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   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12   

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OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12 (https://dejure.org/2012,2950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2012 - 2 M 29/12 (https://dejure.org/2012,2950)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 2 M 29/12 (https://dejure.org/2012,2950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 123 VwGO
    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität und posttraumatischen Belastungsstörungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 60a Abs. 2
    Eine zur Reiseunfähigkeit führende psychische Erkrankung eines Ausländers als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; Glaubhaftmachung einer psychischen Erkrankung durch Angabe der Befundtatsachen, Darlegung der Diagnose und einer prognostischen Diagnose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität und posttraumatischen Belastungsstörungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine zur Reiseunfähigkeit führende psychische Erkrankung eines Ausländers als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; Glaubhaftmachung einer psychischen Erkrankung durch Angabe der Befundtatsachen, Darlegung der Diagnose und einer prognostischen Diagnose

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Im Rahmen der Sicherungsanordnung genügt zur Bejahung des Anordnungsanspruchs dabei die Glaubhaftmachung von Tatsachen, aus denen sich zumindest ergibt, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist und ein Anordnungsgrund ist glaubhaft gemacht, wenn eine vorläufige Sicherung des in der Hauptsache verfolgten materiellen Anspruchs zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes dringlich ist (vgl. Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 -, m.w.N., nach juris).

    Es kann für die Bejahung eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses ausreichen, wenn zu befürchten ist, dass sich durch den Abschiebevorgang die psychische Erkrankung (wieder) verschlimmert, eine latent bestehende Suizidalität akut wird und deshalb die Gefahr besteht, dass der Ausländer unmittelbar vor oder nach der Abschiebung sich selbst tötet, wenn sich die Erkrankung des Ausländers also gerade aufgrund der zwangsweisen Rückführung in sein Heimatland wesentlich verschlechtert, und nicht nur dann, wenn ein Suizid während der Abschiebung droht (vgl. Beschl. v. 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Anders als im rein somatisch-medizinischen Bereich, wo äußerlich feststellbare objektive Befundtatsachen im Mittelpunkt stehen, geht es dabei um innerpsychische Vorgänge, die sich einer Erhebung äußerlich-objektiver Befundtatsachen weitgehend entzieht (vgl. Beschl. v. 20.06.2011, a.a.O., m.w.N.).

    Es entspricht ständiger Rechtssprechung des erkennenden Senats im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes den halbierten Auffangwert festzusetzen, soweit Streitgegenstand die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ist (vgl. nur OVG LSA, Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/11 -, nach juris), weshalb die Streitwertentscheidung des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 03.02.2012 entsprechend abzuändern war.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Die eingereichten ärztlichen Stellungnahmen ließen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (Beschl. v. 08.02.2011 - 2 M 100/10 -, nach juris) nicht erkennen, dass hier eine Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne geltend gemacht werde, es sei nicht zu erwarten, dass die Abschiebung die Antragstellerin krank oder kränker mache.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Einstweiliger Rechtsschutz ist zu gewähren, wenn ansonsten dem Antragsteller eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschl. v. 25.10.1988 - 2 BvR 745/88 -, BVerfGE 79, 69 [75]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2004 - 2 M 235/04

    Posttraumatische Belastungssituationen sind in der Türkei behandelbar

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Der Umfang und die Genauigkeit der erforderlichen Darlegungen richten sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (insbesondere: Komplexität des Krankheitsbildes, Gewichtigkeit und Konsequenzen der Diagnose) und entziehen sich einer generellen Beurteilung." (Beschl. des Senats vom 24.03.2004 -2 M 235/04 -, nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2003 - 2 M 497/03

    Aufenthaltsstatus eines ausländischen Ehegatten schützt den anderen vor

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Bei offenem Prozessausgang kommt es allein auf die Gewichtung der widerstreitenden Nachteile an (vgl. Beschl. d. Senats v. 22.10.2003 - 2 M 497/03 - nach juris).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Bei der Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist eine Abwägung der beteiligten öffentlichen und privaten Interessen vorzunehmen, die nach den Grundsätzen erfolgt, welche bei der Aussetzung des sofortigen Vollzugs nach § 80 Abs. 5 VwGO Anwendung finden (BVerfG, Beschl. v. 13.06.1979 - 1 BvR 699/77 -, BVerfGE 51, 268 [280 f.]).
  • Schlichtungsstelle nach dem MVG der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.07.2010 - 2 M 38/10
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12
    Dabei geht der Senat entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. zuletzt: Beschl. v. 20.06.2011 - 2 M 38/10 -, nach juris) davon aus, dass eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen kann: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und so lange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Sie ist weit davon entfernt den Mindestvoraussetzungen für die Darlegung (und Glaubhaftmachung) einer psychischen behandlungsbedürftigen Erkrankung (insbesondere einer posttraumatischen Belastungsstörung), geschweige denn eines hierauf gerichteten Beweisantritts zu genügen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - NVwZ 2008, 330; Senatsbeschluss vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - InfAuslR 2004, 423; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136).
  • VGH Bayern, 23.08.2016 - 10 CE 15.2784

    Erfolgloser Eilantrag auf vorübergehende Aussetzung der Abschiebung durch

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2012 - 2 LB 163/10

    Zulässigkeit eines Asylbegehrens eines syrischen Ausländers mit kurdischer

    Vor allem aber ist darauf hinzuweisen, dass eine etwaige Selbstmordgefährdung der Klägerin zu 2. anlässlich der Überstellung nach Österreich durch eine entsprechende ärztliche Begleitung aufgefangen werden könnte (zu den Voraussetzungen für ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidalität und posttraumatischer Belastungsstörung vgl. allg. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 10 CE 13.2257

    Abschiebungsanordnung des Bundesamts; Prüfung inlandsbezogener

    Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; OVG LSA, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.03.2016 - 3 L 47/16

    Überstellung nach Bulgarien im Rahmen der Dublinvorschriften - hier: begleitete

    Offen bleiben kann, ob die vorgelegte Stellungnahme überhaupt den rechtlichen Anforderungen an ein fachärztliches Attest genügt (vgl. hierzu im Einzelnen: BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 2 M 29/12 -, juris) .
  • VG Saarlouis, 14.12.2020 - 3 K 768/20

    Syrien: Dublin Griechenland; Keine unzumutbaren Lebensverhältnisse für nicht

    1 5 vgl. die mit gerichtlichem Schreiben vom 11.11.2020 übersandte Dokumentationsliste der Kammer den Drittstaat Griechenland betreffend; vgl. auch VG Leipzig, 14.02.2020, 6 L 50/19.A, juris 1 6 vgl. die Angaben des Klägers Bl. 87 der Verwaltungsunterlagen der Beklagten und Seite 1 des vorläufigen Arztbriefes des Universitätsklinikums des Saarlandes vom 06.10.2020 1 7 vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.02.2013, 10 CE 12.2396, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2012, 2 M 29/12, juris Rn. 11 kulose Erkrankter auf die fortlaufende und gegebenenfalls ärztlich überwachte Medikamenteneinnahme angewiesen ist, da ein frühzeitiger Abbruch der Behandlung oder die nicht konsequente Medikamenteneinnahme die Resistenzentwicklung fördert und zu Therapieversagen und 18 Rückfällen führen kann , ist vorliegend zu beachten, dass es sich bei den dem Kläger nach dem vorläufigen Arztbrief des Universitätsklinikums vom 10.2020 verordneten Medikamenten sämtlich um 19 verordneten um (spezielle) Antibiotika bzw. Tubekulostatika handelt - wobei dort weiter festgehalten ist, dass keine häusliche Medikation stattfinden soll.

    § 60a Abs. 2c AufenthG in der Fassung vom 15.08.2019; vgl. auch bspw. OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 09.10.2017 -13 A 1807/17.A, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.09.2017-2 L 85/17, NVwZ-RR 2018, 244; Beschluss der Kammer vom 14.06.2018 -3 K 1530/17- 6 1 Aussagen zu den Folgen der Krankheit, ob der Kläger transportfähig ist oder ob sich sein Gesundheitszustand durch eine Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon verschlechtern würde, fehlen Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.02.2013, 10 CE 12.2396, juris Rn. 13; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2012, 2 M 29/12, juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396

    Aussetzung der Abschiebung; gemeinsame Ausreise von Familienangehörigen;

    Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. OVG LSA, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11).
  • VG München, 19.01.2017 - M 21 K 16.31317

    Zu den Voraussetzungen einer qualifizierten ärztlichen Bescheinigung hinsichtlich

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots zu begründen (vgl. zu Abschiebungsverboten wegen Reiseunfähigkeit BayVGH, B.v. 23.8.2016 - 10 CE 15.2784 - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11 ff.).

    Die Bescheinigung ist damit nicht als Grundlage einer abschiebungsrelevanten Diagnose geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 23.8.2016 a.a.O. - juris Rn. 16; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 a.a.O. - juris Rn. 11 ff.).

  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    Ein Attest, dem nicht zu entnehmen ist, wie es zur prognostischen Diagnose kommt und welche Tatsachen dieser zugrunde liegen, ist nicht geeignet, das Vorliegen eines Abschiebungsverbots wegen Reiseunfähigkeit zu begründen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11 ff.).
  • VG München, 06.05.2016 - M 12 K 15.50793

    Klage gegen Abschiebungsanordnung nach Österreich im Dublin-Verfahren

    Erforderlich ist somit eine konkrete Äußerung dazu, ob sich der Gesundheitszustand durch eine Ausreise oder Abschiebung als unmittelbare Folge davon wesentlich verschlechtern wird (vgl. BayVGH, B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris).
  • VG Bayreuth, 25.05.2021 - B 8 K 19.50524

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

  • VG München, 10.01.2017 - M 21 K 15.31612

    Keine Feststellung eines Abschiebungshindernisses nach § 60 Abs. 7 AufenthG wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14

    Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • VG Ansbach, 05.06.2014 - AN 1 K 14.30275

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien

  • VG München, 20.05.2016 - M 12 K 15.50772

    Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Frankreich - Keine systemischen Mängel des

  • VG Regensburg, 30.04.2014 - RN 5 S 14.50067

    Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien bei psychischer Erkrankung

  • VG Düsseldorf, 07.10.2020 - 29 L 1716/20

    Iran: Dublin: keine systemischen Mängel in der Slowakei

  • VG Regensburg, 30.04.2014 - 5 S 14.50067

    Rückführung eines Asylbewerbers nach Italien bei psychischer Erkrankung

  • VG München, 19.01.2017 - M 21 K 13.30391

    Untaugliches Gutachten aufgrund unglaubhafter Angaben

  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 13 L 272/15

    Voraussetzungen für die Ersatzzustellung eines auf die Unzulässigkeit des

  • VG München, 25.05.2016 - M 17 K 14.30166

    Aufhebung der Abschiebungsanordnung bei Vorliegen eines inlandsbezogenen

  • VG Stuttgart, 18.10.2012 - 11 K 3391/12

    Abschiebung: Interessenabwägung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

  • VG Düsseldorf, 06.07.2022 - 27 L 1434/22
  • VG Magdeburg, 17.10.2014 - 1 A 211/13
  • VG Magdeburg, 13.10.2014 - 3 B 660/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis mangels tatsächlicher oder rechtlicher

  • VG München, 26.03.2014 - M 7 K 13.30492

    Dublin-II-Verfahren; Asylantragstellung in Italien; Abschiebungsanordnung;

  • VG Düsseldorf, 04.02.2022 - 27 L 206/22
  • VG München, 05.11.2021 - M 5 S 21.50672

    Abschiebungsanordnung nach Rumänien im Rahmen des Dublin-Verfahrens

  • VG München, 03.03.2016 - M 17 K 14.50703

    Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen Reiseunfähigkeit

  • VG München, 05.03.2015 - M 17 S7 15.50146

    Italien, Übernahmeersuchen, Sechsmonatsfrist, Rechtsschutzbedürfnis,

  • VG Magdeburg, 28.01.2015 - 9 B 103/15

    Systemische Mängel im Asylverfahren Italiens

  • VG München, 07.11.2014 - M 7 S7 14.50566

    Abänderung des Beschlusses von Gericht

  • VG München, 11.09.2013 - M 16 S 13.30879

    Dublin II-Verfahren, Überstellung nach Polen

  • VG Düsseldorf, 16.03.2015 - 13 L 474/15

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Frankreich als sicherem und zuständigem

  • VG Magdeburg, 08.01.2015 - 9 B 435/14

    Abschiebung nach Bulgarien; Anspruch auf Asyl

  • VG Schleswig, 14.10.2021 - 11 A 7/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG München, 09.06.2016 - M 25 E 16.2563

    Reiseunfähigkeit infolge Suizidalität

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