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   AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12   

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https://dejure.org/2012,30548
AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12 (https://dejure.org/2012,30548)
AG Backnang, Entscheidung vom 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12 (https://dejure.org/2012,30548)
AG Backnang, Entscheidung vom 19. September 2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12 (https://dejure.org/2012,30548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Eröffnung, Tatvorwurf, Anforderungen, Diebstahl, Bande

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Nachweises eines bandenmäßigen Diebstahls bei lediglichem Nachweis einer dritten Person durch Überwachungskameras und durch die Beobachtung des Detektives ohne Identitätsfeststellung der dritten Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244; StGB § 244a
    Möglichkeit des Nachweises eines bandenmäßigen Diebstahls bei lediglichem Nachweis einer dritten Person durch Überwachungskameras und durch die Beobachtung des Detektives ohne Identitätsfeststellung der dritten Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08

    Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht

    Auszug aus AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12
    Einer Fortdauer der Untersuchungshaft steht weiter auch der Resozialisierungszweck der Strafhaft entgegen; denn wird die verhängte Freiheitsstrafe durch Anrechnung der Untersuchungshaft zum überwiegenden Teil oder gar vollständig verbüßt, so können die im Rahmen des Vollzugs der Strafhaft möglichen Maßnahmen zur Resozialisierung nur in geringem Ausmaß oder überhaupt keine Wirkung entfalten (BVerfG StV 2008, 421 f.).
  • BGH, 02.07.1996 - 1 StR 350/96

    Einbruchsversuch - Bandendiebstahl - Beweiswürdigung

    Auszug aus AG Backnang, 19.09.2012 - 2 Ls 90 Js 58693/12
    Gleiches gilt für eine "professionelle Tatbegehungsweise" mehrerer Täter, die ebenfalls die Annahme, es hätten sich mindestens drei Personen zur Verübung mehrerer Straftaten zusammengetan, nicht rechtfertigt (vgl. BGH StV 1997, 247 ).
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