Rechtsprechung
BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen - Fürsorgepflicht - Beihilfekürzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 31.08.1984 - 2 N 1/83
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84
- BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
- OVG Bremen, 19.01.1988 - 2 N 1/83
Papierfundstellen
- BVerwGE 77, 345
- NJW 1987, 2948
- NVwZ 1987, 1083 (Ls.)
- NVwZ 1988, 40
Wird zitiert von ... (86) Neu Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).Auch wenn keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht, die gebotene Hilfe gerade in Form von Beihilfen zu erbringen (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ), so handelt es sich bei diesen Fürsorgeleistungen doch um Randzonen der Besoldung im materiellen Sinne (vgl. hierzu Schwegmann/Summer, BBesG, Einf. vor § 1 Rz 2, sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 2 E 32 b).
Der Bundesbesoldungsgesetzgeber stellt - wie dargelegt - den Beamten mit den Dienstbezügen einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall zur Verfügung und setzt voraus, daß sie mit diesen Mitteln eine zumutbare Krankenversicherung abschließen können, an die die gebotene zusätzliche Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn anknüpft (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ).
Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht wiederholt im einzelnen begründet und entschieden haben (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 21, 329 ; 58, 68 ; 62, 354 ; BVerwGE 60, 212 ), unterscheiden sich die beamtenrechtliche Krankenfürsorge und die auf dem Sachleistungsprinzip beruhende Krankenversicherung nach der Reichsversicherungsordnung grundlegend.
- BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84
Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).Dieser hat auf Grund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht (§ 48 BRRG, § 78 BremBG, § 7 BremBesG) ergänzend einzugreifen, um sicherzustellen, daß die amtsangemessene Alimentation durch die Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (BVerwGE 22, 160 ; 71, 342 ).
Hierin kommt das den Beihilfevorschriften zugrundeliegende System der gegenseitigen Ergänzung von zumutbarer, den Beamten generell möglicher Eigenvorsorge und der ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn zum Ausdruck, von dem auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ; BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).
Diese Auslegung entspricht dem Begriff der Beihilfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sie nur aus besonderem Anlaß zu einem bestimmten Zweck ergänzend den Teil der durch Krankheit verursachten Aufwendungen annähernd zu decken braucht, den eine dem Beamten zumutbare Versicherung regelmäßig nicht deckt (u.a. BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ).
- BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79
Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Dieses ist nicht Teil der dem Beamten zustehenden Alimentation im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, sondern stellt eine nach hiervon abweichenden Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn dar (BVerwGE 51, 193 ; 60, 88 ; 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).Auch wenn keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht, die gebotene Hilfe gerade in Form von Beihilfen zu erbringen (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ), so handelt es sich bei diesen Fürsorgeleistungen doch um Randzonen der Besoldung im materiellen Sinne (vgl. hierzu Schwegmann/Summer, BBesG, Einf. vor § 1 Rz 2, sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 2 E 32 b).
Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht wiederholt im einzelnen begründet und entschieden haben (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 21, 329 ; 58, 68 ; 62, 354 ; BVerwGE 60, 212 ), unterscheiden sich die beamtenrechtliche Krankenfürsorge und die auf dem Sachleistungsprinzip beruhende Krankenversicherung nach der Reichsversicherungsordnung grundlegend.
- BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75
Alimentationsprinzip
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).Auch wenn keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht, die gebotene Hilfe gerade in Form von Beihilfen zu erbringen (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ), so handelt es sich bei diesen Fürsorgeleistungen doch um Randzonen der Besoldung im materiellen Sinne (vgl. hierzu Schwegmann/Summer, BBesG, Einf. vor § 1 Rz 2, sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 2 E 32 b).
Der Bundesbesoldungsgesetzgeber stellt - wie dargelegt - den Beamten mit den Dienstbezügen einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall zur Verfügung und setzt voraus, daß sie mit diesen Mitteln eine zumutbare Krankenversicherung abschließen können, an die die gebotene zusätzliche Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn anknüpft (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 47.84
Beihilfeanspruch eines Beamten - Zahnärztliche Leistungen - Materialkosten - …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).Dieses ist nicht Teil der dem Beamten zustehenden Alimentation im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, sondern stellt eine nach hiervon abweichenden Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn dar (BVerwGE 51, 193 ; 60, 88 ; 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).
Hierin kommt das den Beihilfevorschriften zugrundeliegende System der gegenseitigen Ergänzung von zumutbarer, den Beamten generell möglicher Eigenvorsorge und der ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn zum Ausdruck, von dem auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ; BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).
- BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 268.63
Begriff der Sachleistungen - Umfang der Alimentationspflicht - Grundsatz des …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Darauf beruht es, daß Beamte kraft Gesetzes von der Versicherungspflicht, auch in der gesetzlichen Krankenversicherung, freigestellt sind (BVerwGE 20, 44 ).Zu den Bedürfnissen, die auch ein Beamter befriedigen können soll, gehören heute nach allgemeiner Anschauung "im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten" u.a. auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtigen Krankheitsvorsorge (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 20, 44 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - <ZBR 1986, 162>).
Gemäß Nr. 3 Abs. 4 BGr konnten die Versicherungsbeiträge nur anläßlich eines konkreten Beihilfefalles in gewissem Rahmen als beihilfefähige Aufwendungen berücksichtigt, nicht aber unabhängig davon generell als pauschale Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen gewährt werden (vgl. hierzu BVerwGE 19, 48 ; 20, 44 ).
- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Er hat vielmehr neben der von ihm abschließend geregelten Besoldung durch die Gewährung von Dienstbezügen (Art. 72 Abs. 1 GG) - ebenso wie den Dienstherren im Bund - auch den Ländern Raum zu eigener Gestaltung bei der gebotenen Ergänzung der Regelalimentation gelassen (BVerfGE 62, 354 u.a. unter Hinweis auf BVerwGE 23, 288 ; 51, 193 ).Wie das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht wiederholt im einzelnen begründet und entschieden haben (vgl. hierzu u.a. BVerfGE 21, 329 ; 58, 68 ; 62, 354 ; BVerwGE 60, 212 ), unterscheiden sich die beamtenrechtliche Krankenfürsorge und die auf dem Sachleistungsprinzip beruhende Krankenversicherung nach der Reichsversicherungsordnung grundlegend.
- BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81
Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Dieses ist nicht Teil der dem Beamten zustehenden Alimentation im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, sondern stellt eine nach hiervon abweichenden Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn dar (BVerwGE 51, 193 ; 60, 88 ; 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).Auch wenn keine spezielle verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht, die gebotene Hilfe gerade in Form von Beihilfen zu erbringen (BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ), so handelt es sich bei diesen Fürsorgeleistungen doch um Randzonen der Besoldung im materiellen Sinne (vgl. hierzu Schwegmann/Summer, BBesG, Einf. vor § 1 Rz 2, sowie Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 2 E 32 b).
- BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 25.76
Begriff des Sachleistungssurrogats - Inanspruchnahme einer Geldleistung statt …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Hierin kommt das den Beihilfevorschriften zugrundeliegende System der gegenseitigen Ergänzung von zumutbarer, den Beamten generell möglicher Eigenvorsorge und der ergänzenden Hilfeleistung des Dienstherrn zum Ausdruck, von dem auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung ausgegangen ist (vgl. u.a. Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ; BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).Diese Auslegung entspricht dem Begriff der Beihilfe nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der sie nur aus besonderem Anlaß zu einem bestimmten Zweck ergänzend den Teil der durch Krankheit verursachten Aufwendungen annähernd zu decken braucht, den eine dem Beamten zumutbare Versicherung regelmäßig nicht deckt (u.a. BVerwGE 57, 336 ; 71, 342 ; Urteil vom 17. Dezember 1981 - BVerwG 2 C 24.81 - ).
- BVerwG, 20.10.1976 - VI C 187.73
Erhebliche Einkünfte - Wirtschaftliche Selbständigkeit - Beihilfeberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86
Dieses ist nicht Teil der dem Beamten zustehenden Alimentation im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG, sondern stellt eine nach hiervon abweichenden Grundsätzen bemessene Hilfeleistung des jeweiligen Dienstherrn dar (BVerwGE 51, 193 ; 60, 88 ; 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 47.84 - ).Er hat vielmehr neben der von ihm abschließend geregelten Besoldung durch die Gewährung von Dienstbezügen (Art. 72 Abs. 1 GG) - ebenso wie den Dienstherren im Bund - auch den Ländern Raum zu eigener Gestaltung bei der gebotenen Ergänzung der Regelalimentation gelassen (BVerfGE 62, 354 u.a. unter Hinweis auf BVerwGE 23, 288 ; 51, 193 ).
- BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 24.81
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
- BVerwG, 13.03.1980 - 6 C 1.79
Nachrangigkeit beamtenrechtlicher Beihilfen gegenüber Leistungen der …
- BVerwG, 24.02.1966 - VIII C 276.63
Beihilferechtlicher Begriff des angemessenen Umfanges notwendiger Aufwendungen
- BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78
Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von …
- BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
- BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs. …
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84
Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im …
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89
Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der …
Es darf die Antwort auf die entscheidungserhebliche Fragestellung einengen und die Antwort so formulieren, wie es dies für am zweckmäßigsten hält (vgl. BVerwGE 59, 87 ; 66, 116 ; 77, 345 ).Dies ergibt sich aus dem Zusammenhang der vom Bundesgesetzgeber geregelten Besoldung der Beamten mit der Beihilfegewährung (vgl. BVerwGE 77, 345 ).
Von Verfassungs wegen ist lediglich die Gewährung einer Besoldung veranlaßt, die auch die Kosten einer angemessenen Krankenversicherung deckt, die zur Abwendung krankheitsbedingter, durch Leistungen aufgrund der Fürsorgepflicht nicht ausgeglichener Belastungen erforderlich ist (vgl. BVerwGE 77, 345 ; BVerfGE 44, 249 ; 58, 68 ; 83, 89 ).
Das gegenwärtige System der Beihilfe ist zwar nicht Bestandteil der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation (vgl. BVerfGE 83, 89 ; ebenso BVerwGE 77, 345 ; 60, 88 ; ständige Rechtsprechung).
Diese gebietet ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn, damit die amtsangemessene Alimentation durch die dem Beamten entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlaß von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 77, 345 ; 71, 342 ; 22, 160 ).
Seine Grenzen findet dieser jedoch in dem aus dem Fürsorgeprinzip folgenden Gebot der effektiven Ergänzung der dem Beamten zumutbaren und im Rahmen der Bemessung der Alimentation berücksichtigten Eigenvorsorge, wobei entsprechend der zwischen Alimentation und Beihilfe als ergänzender Hilfeleistung bestehenden Wechselbeziehung der geltende "Beihilfestandard" Einfluß auf den vom Bundesbesoldungsgesetzgeber als zumutbar angesehenen Teil der Eigenvorsorge nimmt, die Besoldung in diesem Sinne sonach der Abdeckung (nur) eines Teils der aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen entstehenden Aufwendungen zu dienen bestimmt ist (vgl. BVerwGE 51, 193 ; 60, 212 ; 77, 345 ; BVerfGE 83, 89 ).
Denn das Beihilferecht hat in der Vergangenheit in Bund und Ländern - von Art. 3 Abs. 1 GG zwar nicht gefordert (vgl. dazu BVerwGE 51, 193 ; 77, 345 , st. Rspr.) - eine Entwicklung genommen, die dahin gekennzeichnet ist, daß sich bundesweit im wesentlichen gleiche ergänzende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn für den Beamten aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen herausgebildet haben.
Dieser Beihilfestandard stellt mithin die Orientierungsgröße schlechthin dar; sie gibt dem Bundesbesoldungsgesetzgeber ein annäherndes Bild über die verbleibenden Belastungen des Beamten (vgl. dazu BVerfGE 83, 89), von dem der Besoldungsgesetzgeber ausgehen kann und auch ausgegangen ist, weshalb der Beihilfestandard auch von den Ländern zu beachten ist (vgl. BVerwGE 77, 345 ).
Diese Verfahrensweise hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 25. Juni 1987 - BVerwG 2 N 1.86 - (BVerwGE 77, 345 ) als nicht beihilfesystemkonform und von der Regelungskompetenz des Landesnormgebers nicht mehr umfaßt, erkannt.
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04
Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter …
Demgegenüber ist die gesetzliche Krankenversicherung dem Beamtenrecht fremd (vgl. Entscheidung vom 25. Juni 1987 BVerwG 2 N 1.86 BVerwGE 77, 345 ). - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Da die Beihilfe regelmäßig nur einen bestimmten Vomhundertsatz der aus Anlaß von Krankheits-, Geburts- und Todesfällen entstehenden Aufwendungen des Beamten abdeckt, setzt sie voraus, daß der Beamte aus seinen Mitteln für die Begleichung des übrigen Teils der Aufwendungen selbst Vorsorge trifft (vgl. BVerwGE 19, 10 [12 f.]; 51, 193 [199 f.]; 60, 212 [219 f.]; 77, 345 [347 f.]).Der Dienstherr darf somit die Beihilfe, da er sie als eine die Eigenvorsorge des Beamten ergänzende Leistung konzipiert hat, nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestalten (vgl. BVerwGE 20, 44 [47]; 60, 212 [220]; 77, 345 [348]).
- BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93
Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz
Es darf sie einerseits auf entscheidungserhebliche Fragestellungen einengen und die Antwort nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten formulieren (Beschluß vom 25. Juni 1987 - BVerwGE 77, 345 (347)). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3535/06
Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ist rechtswidrig
BVerwG, Entscheidung vom 25.6.1987 - 2 N 1.86 -, BVerwGE 77, 345 sowie Urteile vom 25.6.1987 - 2 C 57.85 -, BVerwGE 77, 331, und vom 3.7.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 (Hervorhebung durch das BVerwG).Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des BVerwG vom 25.6.1987 - 2 N 1.86 - (…a.a.O.), mit der es eine nicht versicherbare Beihilfekürzung im Bundesland Bremen für rechtswidrig gehalten hat.
BVerfG, Beschluss vom 30.3.1977 (…a.a.O.); BVerwG, Entscheidung vom 25.6.1987 - 2 N 1.86 - (…a.a.O.).
- VG Gelsenkirchen, 03.03.2006 - 3 K 1122/99
Kürzung der Beihilfe um Kostendämpfungspauschale ist unzulässig
Unbestritten ist in diesem Zusammenhang gleichfalls, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse des Beamten für die Ausgestaltung der Alimentationsleistungen unerheblich sind, die Alimentation also von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Bediensteten, - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts "grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse", vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, vgl. auch BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - E 77, 345, unabhängig allein nach der Amtsangemessenheit zu bemessen ist.Eine Kürzung von Beihilfeleistungen, die in Kenntnis der fehlenden Möglichkeit der Versicher-barkeit der entstandenen Schutzlücke eröffnet wird, ist vom Bundesverwaltungsgericht, vgl. Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - BVerwGE 77, 345 (348, 349) und Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207, ausdrücklich als unzulässig gekennzeichnet worden.
Ebenfalls nicht tragfähig ist die Kritik an der Annahme des Beihilfestandards, die wiederholt von Schnellenbach, Neue Entwicklungen im Beihilferecht NVwZ 88, 40; Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, VArch 01, 2 (23), vorgetragen wurde.
- BFH, 14.12.2006 - III R 24/06
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Das Beihilferecht in Bund und Ländern geht nicht nur davon aus, dass es Versicherungsmöglichkeiten für alle in Betracht kommenden Krankheitsfälle zu regelmäßig zumutbaren Bedingungen gibt und Beamte sich auch tatsächlich versichern können, sondern setzt auch voraus, dass Beamte für Krankheitsfälle durch den freiwilligen Abschluss einer Krankenversicherung mit eigenen Mitteln selbst vorsorgen (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 25. Juni 1987 2 N 1/86, BVerwGE 77, 345, m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3764/06
Rechtmäßigkeit der Verminderung des Beihilfeanspruchs um die …
- 2 N 1.86 -, BVerwGE 77, 345 sowie Urteile vom 25. Juni 1987 - 2 C 57.85 -, BVerwGE 77, 331 und vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277 (Hervorhebung durch das BVerwG).Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - (…a.a.O.), mit der es eine nicht versicherbare Beihilfekürzung im Bundesland Bremen für rechtswidrig gehalten hat.
vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. März 1977 (…a.a.O.); BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - (…a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4755/00
Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch …
vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1.89 -, BVerwGE 89, 207 (209), und Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 -, BVerwGE 77, 345 (347); Neuhäuser, NVwZ 1999, 824 (825).So jetzt auch BVerwG, Urteil vom 3. Juli 2003 - 2 C 36.02 - möglicherweise enger noch Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 -, BVerwGE 77, 345.
- VG Gelsenkirchen, 10.11.2006 - 3 K 2162/06
Kostendämpfungspauschale
Unbestritten ist in diesem Zusammenhang gleichfalls, dass die sonstigen Vermögensverhältnisse des Beamten für die Ausgestaltung der Alimentationsleistungen unerheblich sind, die Alimentation also von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Bediensteten, - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich ohne Rücksicht auf seine individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse", vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. November 1990 - 2 BvF 3/88 -, BVerfGE 83, 89, vgl. auch BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - E 77, 345, unabhängig allein nach der Amtsangemessenheit zu bemessen ist.Eine Kürzung von Beihilfeleistungen, die in Kenntnis der fehlenden Möglichkeit der Versicher-barkeit der entstandenen Schutzlücke eröffnet wird, ist vom Bundesverwaltungsgericht, vgl. Entscheidung vom 25. Juni 1987 - 2 N 1.86 - BVerwGE 77, 345 (348, 349) und Beschluss vom 28. November 1991 - 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207, ausdrücklich als unzulässig gekennzeichnet worden.
Ebenfalls nicht tragfähig ist die Kritik an der Annahme des Beihilfestandards, die wiederholt von Schnellenbach, Neue Entwicklungen im Beihilferecht NVwZ 88, 40; Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, VArch 01, 2 (23), vorgetragen wurde.
- BVerwG, 18.05.1990 - 2 NB 1.89
Familienbezogenes Beihilfebemessungssystem
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 6 A 4532/06
Kostendämpfungspauschale Unterhaltsbedarf Lebensunterhalt Eigenvorsorge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3692/06
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2006 - 4 S 101/05
Ausschluss von potenzsteigernden Medikamenten von der Beihilfefähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3693/06
Rechtmäßigkeit der Verminderung des Beihilfeanspruchs um die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3691/06
Rechtmäßigkeit der Verminderung des Beihilfeanspruchs um die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3393/06
Rechtmäßigkeit der Verminderung des Beihilfeanspruchs um die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2007 - 6 A 2476/07
Beihilfe Kostendämpfungspauschal
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2007 - 6 A 2477/07
Beihilfe Kostendämpfungspauschale 2003
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 6 A 2386/07
Beihilfe Kostendämpfungspauschale 1999
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 6 A 84/07
Kostendämpfungspauschale Unterhaltsbedarf Lebensunterhalt Eigenvorsorge …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 6 A 4451/06
- BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2007 - 6 A 2480/07
Beihilfe Kostendämpfungspauschale
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 6 A 2418/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 6 A 2419/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2007 - 6 A 4499/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 1 A 1208/06
Einführung einer Kostendämpfungspauschale hinsichtlich Beihilfeleistungen an …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2007 - 6 A 2481/07
Beihilfe Kostendämpfungspauschale
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2007 - 6 A 2420/07
- BVerfG, 09.03.2000 - 2 BvL 8/99
Stufe
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 33.87
Rückforderung einer dem Erben des Beihilfeberechtigten zugeflossenen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 4 N 156.05
Kostendämpfung im Beihilferecht
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.2008 - 4 S 2725/06
Ausschluss der Beihilfefähigkeit von allen Mitteln, die der Behandlung einer …
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.1991 - 2 A 10118/91
Ersatzkasse; Leistungen aus freiwilliger Versicherung; Teilkostentarif; …
- BVerwG, 28.06.1990 - 2 C 35.87
Beihilfe - Leistungsausschluss - Krankenversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2003 - 1 A 4753/00
Abänderung und Ergänzung des Beihilferechts des Landes Nordrhein-Westfalen durch …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2002 - 5 LB 3648/01
Anrechnung; Eigenbeteiligung; Grundgehalt; Heilfürsorge
- BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 37.02
Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug …
- BVerwG, 08.05.1995 - 4 NB 16.95
Bebauungsplan - Enteignungsverfahren - Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - …
- BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 18.88
Berechnung - Beihilfefähige Aufwendungen - Freiwillige Weiterversicherung - …
- BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 17.88
Anrechnung - Eigenleistung - Private Krankenversicherung - Beihilfe
- BVerwG, 30.03.1995 - 2 C 5.94
Beihilfe bei Eingliederungshilfe des Sozialhilfeträgers an erwachsene behinderte …
- BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85
Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 6 A 3458/99
Ableitung eines Beihilfeanspruchs unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des …
- BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 10/98 KR R
Rangfolge von beamtenrechtlicher Sicherung und Familienversicherung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.1998 - 6 A 640/97
Beamter; Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung; Zuschuß; Vorerkrankung
- VerfGH Saarland, 17.12.1996 - Lv 3/95
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen der Beamten für Wahlleistungen bei stationärer …
- OVG Bremen, 23.12.1988 - 2 N 1/88
Beihilfe; Bemessungssatz für Kinder
- BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 43.02
Polizeivollzugsbeamter; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; prozentualer Abzug …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01
Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht; …
- OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3367/01
Alimentation; Beamter; Beihilfe; Fürsorgepflicht; Gesetzgebungskompetenz; …
- VG Köln, 18.08.2000 - 19 K 2507/99
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Beihilfeanspruchs eines Richters am …
- BVerwG, 14.03.1991 - 2 C 44.88
Beschränkung der Beihilfefähigkeit - Erstattungsgrenze - Höherrangiges Recht
- FG Schleswig-Holstein, 09.11.2005 - 5 K 55/05
Keine Minderung der Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag durch Beiträge zur …
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 49.87
Vererblichkeit von Beihilfe
- VG Gießen, 25.09.1998 - 8 E 376/97
Beihilfe - rechtmäßiger Abzug eines Eigenanteils für Arzneimittel und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - 1 A 2896/06
Beihilfefähigkeit des Präparates "Cialis" gegen erektile Disfunktion; …
- BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 42.02
Feuerwehrbeamter im Kommunaldienst; freie Heilfürsorge; Kostenbeteiligung; …
- BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86
Unterricht - Erfüllung der Schulpflicht - Heilpädagogische Behandlung - Beihilfe …
- VG Oldenburg, 28.02.2001 - 6 A 3510/99
Gewährung einer Beihilfe für angefallene Krankheitsbehandlungskosten.; …
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 13 S 2748/09
Zur Beihilfeberechtigung von Privatschullehrern mit Versorgungsberechtigung
- BVerwG, 17.06.1993 - 2 B 63.93
Fürsorgeleistungen an Beamte - Ballungsraumzulage - Nichteinbeziehung von …
- VG Karlsruhe, 13.12.2006 - 10 K 2246/04
Deputatsermäßigung auch für teilzeitbeschäftigte Lehrer
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 4 S 3419/95
Zur Rechtmäßigkeit der Regelung einer Altersermäßigung für Lehrer in einer …
- VG Regensburg, 18.02.2008 - RO 8 K 07.1650
Kein allgemeiner Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel von der …
- FG Köln, 24.03.2006 - 10 K 312/05
Selbständigkeit der Familienkasse bei der Anrechnung eigener Einkünfte
- OVG Bremen, 19.01.1988 - 2 N 1/83
Rücknahme eines Antrags auf Normenkontrolle; Kostentragungspflicht im …
- OVG Niedersachsen, 12.01.2023 - 5 LC 142/21
Gewährung weiterer Beihilfe für Aufwendungen eines Beamten anlässlich …
- BVerwG, 23.08.1989 - 2 B 97.89
Erfordernis einer mündlichen Verhandlung bei Zurückweisung einer Berufung auf …
- BVerwG, 24.06.1987 - 2 C 63.85
Beamtin - Anspruch auf Mutterschaftsgeld - Abzugsbetrag
- VG Saarlouis, 16.05.2012 - 6 K 521/11
Subsidiarität der Beihilfe im Falle der Mitgliedschaft des Beihilfeberechtigten …
- OLG Koblenz, 27.02.2002 - 1 U 914/00
Kein Ersatz Unfall unabhängiger Beihilfeleistungen vom Schädiger
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1995 - 4 S 667/93
Beihilfe für Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
- VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
Zum Wahlrecht des Dienstherrn, den Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr …
- BVerwG, 03.04.1996 - 2 B 45.96
Frage nach der Freistellung von der Versicherungspflicht eines Beamten von der …
- BVerwG, 23.09.1993 - 4 NB 31.93
Reichweite der kommunalen Planungshoheit - Zuweisung eines Gebietes zu dem …
- VG Cottbus, 09.06.2009 - 5 K 1323/07
Beihilfe für HPV-Schutzimpfung
- VG Gelsenkirchen, 19.01.2007 - 3 K 3324/05
Beihilfe Bund, nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel, Richtlinien des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.1996 - 6 A 1228/94
Beihilfefähigkeit von Aufenthalten in Sanatorien bzw. Reha-Kliniken; …
- VG Göttingen, 07.06.2002 - 3 A 3379/00
Alimentationsprinzip; Auslegung; Beihilfe; Beihilfestandards; Fürsorgeprinzip; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.1990 - 2 A 10048/90
Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Unterbringung in Altenheim; Körperliche …
- VG Göttingen, 28.09.2004 - 3 A 209/03
Keine Beschränkung auf Aufwendungen im Jahr der Antragstellung bei Begrenzung der …
- VG Köln, 26.09.2000 - 19 K 4352/99
Gewährung einer Beihilfeleistung wegen eines stationären Krankenhausaufenthaltes; …
- VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3297/99
Beihilfe; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkung
- VG Regensburg, 25.11.1998 - RO 1 K 96.1430
Anspruch auf Neubescheidung eines Beihilfeantrags nach der Allgemeinen …