Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,26445
OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06 (https://dejure.org/2006,26445)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06.12.2006 - 2 M 317/06 (https://dejure.org/2006,26445)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 06. Dezember 2006 - 2 M 317/06 (https://dejure.org/2006,26445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,26445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Abschiebungsschutz bei Unzumutbarkeit der Unterbrechung der familiären Beziehungen zu der Ehefrau und einem Kindes durch eine Ausreise; Eigenständige Bedeutung des Erziehungsbeitrags des Vaters für die Entwicklung des Kindes; Aussetzung der Abschiebung ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; VwGO § 123
    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz von Ehe und Familie, Eltern-Kind-Verhältnis, Kleinkinder, Ermessen, Türkei, Türken, Wehrdienst, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06
    Insoweit ist vor allem zu berücksichtigen, dass ein noch sehr kleines Kind wie die derzeit 5 Monate alte Tochter des Antragstellers den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.01.2006, 2 BvR 1935/05 ­ NVwZ 2006, 682).

    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.01.2006 (a. a. O.) nochmals betont, dass maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen sei, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit bestehe, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen sei; dabei sei zu berücksichtigen, dass bei einer Vater-Kind-Beziehung der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich werde, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben könne (so auch OVG LSA, Beschl. v. 25.08.2006 ­ 2 M 228/06 ­ JURIS).

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06
    Daher kann gerade bei einem kleinen Kind auch eine verhältnismäßig kurze Trennungszeit im Lichte von Art. 6 Abs. 2 GG schon unzumutbar lang sein (BVerfG, Beschl. v. 31.08.1999 ­ 2 BvR 1523/99 ­, NVwZ 2000, 59).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2006 - 2 M 317/06
    Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 23.01.2006 (a. a. O.) nochmals betont, dass maßgeblich auch auf die Sicht des Kindes abzustellen und im Einzelfall zu untersuchen sei, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit bestehe, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen sei; dabei sei zu berücksichtigen, dass bei einer Vater-Kind-Beziehung der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich werde, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben könne (so auch OVG LSA, Beschl. v. 25.08.2006 ­ 2 M 228/06 ­ JURIS).
  • VGH Bayern, 22.07.2008 - 19 CE 08.781

    Erteilung einer Duldung wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Ausreise; Schutz der

    1999, 97 [98]; VGH BW, B. v. 2.5.2000 - 13 S 2456/99 -, InfAuslR 2000, 395 [396]; VGH BW, B. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 [690]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Bei der Auslegung und Anwendung der ausländerrechtlichen Vorschriften darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, dass durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts vom 16. Dezember 1997 (BGBl 1, 2942) die Rechtspositionen des Kindes und seiner Eltern sowohl hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts als auch hinsichtlich des Umgangsrechts gestärkt wurden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.2.2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380 [390]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    2000, 5 [6]; OVG Hamburg, B. v. 25.9.2003 - 1 Bs 457/03 -, AuAS 2004, 40 [41]; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]).

    Hinsichtlich des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) ist deshalb zu berücksichtigen, dass die Geburt eines (gemeinsamen) Kindes regelmäßig eine Zäsur in der Lebensführung des Ast. darstellt, die den Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft in einem anderen Licht erscheinen lässt und die Versagung aufenthaltsrechtlichen Schutzes im Interesse des verfassungsrechtlich verbürgten Kindeswohls grundsätzlich nicht mehr zu rechtfertigen vermag (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]; OVG Saarlouis, Urt. v. 15.9.2006 - 2 R1/06 - juris; OVG Bautzen, B. v. 31.8.2000 - 3 BS 713/99 -, NVwZ-RR 2001, 689 f.; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

    Letzteres ist vor allem dann der Fall, wenn - wie hier - die Gefahr einer zeitlich nicht absehbaren und mit dem Kindeswohl nicht zu vereinbarenden längeren Trennung besteht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104 [105]; VG Stuttgart, Urt. v. 8.8.2007 - 2 K 3070/07 -, InfAuslR 2008, 32 [36]).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.06.2009 - 2 O 37/08

    Prozesskostenhilfe: Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären

    2001, 21; BayVGH, Beschl. v. 22.7.2008 - 19 CE 08.781 -, InfAuslR 2009, 158; VGH BW, Beschl. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, AuAS 2007, 38; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104).

    Dies kann - wie hier - auch im Verhältnis von Eltern und kleinen Kindern der Fall sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.12.2006, a.a.O.; VGH BW, Beschl. v. 19.4.2001 - 13 S 555/01 -, InfAuslR 2001, 381).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2007 - 13 S 57/07

    D (A), Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Schutz

    Auch und gerade ein noch sehr kleines Kind wird einen auch nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung - und darum geht es in Verfahren nach § 123 VwGO - nicht begreifen können und diesen rasch als endgültigen Verlust erfahren (außer den oben angegebenen Fundstellen siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 6.12.2006 - 2 M 317/06 -, InfAuslR 2007, 104, 105).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht