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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05   

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https://dejure.org/2006,23438
OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05 (https://dejure.org/2006,23438)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.02.2006 - 2 M 217/05 (https://dejure.org/2006,23438)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05 (https://dejure.org/2006,23438)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwVfG LSA § 1; ; VwVfG § 3 I; ; AsylVfG § 71; ; VwGO § 123; ; AufenthG § 25 IV; ; AufenthG § 25 V

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Suizidalität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde; Anwendung der allgemeinen Zuständigkeitsregelungen auf Grund einer fehlenden landesrechtlichen Bestimmung in Sachsen-Anhalt; Illegale Wiedereinreise eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers nach freiwilliger Ausreise; ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen wegen Suizidalität

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2005 - 11 S 2779/04

    Bindungswirkung einer negativen Statusfeststellung des Bundesamtes zu § 53 Abs 6

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05
    Wird dagegen ein Daueraufenthalt bzw. ein zeitlich nicht absehbarer Aufenthalt im Bundesgebiet angestrebt, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG nicht beansprucht werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 06.04.2005, a. a. O.).

    Denn § 25 Abs. 5 Satz 2 AufenthG setzt das Vorliegen der Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG voraus (so auch VGH Bad.-Württ. Urt. v. 06.04.2005 - 11 S 2779/04 nach juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2005 - 18 B 862/05

    Abschiebungsandrohung Erlöschen Verbrauch Verlassen Bundesgebiet Ausreise

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05
    Bei der Ausreise kann nämlich noch nicht übersehen werden, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 S. 1 AsylVfG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potenziellen Folgeantragsstellers benötigt werden wird (vgl. auch OVG NRW Beschl. v. 16.06.2005 - 18 B 862/05 - NWVBl. 2005, 439).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 11 ME 96/05

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung; Anforderungen zur

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 2 M 217/05
    Gegen ein solches Verständnis könnte immerhin sprechen, dass § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG keine dahingehende Einschränkung enthält, obwohl dies noch im Vermittlungsausschuss beantragt worden ist (so Nds. OVG, Beschl. v. 27.06.2005 - 11 ME 96/05 - m. w. N. zum Meinungsstand).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2023 - 12 S 986/23

    Verbrauch der Abschiebungsandrohung vor Abschluss des Asylverfahrens -

    Denn bei der Ausreise ist noch nicht zu übersehen, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt werden wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 02.08.2022 - XIII ZB 134/19 -, juris Rn. 18, und vom 16.05.2019 - V ZB 1/19 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.09.2001 - 11 S 2099/01 -, juris Rn. 6; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.02.2006 - 2 M 217/05 -, juris Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2005 - 18 B 862/05 -, juris Rn. 14; VG Ansbach, Urteil vom 16.09.2009 - AN 19 K 08.02203 -, juris Rn. 24; a.A. bei einer freiwilligen Ausreise ohne nähere Begründung VG Freiburg, Beschluss vom 09.02.2021 - 10 K 3748/20 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 07.02.2019 - V ZB 216/17

    Fehlen an einem Interesse des Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Bei der Ausreise bzw. Abschiebung kann nämlich noch nicht übersehen werden, ob nach einer späteren Wiedereinreise ein Folgeantrag gestellt und die frühere Abschiebungsandrohung - der Regelung in § 71 Abs. 5 Satz 1 AsylG entsprechend - noch für die Aufenthaltsbeendigung des potentiellen Folgeantragstellers benötigt wird (OVG Münster, NWVBl 2005, 439, 440; OVG Magdeburg, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 21.02.2006 - 2 M 217/05 -, Juris) kann zwar eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und so lange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • OVG Hamburg, 26.04.2006 - 4 Bs 66/06

    (Zuständigkeit der Behörde des gewöhnlichen Aufenthalts bei Anspruch auf Duldung;

    a) Das Aufenthaltsgesetz oder das Asylverfahrensgesetz als die spezielleren Gesetze regeln die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Fälle dieser Art nicht (Beschl. des Senats v. 29.12.2005 - 4 Bs 252/05 - m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 1.3.2006 - 11 ME 48/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.2.2006 - 2 M 217/05 - juris).
  • LSG Hessen, 11.07.2006 - L 7 SO 19/06

    Sozialhilfe für Ausländer - ausländerrechtliches Genehmigungsverfahren -

    Die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis kommt von vorneherein nicht in Betracht, wenn der Ausländer einen Daueraufenthalt begehrt (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05; Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 25. Januar 2006 - 5 AZ 34/05; Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 6 B 432/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2018 - L 7 AS 2380/17

    Anspruch auf Zahlung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Ein Daueraufenthaltsrecht kann aufgrund dieser Vorschrift nicht begründet werden (OVG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 21.01.2006 - 2 M 217/05).
  • BGH, 02.08.2022 - XIII ZB 134/19

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

    Überwiegend gehen die Verwaltungsgerichte jedoch davon aus, dass sich die Abschiebungsandrohung aus einem vormaligen Bescheid des Bundesamts nicht durch eine zwischenzeitliche freiwillige Ausreise des Betroffenen in das Heimat- oder sonstige Zielland erledigt, sondern jedenfalls bei Stellung eines Asylfolgeantrags nach § 71 Abs. 1 AsylG fortgilt (vgl. VG Mainz, Beschluss vom 25. März 2019 - 4 L 99/19.MZ, juris Rn. 7; VG Freiburg, Beschluss vom 9. Februar 2021 - 10 K 3748/20, juris Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2022 - 38 L 824/21 A, juris Rn. 13; zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Rückführungsrichtlinie und zum inhaltsgleichen § 71 AsylVfG: OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2005 - 18 B 862/05, NWVBl 2005, 439 [juris Rn. 14]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05, juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wesen der einstweiligen Anordnung, die im Unterschied zur Entscheidung des Hauptsacherechtsstreits auf Vorläufigkeit angelegt ist, das grundsätzliche Verbot, die Hauptsache mit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz vorwegzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05 -, juris Rn. 17 f.).
  • VG Cottbus, 01.07.2020 - 6 L 39/19
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wesen der einstweiligen Anordnung, die im Unterschied zur Entscheidung des Hauptsacherechtsstreits auf Vorläufigkeit angelegt ist, das grundsätzliche Verbot, die Hauptsache mit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz vorwegzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05 -, juris Rn. 17 f.).
  • VG Cottbus, 07.09.2023 - 6 L 118/22
    Darüber hinaus ergibt sich aus dem Wesen der einstweiligen Anordnung, die im Unterschied zur Entscheidung des Hauptsacherechtsstreits auf Vorläufigkeit angelegt ist, das grundsätzliche Verbot, die Hauptsache mit der Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz vorwegzunehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 1 WDS-VR 2/04 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris Rn. 24; Beschluss vom 14. Dezember 1989 - 2 ER 301.89, juris Rn. 3; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 2 M 217/05 -, juris Rn. 17 f.).
  • LG Kaiserslautern, 05.11.2012 - 1 T 207/12

    Beschwerde gegen Anordnung der Abschiebungshaft: Haftgrund; Hafterfordernis;

  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 6 L 211/21
  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 6 L 189/21
  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 L 244/21
  • VG Magdeburg, 10.02.2012 - 3 B 43/12

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Abschiebung nach Serbien

  • VG Magdeburg, 13.06.2013 - 3 A 95/12

    Erfolglose Klage auf Verpflichtung der Ausländerbehörde zur Erteilung von

  • VG Magdeburg, 18.04.2012 - 3 A 410/11

    Erfolgloser Asylfolgeantrag einer serbischen Roma-Familie

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