Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abfallbeseitigung; Selbstanlieferer; Gebührenschuldner
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 106
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 13.01.1989 - 9 M 1/89
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91
Derartige Zweifel liegen bereits dann vor, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Mißerfolg (BVerwG, Beschl. v. 3.7. 1981 - 8 C 83.81 -, BayVBI. 1982, 442; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1. 1989 - 9 M 1/89 -). - BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91
Danach muß eine Rechtsvorschrift in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihr Betroffenen die Rechtslage erkennen ... können (BVerfGE 21, 73, 79). - BVerwG, 03.07.1981 - 8 C 83.81
Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Änderungsantrag nach § 80 Abs. 6 der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 19.04.1991 - 2 M 2/91
Derartige Zweifel liegen bereits dann vor, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Mißerfolg (BVerwG, Beschl. v. 3.7. 1981 - 8 C 83.81 -, BayVBI. 1982, 442; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.1. 1989 - 9 M 1/89 -).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 55/92 Auf die Beschwerde hin hat der Senat mit Beschluß vom 19. April 1991 - 2 M 2/91 - die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet und dies damit begründet, daß es ernstlichen Zweifeln ausgesetzt sei, ob § 3 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 2.4 der Gebührensatzung des Beklagten mit der gesetzlichen Ermächtigung des § 6 Abs. 5 KAG in Einklang stehe.
Entgegen der vom Senat im Beschluß vom 19. April 1991 - 2 M 2/91 - vertretenen Auffassung verstoße die vorgenannte Vorschrift nicht gegen die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 6 Abs. 5 KAG und auch nicht gegen den auf dem Rechtsstaatsprinzip beruhenden Bestimmtheitsgrundsatz.
Bei isolierter Betrachtung des Wortlautes dieser Vorschriften begegnet diese Regelung deshalb rechtlichen Bedenken, weil der Satzungsgeber dann, wenn er allein den Vorgang der "Selbstanlieferung" als Abgabentatbestand hätte schaffen wollen, den durch § 6 Abs. 5 KAG gesetzten Gestaltungsrahmen überschritten hätte (vgl. Beschl. d. Senats v. 19. April 1991 - 2 M 2/91 - SchlHAnz. 1991, 112 = Die Gemeinde 1991, 252 = NVwZ-RR 1992, 106).
Ob daneben auch die Beigeladene - wie vom Verwaltungsgericht angenommen - als Gebührenschuldnerin in Betracht kommt, mag rechtlich zweifelhaft sein, da der Gestaltungsrahmen, der dem Beklagten zur Zeit der Verabschiedung der Satzung durch das Kommunalabgabengesetz eingeräumt war, ein Anknüpfen an den isolierten Vorgang der Selbstanlieferung wohl nicht zuließ (vgl. Beschl. d. Senats v. 19. April 1991 - 2 M 2/91 -, a.a.O.).
- OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07
Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse v. 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f; v. 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f.; v. 03.06.1999 - 2 M 9/99 - v. 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m.w.N.). - VG Schleswig, 24.08.2020 - 4 B 23/20
Gewerbesteuer
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, juris Rn. 5).
- VG Schleswig, 23.07.2018 - 4 B 39/18
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Gebührenfestsetzung
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.04.1991, Az: 2 M 2/91, juris Rn. 5 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07
Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist wie deren Misserfolg (std. Rspr. des Senats, vgl. Beschlüsse vom 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, NVwZ-RR 1992, 106 f; vom 24.06.1998 - 2 M 7/98 -, Die Gemeinde 1998, 341 f; vom 03.06.1999 - 2 M 9/99 - vom 04.12.2000 - 2 M 43/00 - m.w.N.). - VG Schleswig, 07.03.2019 - 4 B 105/18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Benutzungsgebühren für eine …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 19.04.1991, Az.: 2 M 2/91, juris Rn. 5 m.w.N.). - VG Schleswig, 23.10.2018 - 4 B 245/17
Auswirkungen des Verstoßes der Abwasserbeseitigungssatzung gegen das Zitiergebot …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes liegen vor, wenn der Erfolg des Rechtsbehelfs ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. OVG Schleswig, B. v. 19.04.1991 - 2 M 2/91 -, juris Rn. 5 m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 M 7/98
Teilbescheid; Beitragsschuldner; Restbetrag; Beitragspflichtiger
Ernstliche Zweifel im Sinne dieser Vorschrift liegen bereits dann vor, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Mißerfolg (Beschl. d. Senats v. 19.04.1991 - 2 M 2/91 NVwZ-RR 1992, 106, 107 m.w.N.). - VG Schleswig, 28.04.2021 - 4 B 49/20
Erhebung von Niederschlagswassergebühren: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …
Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts liegen vor, wenn der Erfolg der Klage ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (stRspr Schl.-Holst. OVG…, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 MB 26/18 -, Rn. 5, juris; Beschluss vom 19. April 1991 - Az.: 2 M 2/91 -, Rn. 5, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 1981 - 8 C 83.81 -, juris;… Beschluss der Kammer vom 26. April 2019 - 4 B 2/19 -, Rn. 18 ff., juris …und vom 29. März 2021 - 4 B 2/21 -, Rn. 19, juris). - VG Schleswig, 29.06.2018 - 4 B 35/18
Behördeneigenschaft des NDR im Rahmen der Rundfunkbeitragserhebung
Derartige Zweifel liegen nur vor, wenn der Erfolg der Klage oder des Rechtsmittels mindestens ebenso wahrscheinlich ist, wie deren Misserfolg (vgl. OVG Schleswig, NVwZ-RR 1992, 106 [107]). - VG Arnsberg, 25.04.2006 - 11 K 2552/05
Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides; Erhebung von Benutzungsgebühren durch …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.10.1999 - 4 L 83/99
- VG Schleswig, 26.03.2019 - 4 B 101/18
Rechtsschutz gegen die Heranziehung zur Entrichtung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Schleswig-Holstein, 28.07.1999 - 2 M 31/98
- VG Schleswig, 09.05.2007 - 4 B 8/07
Erhebung eines Anschlussbeitrages für die Neuerrichtung einer …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.06.1998 - 2 M 10/98
Ausbaubeitragsrecht; Außenbereichsgrundstück; Vorteilsausgleich; Unland
- VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 21/20
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf …
- VG Schleswig, 13.04.2017 - 4 B 39/17
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung
- OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 M 24/97
- VG Oldenburg, 18.04.2000 - 2 B 704/00
Tötungsanordnung für Galloway-Rinder; Begriffsbestimmung "Tier" im Sinne der …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.09.1992 - 6 B 10749/92
- VG Schleswig, 22.06.2020 - 4 B 22/20
Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung - Festsetzung - Antrag auf …