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   OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01   

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https://dejure.org/2001,9613
OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 2 MA 817/01 (https://dejure.org/2001,9613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Auswahl zwischen Versetzungsbewerber und Anstellungsbewerber

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 7 BRRG; § 123 BRRG; § 8 BG ND
    Anstellung; Anstellungsbewerber; Auswahl; Auswahlentscheidung; Beamter; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konkurrent; Konkurrentenklage; Leistungsgrundsatz; Mitbewerber; Stellenbesetzung; Versetzung; Versetzungsbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2001, 1703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Er hat vielmehr seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.11.1986 - 2 C 33.85 -, NVwZ 1987, 599; NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999 , aaO).
  • OVG Niedersachsen, 09.02.2000 - 2 M 4517/99

    Auswahl; Auswahlverfahren; Beamter; Beurteilung; Beurteilungszuständigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 9.2.2000 - 2 M 4517/99 - Beschl. v. 15.10.1999 - 5 M 2916/99 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2000 - 2 B 11038/00

    Anspruch eines Versetzungsbewerbers auf bevorzugte Einstellung bei Konkurrenz des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Ihm ist vielmehr ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999, aaO; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 11.7.2000 - 2 B 11038/00 -, IÖD 2000, 270; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.1.1999 - B 3 S 412/98 -, DRiZ 2000, 57 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Ihm ist vielmehr ein weiter Ermessensspielraum eröffnet (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 15.10.1999, aaO; OVG Rhld.-Pf., Beschl. v. 11.7.2000 - 2 B 11038/00 -, IÖD 2000, 270; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 28.1.1999 - B 3 S 412/98 -, DRiZ 2000, 57 f.).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 8 B 165.96

    Bauplanungsrecht - Begriff der Instandsetzung bzw. Modernisierung i.S. von § 177

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    An einer die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung rechtfertigenden Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage fehlt es nämlich, wenn sich - wie hier - die als vermeintlich grundsätzlich bedeutsam bezeichnete Rechtsfrage auf der Grundlage des Gesetzeswortlauts oder bereits vorliegender höchstrichterlicher Rechtsprechung ohne weiteres beantworten lässt (vgl. zur Revisionszulassung BVerwG, Beschl. v. 27.8.1996 - 8 B 165.96 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 13).
  • BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99

    Im Hinblick auf den Subsidiaritätsgrundsatz unzulässige, aber auch unbegründete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.05.2001 - 2 MA 817/01
    Insoweit ist der aufnehmende Dienstherr im Rahmen seiner Personal- und Organisationshoheit nicht gehindert, den Kreis der nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt auf Grund sachlicher Erwägungen einzuengen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.11.1999 - 2 BvR 1992/99 -, ZBR 2000, 377).
  • VG Hannover, 16.01.2006 - 2 B 8019/05

    Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit einer

    In dieser Hoffnung konnte den Antragsteller bestärken, dass das Niedersächsische Justizministerium in anderen Verfahren Bewerber aus Sachsen-Anhalt, die sich auf freie R 1-Richterstellen in Niedersachsen beworben hatten, von vornherein gar nicht in das Auswahlverfahren einbezogen hat (vgl. z.B. VG Hannover, 2 B 5703/00 und OVG Lüneburg, 2 MA 817/01; VG Hannover, 2 B 2008/99) und zum anderen die Auswahlentscheidung vom 09.11.2004 betreffend die Besetzung der Stelle des Direktors oder der Direktorin des Arbeitsgerichts in {C.}, (Besoldungsgruppe R 2 mit Amtszulage), um die sich die Ehefrau des Antragstellers als Direktorin des Arbeitsgerichts {D.} beworben hatte, ausschließlich auf Leistungsgesichtspunkte gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 4 Nds.RiG, § 8 NBG gestützt und bereits eine Ausnahmegenehmigung beim Niedersächsischen Finanzminister vom Einstellungsstopp erwirkt hat.
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04

    Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber;

    Allerdings hat das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend erkannt, dass der Dienstherr, konkurrieren mehrere Beamte um ein Amt einer Beförderungsstelle, den Dienstposten nach pflichtgemäßen Ermessen mit einem Versetzungsbewerber besetzen kann, ohne dass der Dienstherr, selbst wenn die Beförderungsstelle ausgeschrieben worden ist, dem Beförderungsbewerber gegenüber dazu verpflichtet wäre, die Auswahl zwischen den um die Besetzung des Amtes konkurrierenden Beamten an den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung auszurichten (Senat, Beschl. v. 16.5.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 233 = NdsRpfl. 2001, 2001, 418; OVG NRW, Beschl. v. 23.4.2004 - 1 B 42/04 -, IÖD 2004, 171(173); Schnellenbach, aaO, RdNr. 68 jeweils m. w. Nachw.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2002 - 2 M 15/02
    Es ist weitgehend seinem Organisationsermessen vorbehalten, ob er eine Stelle im Wege der Beförderung (bzw. Übertragung eines höher bewerteten Dienstpostens), der Versetzung oder der Umsetzung vergibt (BVerwG, Beschluß vom 26.01.1994, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluß 28.11.2001, a.a.O.; OVG Magdeburg, Beschluß vom 28.01.1999, a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 16.05.2001 - 2 MA 817/01 -, DVBl. 2001, 1703).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2002 - 2 ME 211/02

    Auswahl; Beamter; Beförderungsbewerber; Dienstherr; Ermessen; Leistungsgrundsatz;

    Dieses Wahlermessen unterliegt nicht dem sich aus Art. 33 Abs. 2 GG, § 7 BRRG und § 8 Abs. 1 NBG ergebenden Leistungsgrundsatz (vgl. Beschl. d. Sen. v. 01.08.2002 - 2 ME 118/02 -; Beschl. d. Sen. v. 16.05.2001 - 2 MA 817/01 -, IÖD 2001, 223 = Nds. Rpfl. 2001, 418; OVG Münster, Beschl. v. 28.01.2002 - 6 B 1275/01 -; OVG Münster, Beschl. v. 03.07.2001 - 1 B 670/01 -, NVwZ-RR 2002, 362; OVG Koblenz, Beschl. v. 28.11.2001 - 10 B 11.641/01 -, NVwZ-RR 2002, 364).
  • ArbG Dortmund, 06.10.2016 - 3 Ca 2183/16
    Dabei finden die Entscheidungen der Träger der staatlichen Organisationsgewalt ihre leitenden Orientierungsdaten einerseits in den legitimen Verwaltungsaufgaben und andererseits in den verfügbaren Finanzmitteln (VGH München, Beschluss vom 16.05.2013, 3 CE 13.328; OVG Thüringen, Beschluss vom 16.12.2008, 2 EO 228/08; OVG Hamburg, Beschluss vom 29.12.2005, 1 Bs 260/05; VGH Kassel, Beschluss vom 13.03.2003, 1 TG 75/03; LAG Niedersachsen, Urteil vom 06.09.2001, 7 Sa 85/01; OVG Münster, Beschluss vom 03.07.2001, 1 B 670/01; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.05.2001, 2 MA 817/01).
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