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   OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15   

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https://dejure.org/2016,13973
OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15 (https://dejure.org/2016,13973)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.04.2016 - 2 M 169/15 (https://dejure.org/2016,13973)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. April 2016 - 2 M 169/15 (https://dejure.org/2016,13973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung : Vollziehung, sofortige; Baugenehmigung; Bauordnungsrecht; Bauplanungsrecht; Bedingung, aufschiebende; Beseitigungsanordnung; Bodenrecht; Einzelhandelsmärkte; Ermessen; Gesetzgebungskompetenz; Gleichbehandlung; Gleichheitssatz; Interesse, besonderes ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Einzelhandelsmarkt unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung einer Rückbausicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Baugenehmigung ohne Rückbausicherheit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer Baugenehmigung für einen Einzelhandelsmarkt unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung einer Rückbausicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Baugenehmigung unter der Bedingung einer Rückbausicherheit verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 134
  • BauR 2016, 1527
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.10.2012 - 4 C 5.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist die Inanspruchnahme von Grund und Boden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, juris RdNr. 17).

    Der Bundesgesetzgeber hat dem Landesgesetzgeber Raum gelassen für landesrechtliche Vorschriften, die die Bauaufsichtsbehörde aus Gründen der Gefahrenabwehr zur Auferlegung einer Rückbausicherheit ermächtigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a.a.O. RdNr. 25 ff.).

    § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA steht auch nicht im Widerspruch zur Vorrangwirkung des § 35 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2012 - BVerwG 4 C 5.11 -, a.a.O. RdNr. 29).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Damit einhergehende Härten und Ungerechtigkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Gesetzgeber seine Regelungen nicht anhand inzwischen möglicher Erkenntnisse und Erfahrungen überprüft und auf den Versuch einer sachgerechteren Lösung verzichtet (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.04.1999 - 1 BvL 22/95, 1 BvL 34/95 -, juris RdNr. 163).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.05.2011 - 2 L 239/09

    Windenergieanlage; Rückbausicherheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Sie gehört damit dem Bauordnungsrecht an (vgl. Urt. d. Senats v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 -, juris RdNr. 35).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Dabei sind insbesondere die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts und die Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen; außerdem hängt der Prognosespielraum auch von der Möglichkeit des Gesetzgebers ab, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (vgl. BVerfG, Urt. v. 02.03.1999 - 1 BvL 2/91 -, juris RdNr. 85).
  • VG Magdeburg, 09.11.2015 - 4 B 292/15

    Rückbausicherheit für einen Einzelhandelsmarkt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Mit Beschluss vom 09.11.2015 - 4 B 292/15 MD - hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die aufschiebende Bedingung abgelehnt.
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2016 - 2 M 169/15
    Das Gleiche gilt, wenn der Gesetzgeber es unterlässt, tatsächliche Ungleichheiten des zu ordnenden Lebenssachverhalts zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfG, Urt. v. 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01 -, juris RdNr. 92).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 L 139/15

    Rückbausicherheit für Biogasanlage

    Die Regelung des § 71 Abs. 3 Satz 2 BauO LSA dient der finanziellen Absicherung der Durchsetzung einer bauordnungsrechtlichen Beseitigungsanordnung wegen formeller und materieller Illegalität einer baulichen Anlage nach Aufgabe ihrer Nutzung im Wege der Ersatzvornahme bei Zahlungsunfähigkeit des Pflichtigen (vgl. Urt. d. Senats v. 12.05.2011 - 2 L 239/09 -, juris RdNr. 35; Beschl. d. Senats v. 27.04.2016 - 2 M 169/15 -, juris RdNr. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2021 - 2 L 67/19

    Aufschiebende Bedingung einer Baugenehmigung; Rückbausicherheit für einen

    Zweck der Vorschrift ist es, die Träger der unteren Bauaufsichtsbehörden von dem finanziellen Risiko des Rückbaus baulicher Anlagen, die nur für begrenzte Zeiträume konzipiert werden, nach Aufgabe der Nutzung freizustellen, wenn der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger für eine Kostenübernahme nicht zur Verfügung stehen und der Rückbau im Wege der Ersatzvornahme durchgeführt werden muss (vgl. Beschluss des Senats vom 27. April 2016 - 2 M 169/15 - juris Rn. 6).
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