglichst kostengünstigen Einsatz ( VGH BW, Urteil vom 15.9.1980 - I 1107/78 -, DVBl. 1981, S. 778 (779); Broß, a.a.O., 388 (396)).

    Nur die Verfolgung unzulässiger Zwecke oder eine Festsetzung des Kräftebedarfs, die offensichtlich exzessiv ist oder auf offensichtlich fehlerhaften rechtlichen oder taktischen Erwägungen beruht, können insoweit zu einer gerichtlichen Beanstandung führen ( VGH BW, Urteil vom 18.6.1979 - I 47/79 -, juris Rn. 22; Urteil vom 15.9.1980, - I 1107/78 -, DVBl. 1981, 778, 779).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Eine berufsregelnde Tendenz ist gegeben, wenn die Norm nach Entstehungsgeschichte und Inhalt im Schwerpunkt Tätigkeiten betrifft, die typischerweise beruflich ausgeübt werden (BVerfG, Urteil vom 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228 -270, juris Rn. 96).

    Für solche Regelungen gilt, dass sie mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Urteil vom 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228 -270, juris Rn. 99).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG, Beschluss vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 -, juris Rn. 53; Urteil vom 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246 -396, juris Rn. 394).

    Denn der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs reicht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern, nicht aber das Vermögen als solches (BVerfG, Urteil vom 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, BVerfGE 143, 246 ff., juris Rn. 240, m.w.N.).

  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
    Für öffentlich-rechtliche Abgaben, die keine Steuern sind (nichtsteuerliche Abgaben), richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln über die Sachgesetzgebungskompetenzen (BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1 -29, juris Rn. 45).

    Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben auf der Grundlage der Sachkompetenzen aus Art. 70 ff. GG bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG ) aber einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (BVerfG, Beschlüsse vom 17.1.2017, - 2 BvL 2/14 -, juris Rn. 62; vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1 -29, juris Rn. 43).

  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93

    Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage

  • BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die

  • BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Berechtigung von Unionsbürgern

  • BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12

    In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger

  • OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12

    Haftung mehrerer Bestattungspflichtiger für die Kosten einer behördlich

  • OVG Bremen, 27.08.2013 - 1 A 22/11
  • BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06

    Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem

  • BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09

    hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

  • BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08

    Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An-

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68

    Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb -

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03

    Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen

  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02

    Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt

  • BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05

    Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der

  • BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03

    Umfang des polizeilichen Betretensrechtes nach Maßgabe des Polizeigesetzes der

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

  • BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02

    Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip;

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

  • OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08

    Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de

  • BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13

    Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14

    Rückmeldegebühren des Landes Brandenburg verfassungswidrig

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

  • BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06

    Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE

  • BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11

    Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis

  • BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08

    Gebührenerhebung für Geschäftsprüfung bei Notar - keine Verletzung der

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Im Übrigen hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab (NVwZ 2018, 913).
  • OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19

    Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen

    Dagegen hat die Beklagte die durch das Verwaltungsgericht zugelassene Berufung (2 LC 139/17) erhoben.

    Die Abrechnung des gebührenpflichtigen Mehraufwandes erfolgte gemäß § 4 Abs. 4 Satz 4 BremGebBeitrG i.V.m. Nr. 120.60 der Anl. zu § 1 InkostV nach den tatsächlichen (Personal-)Kosten der Polizei anlässlich des Risikospiels (vgl. im Einzelnen das aufgehobene Berufungsurteil - 2 LC 139/17 -, juris Rn. 101).

  • BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 6.21

    Veranstaltergebühr bei Hochrisiko-Fußballspiel; Vermeidung einer

    Nachdem die Beklagte im Berufungsverfahren die Gebührenforderung auf 415 000 EUR reduziert hatte, was zur Teilerledigung des Verfahrens führte, wies das Oberverwaltungsgericht die Klage unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Übrigen ab (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -).

    Der zitierte Satz aus dem Revisionsurteil verweist auf die Passagen in Randnummer 66 und am Ende von Randnummer 98 des ersten aufgehobenen Berufungsurteils (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 - juris), wonach allein polizeiliche Erfordernisse maßgebend seien, nicht aber ein etwaiges Interesse des Veranstalters an einem möglichst kostengünstigen Einsatz, und wonach die Frage, ob der Einsatz auch mit weniger Beamten zu bewältigen gewesen wäre, eine polizeitaktische Frage sei.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18

    Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften";

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157).
  • BVerfG - 1 BvR 548/22 (anhängig)

    Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erhebung einer Gebühr für den

    Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2021 - BVerwG 9 B 6.21 - sowie die Urteile des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 11. November 2020 - 2 LC 294/19 -, des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. März 2019 - BVerwG 9 C 4.18 - und des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 - Betr.: Verwaltungsrecht (Polizeirecht; Kostentragung für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball) Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 12 Abs. 1; 14 Abs. 1; 19 Abs. 4 GG Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus .
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten

    Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157; Senat, Urt. v. 16.08.2018, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 07.11.2023 - 5 K 75/23

    Pressevertreter hat Anspruch auf Einsicht in Ermittlungsakten zum Mord an der

    Über die Kosten des gesamten Verfahrens ergeht nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung formal und sachlich eine einheitliche Entscheidung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -, NVwZ 2018, 913).
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