Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2002 - 2 M 293/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22332
OVG Sachsen-Anhalt, 19.03.2002 - 2 M 293/01 (https://dejure.org/2002,22332)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.03.2002 - 2 M 293/01 (https://dejure.org/2002,22332)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. März 2002 - 2 M 293/01 (https://dejure.org/2002,22332)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,22332) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2008 - 3 M 169/06

    Erhebung von Kostenbeiträgen im Bereich der Jugendhilfe

    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit der Klage geltend gemachten Bedenken (vgl. Bl. 4 f. GA im Verfahren 4 A 212/06 HAL) an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Klageverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Thüringen, 23.11.2007 - 4 EO 536/07

    Beiträge; Säumniszuschläge sind keine öffentlichen Abgaben i. S. d. § 80 Abs. 2

    1996, S. 138; OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002, 2 M 293/01, und v. 05.07.2006, 4 M 272/06, beide zit. n. Juris; VG Gera, Beschl. v. 05.03.2007, 5 E 100/07; a. A.: OVG Berlin-Bbg., Beschl. v. 25.09.2005, 9 S 10/05, zit. n. Juris; OVG Bremen, Beschl. v. 06.04.1993, 1 B 6/93, KStZ 1993, S. 236 [237]; OVG HH, Beschl. v. 17.10.2005, 1 Bs 210/05, NVwZ-RR 2006, S. 156 [157]; HessVGH, Beschl. v. 27.09.1994, 5 TH 1485/93; NVwZ-RR 1995, S. 158; OVG NW, Beschl. v. 31.08.1983, 3 B 538/83, NVwZ 1984, S. 395).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2011 - 3 M 488/10

    Säumniszuschläge auf Rundfunkgebühren keine öffentlichen Abgaben und Kosten

    Der 2. und der 4. Senat des beschließenden Gerichts haben bereits entschieden, dass es Sinn und Zweck der mit § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO bezweckten Angleichung an das Steuerrecht ist, in die Sofortvollzugsregelung alle Abgaben einzubeziehen, durch die - vergleichbar mit Steuern - die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichergestellt wird (OVG LSA, Beschl. v. 05.07.2006 - 4 M 272/06 -, juris; Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 -, JMBl. LSA 2002, 232, jeweils m. w. N.).
  • VG Halle, 27.07.2006 - 4 B 213/06
    Der Zweck der Einnahmeerzielung muss dabei zumindest gleichrangiger Nebenzweck mit anderen mit der Abgabe verfolgten Zwecken sein; zum anderen können der Deckung des Finanzbedarfs nur im Voraus in den Haushalt eingeplante und kalkulierte Einnahmen dienen (OVG LSA, Beschluss vom 19. März 2002 - 2 M 293/01 - juris; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rn. 679 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.07.2007 - 4 M 394/06

    Sofortige Vollziehbarkeit der abgewälzten Kleineinleiterabgabe

    Nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO i. V. m. § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wenn die insbesondere mit dem Widerspruch geltend gemachten Bedenken an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes derart gewichtig sind, dass ein Obsiegen des Betroffenen im Widerspruchsverfahren wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - Beschl. v. 02.02.2001 - 2 M 451/00 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2006 - 4 M 272/06

    Zur Qualifizierung von Säumniszuschlägen im Rahmen des § 80 VwGO

    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt hat dazu in einem Beschluss vom 19. März 2002 (- 2 M 293/01 -, zit. nach JURIS) ausgeführt: "Sinn und Zweck der mit § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bezweckten Angleichung an das Steuerrecht ist es nämlich, in die Sofortvollzugsregelung alle Abgaben einzubeziehen, durch die - vergleichbar mit Steuern - die Befriedigung des öffentlichen Finanzbedarfs sichergestellt wird.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2003 - 2 M 248/03

    Zur Stundung wegen unbilliger Härte

    Eine "unbillige" Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a. a. O., § 80 RdNrn.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.11.2003 - 2 M 460/03

    Keine Aussetzung des Widerspruchs gegen den gemeindlichen Steuerbescheid, weil

    Dazu bedarf es eines hier nicht geltend gemachten persönlichen Billigkeitsgrundes, etwa den der Existenzgefährdung (vgl. insoweit: OVG LSA, Beschl. v. 11.10.2002 - 2 M 323/02 - [Abdruck, S. 7, unter Hinweis auf OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 -]; OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 2. Aufl., § 80 RdNr. 58, m. w. Nachw.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., RdNr. 791, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2003 - 2 M 198/03

    Hemmung der Festsetzungsverjährung für Steuerbescheid / unbillige Härte setzt

    Eine "unbillige" Härte im Sinne des § 80 Abs. 4 Satz 3 VwGO liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (OVG LSA, Beschl. v. 19.03.2002 - 2 M 293/01 - OVG NW, Beschl. v. 17.03.1994 - 15 B 3022/93 -, NVwZ-RR 1994, 617; BayVGH, Beschl. v. 25.01.1988 - Nr. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727; Funke-Kaiser, in Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a.a.O., § 80 RdNrn.
  • VG Magdeburg, 18.12.2003 - 6 B 596/03
    Die aufschiebende Wirkung der (beabsichtigten) Rechtsbehelfe ist - entgegen der vom Antragsgegner vertretenen Auffassung - nicht von Gesetzes wegen ausgeschlossen, denn Säumniszuschläge - wie hier - sind weder Kosten im Sinne des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (so statt vieler ausdrücklich: OVG LSA, Beschluss vom 19.03.2003, Az.: 2 M 293/01), noch ist die aufschiebende Wirkung gemäß § 77 Abs. 4 Satz 5 SGB IX ausgeschlossen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht