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   OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08   

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https://dejure.org/2008,10579
OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08 (https://dejure.org/2008,10579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17.09.2008 - 2 M 153/08 (https://dejure.org/2008,10579)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 17. September 2008 - 2 M 153/08 (https://dejure.org/2008,10579)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-BauO § 71 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-BauO § 71 Abs. 3 S. 2
    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig: Anfechtungsklage, isolierte; Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage gegen eine einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage als Nebenbestimmung beigefügten Bedingung

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Bedingung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 239
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat insoweit anschließt, ist gegen belastende Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts die Anfechtungsklage gegeben (vgl. zuletzt: BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221 mit weiteren Nachweisen).

    Ob diese Klage zur isolierten Aufhebung der Nebenbestimmung führen kann, hängt davon ab, ob der begünstigende Verwaltungsakt ohne die Nebenbestimmung sinnvoller und rechtmäßiger Weise bestehen bleiben kann; dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens; etwas anderes gilt nur dann, wenn eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2/00 - BVerwGE 112, 221 mit weiteren Nachweisen).

  • OVG Berlin, 07.05.2001 - 2 SN 6.01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08
    Eine solche Auffassung hat zwar das OVG B-Stadt in einem Fall vertreten, in dem - wie hier - eine aufschiebende Bedingung in Streit stand und der insoweit mit dem vorliegenden Fall vergleichbar ist (Beschl. v. 07.05.2001 - 2 SN 6.01 - NVwZ 2001, 1059).
  • OVG Brandenburg, 07.10.2003 - 2 B 332/02

    Vorläufiger Rechtsschutz, Beitragsbescheid, Beschwerde des Antragsgegners gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08
    Nach vermittelnden Standpunkten entfällt der Suspensiveffekt nur bei offensichtlichen und/oder bestimmten schwerwiegenden Zulässigkeitsmängeln, zu denen u.a. die fehlende Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gerechnet wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.08.1987 - Bs VI 31/87 - NVwZ 1987, 1002; OVGBBg, Beschl. v. 07.10.2003 - 2 B 332/02 - NVwZ-RR 2004, 315; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 65, Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 80 RdNr. 32; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 RdNr. 50).
  • OVG Hamburg, 25.08.1987 - Bs VI 31/87

    Zulässigkeit; Aufschiebende Wirkung; Widerspruch; Unzulässigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08
    Nach vermittelnden Standpunkten entfällt der Suspensiveffekt nur bei offensichtlichen und/oder bestimmten schwerwiegenden Zulässigkeitsmängeln, zu denen u.a. die fehlende Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gerechnet wird (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 25.08.1987 - Bs VI 31/87 - NVwZ 1987, 1002; OVGBBg, Beschl. v. 07.10.2003 - 2 B 332/02 - NVwZ-RR 2004, 315; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 RdNr. 65, Puttler, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 80 RdNr. 32; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 80 RdNr. 50).
  • VG Halle, 27.10.2009 - 2 A 3/08
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2008 - 2 M 153/08
    Gegen diese Nebenbestimmung hat die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin am 04.01.2008 beim Verwaltungsgericht Halle Klage erhoben (2 A 3/08 HAL) und die Antragstellerin am 02.05.2008 beim selben Gericht um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht (2 B 81/08 HAL).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Er ist davon zeitlich, begrifflich und inhaltlich klar unterscheidbar und betrifft auch einen anderen Regelungszweck (Senatsbeschluss v.17.09.2008 - 2 M 153/08 -).
  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

    2011, Rdnr. 132 zu § 42 Abs. 1) - etwa, weil die Auflage Verwaltungsakt ist (vgl. dazu nur BVerwG, U. v. 26.01.1990 - 8 C 69.87 -, NVwZ 1990, 855, 856 r.Sp.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, Rdnrn. 82 ff. zu § 36) - oder ob in Abkehr von der Differenzierung nach Art der Nebenbestimmung allein die Frage der Teilbarkeit des mit der Nebenbestimmung versehenen Verwaltungsaktes entscheidend sein soll (BVerwG, U. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221, 224 m.w.N.; U. v. 19.01.1989 - 7 C 31.87 -, BVerwGE 81, 185, 186; ferner z.B. OVG Sachs.-Anh., B. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, NVwZ-RR 2009, 239; Sächs.OVG, U. v. 08.02.2011 - 4 A 637/10 -, …
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 1 MB 15/20

    Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Baugenehmigungsverfahren

    Bei zulässiger isolierter Anfechtung einer Auflage (vgl. zur selbstständigen Anfechtbarkeit BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2.00 -, juris) tritt die aufschiebende Wirkung gemäß § 80 Abs. 1 VwGO auch nur in diesem Umfang ein (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 17. September 2008 - 2 M 153/08 -, Rn. 3 und 5, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 14. März 2017 - OVG 11 S 5.17 -, Rn. 7, juris; Schoch/Schneider/Bier/Schoch, Verwaltungsgerichtsordnung, 38. EL Januar 2020, VwGO § 80 Rn. 49).
  • VG Magdeburg, 19.08.2015 - 4 A 260/14

    Rückbausicherheit bei Erteilung einer Baugenehmigung für eine Biogasanlage

    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - 4 C 5/11 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 - sowie Beschl. v. 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, alle: juris).
  • VG Lüneburg, 16.12.2021 - 2 A 100/20

    Baugenehmigung; Schädliche Bodenveränderung; Verdacht

    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 17.9.2008 -2 M 153/08 -, juris Rn. 7).
  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 43/10

    Genehmigung einer Windenergieanlage unter der aufschiebenden Bedingung der

    Die aufschiebende Bedingung ist daher von der Genehmigung logisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (OVG LSA, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 M 153/08 - juris Rn. 7).
  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 4 B 292/15

    Rückbausicherheit für einen Einzelhandelsmarkt; eine Anordnung der sofortigen

    Dementsprechend hat der Widerspruch gegen eine solche Nebenbestimmung aufschiebende Wirkung (OVG LSA, Beschluss vom 17.09.2008 - 2 M 153/08 -, NVwZ-RR 2009, 239), so dass bei einer von der Bauaufsichtsbehörde erlassenen Anordnung der sofortigen Vollziehung ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1, 2. Alt. VwGO statthaft ist.
  • VG Köln, 01.08.2023 - 2 K 4421/21
    Er ist davon zeitlich, begrifflich und inhaltlich klar unterscheidbar und betrifft auch einen anderen Regelungszweck, vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. September 2008 - 2 M 153/08 -, Rn. 7, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - 11 S 5.17

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen eine Nebenbestimmung; Forderung

    Hiervon ist auch für den Fall auszugehen, dass es sich um eine Nebenbestimmung handelt, die - wie vorliegend - in Gestalt einer aufschiebenden Bedingung erfolgt (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 2 SN 6.01 -, NVwZ 2001, 1059; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.September 2008 - 2 M 153/08 -, juris Rz. 7).
  • VG Augsburg, 14.03.2022 - Au 9 K 21.23

    Anfechtungsklage gegen eine Nebenbestimmung, Auflage zur Vornahme einer

    Sie betrifft nicht den Inhalt der Hauptregelung und ist daher von der Genehmigung (Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids) denklogisch abtrennbar, ohne dass sich am Inhalt der Hauptregelung etwas ändert, und damit selbständig anfechtbar (vgl. OVG LSA, B. v. 17.9.2008 - 2 M 153/08 - juris Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 15 L 2528/19

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtung einer

  • VG Saarlouis, 08.11.2017 - 1 L 1997/17

    Abhängigkeit einer Spielhallenerlaubnis vom Nichtbetrieb einer anderen Spielhalle

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